Rechtsprechung
BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Erfahrungssatz einer vorzugsweisen Orientierung des Verkehrs an dem Wortbestandteil bei kombinierten Wort-Bild-Zeichen - Verwirkung der Rechte gegenüber dem Anmelder eines jüngeren verwechslungsfähigen Zeichens - Patentamtliches Widerspruchsverfahren - Bildung von Worten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 45, 246
- NJW 1966, 1563
- MDR 1966, 736
- GRUR 1966, 499
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 29.10.1957 - I ZR 116/56
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Die Beschwerdegegnerin weist im übrigen noch zutreffend darauf hin, daß die kennzeichenmäßige Benutzung des eigenen Namens unter Namensgleichen nur zulässig ist, wenn eine damit verbundene Verwechslungsgefahr so weit wie möglich durch eine unterschiedliche Gestaltung der Firma und der Werbemaßnahmen ausgeräumt und insbesondere alles unterlassen wird, was die an sich bestehende Verwechslungsgefahr erhöhen könnte (GRUR 1957, 342, 346 - Underberg; GRUR 1958, 143, 145 - Schwardmann).Für diesen Standpunkt könnte der Grundsatz sprechen, daß der aus Treu und Glauben hergeleitete Verwirkungseinwand regelmäßig seine Grenze in dem Besitzstand findet, den sich der Verletzer bis zum Einschreiten des besser berechtigten Verletzten geschaffen hat (vgl. BGHZ 16, 82, 99 - Wickelstern; GRUR 1958, 610, 611 - Zahnrad; GRUR 1958, 143, 147 - Schwardmann).
- BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63
Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Diese Grundsätze beruhen vielmehr auf der Erwägung, daß der Familienname ein übliches und weithin sogar vorgeschriebenes Element zur Bildung von Firmenbezeichnungen ist und daß es niemanden verwehrt werden kann, sich in redlicher Weise im Geschäftsleben unter seinem Namen zu betätigen (vgl. BGHZ 4, 96, 105 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina/Urkölsch; GRUR 1960, 33, 35 f - Zamek; Urteil vom 10. November 1965 - Ib ZR 101/63 - Kupferberg). - BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64
Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Denn Gegenstand dieses Verfahrens, das ebenso wie das Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und das daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist lediglich die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren eingetragenen Widerspruchszeichen Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. dazu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 25. Februar 1966 - Ib ZB 7/64 - Epigran mit Hinweisen).
- BGH, 27.06.1958 - I ZR 76/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Für diesen Standpunkt könnte der Grundsatz sprechen, daß der aus Treu und Glauben hergeleitete Verwirkungseinwand regelmäßig seine Grenze in dem Besitzstand findet, den sich der Verletzer bis zum Einschreiten des besser berechtigten Verletzten geschaffen hat (vgl. BGHZ 16, 82, 99 - Wickelstern; GRUR 1958, 610, 611 - Zahnrad; GRUR 1958, 143, 147 - Schwardmann). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Das wäre auch unvereinbar mit dem kennzeichenrechtlichen Grundsatz, daß derjenige, der einen bestehenden Zustand verändern will, Rechte Dritter zu beachten hat (für den Übergang zur firmenmäßigen Benutzung eines Warenzeichens vgl. BGHZ 19, 23, 29 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus). - BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65
Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis - …
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Zu Recht wendet das Bundespatentgericht ferner den anerkannten Erfahrungssatz an, daß sich der Verkehr bei kombinierten Wort-Bildzeichen vorzugsweise an dem darin enthaltenen Kennwort orientiert, wenn dies - wie hier - die kürzeste und einfachste Bezeichnungsform darstellt (vgl. BGH GRUR 1959, 130, 131 - Vorrasur/Nachrasur; ferner den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 9. März 1966 - Ib ZB 2/65 - Vita-Malz). - BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Für diesen Standpunkt könnte der Grundsatz sprechen, daß der aus Treu und Glauben hergeleitete Verwirkungseinwand regelmäßig seine Grenze in dem Besitzstand findet, den sich der Verletzer bis zum Einschreiten des besser berechtigten Verletzten geschaffen hat (vgl. BGHZ 16, 82, 99 - Wickelstern; GRUR 1958, 610, 611 - Zahnrad; GRUR 1958, 143, 147 - Schwardmann). - BGH, 26.04.1963 - Ib ZR 105/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Ihr Standpunkt findet insbesondere keine Stütze in der unveröffentlichten Entscheidung des Senats vom 26. April 1963 (Ib ZR 105/61 - Aesculapzeichen) und den dort herangezogenen Urteilen des Reichsgerichts (RGZ 63, 241, 243 - Tafelbesteck; GRUR 1944, 85, 87 - Kienzle). - BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Zu Recht wendet das Bundespatentgericht ferner den anerkannten Erfahrungssatz an, daß sich der Verkehr bei kombinierten Wort-Bildzeichen vorzugsweise an dem darin enthaltenen Kennwort orientiert, wenn dies - wie hier - die kürzeste und einfachste Bezeichnungsform darstellt (vgl. BGH GRUR 1959, 130, 131 - Vorrasur/Nachrasur; ferner den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 9. März 1966 - Ib ZB 2/65 - Vita-Malz). - BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Auszug aus BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65
Besteht das beanstandete jüngere Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt - wie hier - nur einer dieser Bestandteile in gleicher oder verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, dann kann dem Gesamteindruck nach gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere bekannte Gegenzeichen wachzurufen (vgl. BGH GRUB 1954, 123, 125 - Auto-Fox; 1955, 579, 583 - Sunpearl; 1955, 487, 489 - Alpha; BGHZ 21, 66, 77 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei). - BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Namensmißbrauch
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
- BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57
Rechtsmittel
- RG, 27.04.1906 - II 431/05
Warenzeichen. Verwechslungsfähigkeit.
- RG, 31.10.1942 - II 57/42
1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und …
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08
Peek & Cloppenburg II
c) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht weiter erkannt, dass die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen es regelmäßig nicht rechtfertigen können, dass der Name oder die Unternehmensbezeichnung zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1966 - Ib ZB 8/65, BGHZ 45, 246, 249 - Merck; Urteil vom 12. Dezember 1985 - I ZR 1/84, GRUR 1986, 402, 403 = WRP 1986, 265 - Fürstenberg; Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 140/93, BGHZ 130, 276, 288 - Torres;… Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 17 Rn. 52 ff.;… Fezer, MarkenG, 4. Aufl., § 15 Rn. 154;… Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rn. 387 ff.; Büscher, MarkenR 2007, 453, 457).Es ist daher in aller Regel ungeachtet der Prioritätslage nicht gerechtfertigt, die zwischen den Parteien eingetretene Gleichgewichtslage dadurch zu stören, dass einer der Beteiligten einseitig (weitere) Markenrechte begründet, bei denen eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG mit der Unternehmensbezeichnung der Gegenseite besteht (vgl. BGHZ 45, 246, 250 - Merck;… GRUR 2010, 738 Rn. 21 f. - Peek & Cloppenburg I;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rn. 26;… Fezer aaO § 15 Rn. 154;… Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 UWG Rn. 415).
Die Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin verwechselbaren Marke stellt ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung grundsätzlich eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage dar (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH, Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 16/65, GRUR 1967, 355 - Rabe; Urteil vom 21. November 1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III;… Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 23 Rn. 37;… Lange aaO Rn. 264;… Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rn. 36;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 15 MarkenG Rn. 21).
- BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93
"Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten …
Es ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, daß der Verkehr sich eher am Wortbestandteil eines kombinierten Zeichens zu orientieren pflegt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499, 500 - Merck;… Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol;… Urt. v. 31.1.1991 - I ZR 71/89, GRUR 1992, 48, 50 - frei öl). - BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08
Gartencenter Pötschke
b) Die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen können es regelmäßig nicht rechtfertigen, dass der Name oder die namensmäßige Unternehmensbezeichnung zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1966 - Ib ZB 8/65, BGHZ 45, 246, 249 - Merck; Urteil vom 12. Dezember 1985 - I ZR 1/84, GRUR 1986, 402, 403 = WRP 1986, 265 - Fürstenberg; BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 140/93, BGHZ 130, 276, 288 - Torres;… Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 17 Rn. 52 ff.;… Fezer, MarkenG, 4. Aufl., § 15 Rn. 154;… Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rn. 387 ff.; Büscher, MarkenR 2007, 453, 457).Es ist daher in aller Regel nicht gerechtfertigt, dass der Inhaber älterer Kennzeichenrechte nicht nur den persönlichkeitsrechtlich privilegierten Gebrauch des Namens als Unternehmenskennzeichen, sondern auch den markenmäßigen Gebrauch oder die Eintragung als Marke dulden muss (BGHZ 45, 246, 250 - Merck; BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - I ZR 131/66, GRUR 1969, 690, 691 - Faber; BGH, GRUR 1986, 402, 403 - Fürstenberg; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger;… BGH, WRP 2011, 886 Rn. 40 - Peek & Cloppenburg II; krit. Scholz, GRUR 1996, 679, 687).
Die Anmeldung eines Namens als Marke durch den Prioritätsjüngeren stellt daher ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung grundsätzlich eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage dar, die der Inhaber des älteren Namensrechts nicht hinnehmen muss (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH, Urteil vom 18. November 1966 - Ib ZR 16/65, GRUR 1967, 355 - Rabe; Urteil vom 21. November 1969 - I ZR 135/67, GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III;… Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 23 Rn. 37;… Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, § 7 Rn. 264;… Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rn. 36;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 15 MarkenG Rn. 21).
- OLG Düsseldorf, 21.05.2013 - 20 U 67/12
Wer ist Der Wendler?
Auf bislang verwandte zusätzliche Elemente, wie unterschiedliche Vornamen, darf nicht verzichtet werden, wenn sich die gegenüberstehenden Bezeichnungen bei der Verkürzung auf den bloßen Familiennamen noch weiter annähern (BGH, GRUR 1966, 499, 500 - Merck). - BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93
"Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von …
Auch bei einer kennzeichnungsrechtlichen Gleichgewichtslage sind grundsätzlich demjenigen klarstellende Zusätze am ehesten zumutbar, der eine irgendwie geartete Änderung der bestehenden Kennzeichnung vornimmt (…BGH - Underberg aaO.;… Urt. v. 20.9.1967 - Ib ZR 105/65, GRUR 1968, 212, 213 - Hellige;… Urt. v. 3.7.1986 - I ZR 77/85, GRUR 1987, 182, 183 = WRP 1987, 30 - Stoll;… Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 1/88, GRUR 1990, 364, 366 - Baelz; vgl. auch BGHZ 19, 23, 29 - Magirus; BGHZ 45, 246, 250 - Merck). - BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89
"Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit …
Die für die Betätigung Gleichnamiger im Wirtschaftsleben entwickelten besonderen Grundsätze finden bei der Bildung eines Warenzeichens aus einem Familiennamen und dessen Verwendung zur Warenkennzeichnung regelmäßig keine Anwendung (BGHZ 45, 246 = NJW 1966, 1563 = LM § 5 WZG Nr. 21 - Merck).Es hat dies mit der Begründung verneint, daß diese Grundsätze nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 45, 246, 249 Merck) keine Anwendung finden könnten, wenn der prioritätsjüngere Träger des gleichen oder verwechslungsfähigen Namens diesen nicht namensmäßig, sondern in der Form eines Warenzeichens verwende.
- BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93
"AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens
Das ist hier jedoch der Fall, denn nach der Lebenserfahrung ist, jedenfalls bei ursprünglich gegebener oder - was im Streitfall in Betracht kommt - durch Verkehrsgeltung erworbener wenigstens normaler Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils von dem Grundsatz auszugehen, daß der Verkehr sich eher an diesem Bestandteil eines kombinierten Wort-/Bildzeichens zu orientieren pflegt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck, insoweit nicht in BGHZ 45, 246 abgedruckt;… Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol; Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, Mitt. 1995, 248, 249 - Springende Raubkatze). - BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88
"alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken
Besteht das beanstandete jüngere Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt - wie vorliegend - nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Gesamteindruck nach gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (…vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 125 - Auto-Fox m.w.N.; BGH, Urt. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck m.w.N., insoweit nicht in BGHZ 45, 246;… BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 7/69, GRUR 1970, 552, 554 - Felina-Britta). - BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86
"Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten …
Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und wird nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile eine Verwechslungsfähigkeit mit dem Klagezeichen behauptet, so kann eine Verwechslungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung nur dann angenommen werden, wenn der übereinstimmende Teil in dem Gesamtzeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung hat und nicht derart in den Hintergrund tritt, daß er durch Einfügen in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (…vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 125 - NSU-FOX/Auto-Fox;… Urt. v. 25.2.1955 - I ZR 107/53, GRUR 1955, 421, 423 - Forellenzeichen;… Urt. v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 345 - Meßmer-Tee; Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck;… Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle;… Urt. v. 5.6.1985 - Tabacco d' Harar, aaO).Ist danach dem Bildbestandteil eine die Gesamtbezeichnung (mit-)prägende Wirkung beizumessen, so bleibt zu prüfen, ob der Bildbestandteil mit dem Klagebildzeichen verwechslungsfähig ist und eine Verwechslungsfähigkeit des Gesamtzeichens nicht durch den Wortbestandteil ausgeschlossen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499, 500 - Merck).
- OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06
G-Mail
Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann nach dem Gesamteindruck gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, dass er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH WRP 00, 172, 174 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 70, 552, 554 - Felina-Britta; BGH GRUR 66, 499 - Merck). - BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91
Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger
- BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89
"frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads; …
- BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84
"Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer …
- BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88
"Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei …
- OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86
Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines …
- BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung - …
- OLG Hamm, 06.11.2008 - 4 U 58/08
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Benutzung der …
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09
"Schleichbären" verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich"
- OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07
Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des …
- OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und …
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69
Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der …
- BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69
Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln, …
- BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67
Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international …
- BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der …
- BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68
Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung …
- OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
Weingarten Eden/Eden
- BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72
Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des …
- OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97
Verkehrsgeltung
- BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64
Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme …
- BPatG, 10.03.2015 - 29 W (pat) 555/12
Markenbeschwerdeverfahren - "markom/macom" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren- …
- BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65
Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen …
- BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges …
- LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 2a O 72/06
- OLG München, 27.09.1990 - 29 U 1790/90
- BPatG, 31.05.2011 - 27 W (pat) 72/10
Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Anmelders zum …
- BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen …
- BPatG, 06.12.2001 - 25 W (pat) 106/01
- OLG Köln, 15.12.1995 - 6 U 25/95
Seltzer - Marke Togal-Seltzer für ein Schmerzmittel ist verwechselbar mit der …
- OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90
Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der …
- BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66
Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und …
- BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft …
- BPatG, 29.06.2015 - 24 W (pat) 27/13
Markenbeschwerdeverfahren - "PatentTec (Wort-Bild-Marke)/Patenthek" - zur …
- BPatG, 12.04.2013 - 27 W (pat) 48/11
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "RENZ" - keine Bösgläubigkeit
- BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 545/10
Markenbeschwerdeverfahren - "W15 (Wort-Bild-Marke)/e15 …
- OLG München, 24.01.2008 - 29 U 2073/07
Markenschutz im Internet: Verletzungshandlung durch Verwendung der Topleveldomain …
- BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66
Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte …
- BPatG, 01.10.2003 - 29 W (pat) 35/01
- BPatG, 19.04.2001 - 25 W (pat) 23/00
- BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
- BPatG, 26.04.2001 - 25 W (pat) 82/00
- BPatG, 27.07.2000 - 25 W (pat) 180/99
- BPatG, 04.09.1991 - 28 W (pat) 334/89
Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "CALYPSOL BIOLUBE" und …
- BGH, 07.07.1971 - I ZR 39/70
Umfang der Priorität eines Kennzeichnungsrechts - Unbeanstandete Benutzung von …
- BGH, 28.03.1973 - I ZR 32/72
- BGH, 23.10.1968 - I ZR 96/66
Voraussetzungen des Anspruchs auf ein bestimmtes Warenzeichen - Verwirkung eines …
- BGH, 14.06.1968 - I ZR 56/66
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