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   BGH, 11.05.1973 - I ZR 56/72   

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https://dejure.org/1973,5962
BGH, 11.05.1973 - I ZR 56/72 (https://dejure.org/1973,5962)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1973 - I ZR 56/72 (https://dejure.org/1973,5962)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1973 - I ZR 56/72 (https://dejure.org/1973,5962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Herstellung und In-Verkehr-bringen von Wetterschutzschienen - Nachbau eines technischen Erzeugnisses - Maßnahmen zur Vermeidung von Verwechslungen - Anspruch auf Schadensersatz bei einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus BGH, 11.05.1973 - I ZR 56/72
    Unabhängig davon, daß die Schadensberechnung keinen selbständigen Schadensgrund bildet und daher die Klägerin durch die Möglichkeit einer solchen Schadensberechnung noch nicht der Darlegung der Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Schadensentstehung enthoben ist (BGH GRUR 72, 180, 183, 184 - Cheri), übersieht das Berufungsgericht, daß in der Wandsteckdose II-Entscheidung (BGHZ 57, 116, 120, 121), auf die es seine Beurteilung stützt, der erkennende Senat die Schadensberechnung nach einer entgangenen Lizenzgebühr bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung nur für den Fall als zulässig erachtet hat, daß die Nachbildung nicht nur einem bestimmten Wettbewerber wegen persönlicher Unlauterkeit, sondern - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses - jedem anderen wettbewerbsrechtlich versagt ist.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BGH, 11.05.1973 - I ZR 56/72
    Unabhängig davon, daß die Schadensberechnung keinen selbständigen Schadensgrund bildet und daher die Klägerin durch die Möglichkeit einer solchen Schadensberechnung noch nicht der Darlegung der Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Schadensentstehung enthoben ist (BGH GRUR 72, 180, 183, 184 - Cheri), übersieht das Berufungsgericht, daß in der Wandsteckdose II-Entscheidung (BGHZ 57, 116, 120, 121), auf die es seine Beurteilung stützt, der erkennende Senat die Schadensberechnung nach einer entgangenen Lizenzgebühr bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung nur für den Fall als zulässig erachtet hat, daß die Nachbildung nicht nur einem bestimmten Wettbewerber wegen persönlicher Unlauterkeit, sondern - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses - jedem anderen wettbewerbsrechtlich versagt ist.
  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 11.05.1973 - I ZR 56/72
    Es genügt, wenn das überdurchschnittliche Erzeugnis in den Verkehr eingeführt ist - in Streitfall war die Klägerin, die nach dem eigenen Vortrag der Beklagten den einschlägigen Markt zu etwa 80 % beherrscht, mit der nachgeahmten Schiene bereits 1 Jahr auf dem Markt, als die Beklagte die Nachbildung in den Verkehr brachte - und diejenigen Gestaltungsmerkmale nachgeahmt werden, die dem Verkehr die Unterscheidung dieses Erzeugnisses von anderen Waren der gleichen Art ermöglichen, also ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen, und wenn dies zu einer ernsthaften Gefahr von Herkunftstäuschungen führt, ohne daß der Nachahmer zumutbare Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung der Verwechslungsgefahr ergreift (vgl. BGH GRUR 1968, 419, 422 - feuerfest I).
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