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   BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22   

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BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2022 - 4 StR 76/22 (https://dejure.org/2022,10262)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Die weiteren Voraussetzungen des § 45 StPO sind indes nicht, wie für eine Wiedereinsetzung ohne Antrag erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 45 Rn. 12; Cirener in BeckOK-StPO, 42. Ed., § 45 Rn. 14 mwN), ohne weiteres erkennbar.
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 339/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung des

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Zudem ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer etwa unrichtigen Rechtsmittelbelehrung und der Fristversäumnis nicht erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 3 StR 339/00, NStZ 2001, 45; Valerius in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 45 Rn. 27).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19

    Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22
    Da der Angeklagte verteidigt ist, kommt es für den Beginn und den Lauf der Frist nicht darauf an, dass eine Übersetzung des angefochtenen Beschlusses in seine Muttersprache unterblieben ist (vgl. - zur Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 2 StPO - BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 183/19, juris Rn. 6 mwN).
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