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   BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62   

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BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62 (https://dejure.org/1962,6667)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1962 - 4 StR 102/62 (https://dejure.org/1962,6667)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - 4 StR 102/62 (https://dejure.org/1962,6667)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    Er muß den Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut, ferner Art, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (so schon BGHSt 1, 313, 315 ).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    Sonach ist nicht auszuschließen, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG anvertrauten Aufgabe bisher unbekannt gebliebene Umstände, insbesondere zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters hätte vorbringen können, die die Entscheidung des Landgerichts beeinflußt haben würden (vgl. BGHSt 6, 354; BGH 6 StR 89/55 vom 5. Oktober 1955 bei Dallinger MDR 1956, 12).
  • BGH, 14.09.1956 - 5 StR 297/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    In einem Falle, in dem der Vorsatz von vornherein nicht nur darauf ausgeht, den Kraftwagen selbst zu entwenden, wäre die Annahme eines schweren Diebstahls rechtlich unbedenklich (vgl. BGH 5 StR 297/56 vom 14. September 1956 bei Dallinger MDR 1957, 15).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    Der einheitliche Plan, der durch mehrere Handlungen verwirklicht werden soll, reicht auch bei räumlichem und zeitlichem Zusammenhang der Einzelakte dazu nicht aus (vgl. Schönke/Schröder, Kom. zum StGB 1961, II 3 vor § 73, auch BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56], 131) .
  • BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann davon, daß die Jugendgerichtshilfe nicht herangezogen worden ist, freilich nur der Strafausspruch, nicht dagegen der Schuldspruch berührt worden sein (vgl. BGH 6 StR 87/55 vom 26. Oktober 1955 bei Dallinger MDR 1956, 146).
  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 89/55
    Auszug aus BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62
    Sonach ist nicht auszuschließen, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG anvertrauten Aufgabe bisher unbekannt gebliebene Umstände, insbesondere zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters hätte vorbringen können, die die Entscheidung des Landgerichts beeinflußt haben würden (vgl. BGHSt 6, 354; BGH 6 StR 89/55 vom 5. Oktober 1955 bei Dallinger MDR 1956, 12).
  • BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Dagegen ist die Annahme eines schweren Diebstahls nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 dann rechtlich unbedenklich, wenn der Vorsatz des Täters nicht nur darauf gerichtet war, den Kraftwagen selbst zu entwenden, sondern das Aufbrechen von Anfang an zugleich den Zweck hatte, Gegenstände aus dem Wageninnern wegzunehmen, falls die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs selbst nicht gelingen sollte (BGH Urt. v. 14. September 1956, 5 StR 297/56, unter Zustimmung von Dallinger, MDR 1957, 15 und BGH Urt. v. 11. Mai 1962, 4 StR 102/62, S. 5).
  • BGH, 07.12.1966 - 2 StR 399/66

    Diebstahl von Fahrzeugen und darin enthaltenen Gegenständen - Anforderungen an

    Diese Entscheidung bezieht sich jedoch auf einen Fall, in dem der Täter tatsächlich den Wagen nicht in Gang setzen konnte (vgl. BGH Urteile vom 18. Oktober 1960 - 1 StR 384/60 -, 11. Mai 1962 - 4 StR 102/62 - und 1. Oktober 1963 - 1 StR 333/63).
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