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   BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19   

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https://dejure.org/2019,13121
BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19 (https://dejure.org/2019,13121)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2019 - 4 StR 69/19 (https://dejure.org/2019,13121)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2019 - 4 StR 69/19 (https://dejure.org/2019,13121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 Abs. 1 und 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hanges; keine Infragestellung des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang und Anlasstat durch weitere Persönlichkeitsmängel); Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Verbindung von Maßregeln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 72 Abs. 1, 2 StGB, § 66 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (hier: Heroin) und den Beschaffungstaten

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung: Indizien für einen Hang zum Betäubungsmittelkonsum; symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen dem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (hier: Heroin) und den Beschaffungstaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 245
  • StV 2020, 5 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 f.).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Insbesondere wird - entgegen der Ansicht der Strafkammer - der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang einerseits und Anlasstat sowie künftiger Gefährlichkeit des Täters andererseits grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass außer dem Hang noch weitere Persönlichkeitsmängel des Täters eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171, 172; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2).

    Denn für einen solchen Zusammenhang reicht es aus, dass der Hang zum Drogenkonsum neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Täter erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und dies bei unverändertem Konsumverhalten für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99 aaO).

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 f.).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Die nicht tragfähig begründete Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entzieht mit Blick auf die Vorschrift des § 72 Abs. 1 und 2 StGB der an sich rechtsfehlerfrei getroffenen Maßregelanordnung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB die Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).

    Dabei setzt ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit Blick auf die Unterbringung gemäß § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraus, dass die vom Angeklagten ausgehende Gefahr auf diese Weise beseitigt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 aaO; vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10 Rn. 18).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 5; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Insbesondere wird - entgegen der Ansicht der Strafkammer - der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang einerseits und Anlasstat sowie künftiger Gefährlichkeit des Täters andererseits grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass außer dem Hang noch weitere Persönlichkeitsmängel des Täters eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171, 172; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Die beweiswürdigenden Erwägungen der Strafkammer, die der Ablehnung eines Hangs des Angeklagten zum übermäßigen Konsum von Heroin zugrunde liegen, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 471/78, BGHSt 29, 18, 20 f.; vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 337 Rn. 26 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Dabei setzt ein Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit Blick auf die Unterbringung gemäß § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraus, dass die vom Angeklagten ausgehende Gefahr auf diese Weise beseitigt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 aaO; vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10 Rn. 18).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19
    Die nicht tragfähig begründete Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entzieht mit Blick auf die Vorschrift des § 72 Abs. 1 und 2 StGB der an sich rechtsfehlerfrei getroffenen Maßregelanordnung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB die Grundlage (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16

    Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 276/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen; symptomatischer

  • LG Bochum, 10.12.2021 - 4 KLs 3/21
    Wobei die Kammer an dieser Stelle nicht verkannt hat, dass es ausreichend gewesen wäre, wenn ein Hang im Sinne des § 64 StGB neben anderen Umständen zur Begehung erheblicher rechtswidriger Taten beigetragen hat und bei unverändertem Konsumverhalten solche Taten auch in Zukunft zu besorgen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2019 - 4 StR 69/19 - NStZ-RR 2019, 245).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Vielmehr kann ein Hang im Sinne der Norm erst angenommen werden, wenn das Verlangen nach übermäßigem Alkoholkonsum auf einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition zurückgehenden oder durch Übung erworbenen Neigung beruht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH NStZ-RR 2019, 245 f.; NStZ-RR 2019, 175).
  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 175/20

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der im Urteil vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

    Die Beweiswürdigung zur Gefährlichkeitsprognose hält unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 4 StR 69/19, NStZ-RR 2019, 245, 246) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 17.05.2021 - 1 StR 90/21

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren (Gefährlichkeitsprognose:

    Gemessen hieran halten die Erwägungen des Landgerichts zur Gefährlichkeitsprognose - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 4 StR 69/19 Rn. 5 und vom 1. Juli 2020 - 6 StR 175/20 Rn. 7) - einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
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