Rechtsprechung
BGH, 11.05.1989 - VII ZR 39/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbau einer mangelhaften Wärmepumpe in ein von einer Gemeinde betriebenes Hallenbad - Ausschluss von Ansprüchen wegen Produktionsausfall sowie entgangenem Gewinn - Geltendmachung von entgangenem Gewinn bei Ausfall bei der Verwertung der Arbeitskraft oder beim Einsatz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 631, 633 ff., § 249 S. 1, § 252 S. 1
Formularmäßiger Gewährleistungsausschluß bei Lieferung einer Wärmepumpe für ein Hallenbad - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragliche Haftungsbegrenzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 980
- MDR 1989, 985
- BB 1989, 1934
- DB 1989, 2603
- BauR 1989, 601
- ZfBR 1989, 200
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17
Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für …
Entgangener Gewinn ist daher stets anzunehmen, wenn der Geschädigte infolge Beeinträchtigung seines Eigentums etwaige Produktionsmittel nicht gewinnbringend nutzen kann (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, NJW-RR 1989, 980, 981). - OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 5 U 99/15
Anforderungen an die Ermöglichung der Untersuchung einer als mangelhaft gerügten …
Ein solcher Anspruch kann aber nur insoweit materiell-rechtlich separat geltend gemacht werden, als über ihn nicht bereits in der prozessualen Kostenentscheidung zu befinden ist; bei den Kosten eines Beweissicherungsverfahrens ist dies nur insoweit der Fall, als die Parteien und/oder der Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens nicht mit denen des Rechtsstreits in der Hauptsache identisch sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1044, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; vgl. zur Abgrenzung: BGH, BauR 1989, 601 ff., zitiert nach juris, dort Rn. 31).Ein solcher Anspruch kann aber nur insoweit materiell-rechtlich separat geltend gemacht werden, als über ihn nicht bereits in der prozessualen Kostenentscheidung zu befinden ist; bei den Kosten eines Beweissicherungsverfahrens ist dies nur insoweit der Fall, als die Parteien und/oder der Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens nicht mit denen des Rechtsstreits in der Hauptsache identisch sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1044, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; vgl. zur Abgrenzung: BGH, BauR 1989, 601 ff., zitiert nach juris, dort Rn. 31).
- BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94
Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …
Eine gesonderte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Kosten der Beweissicherungsverfahren/selbständigen Beweisverfahren ist nicht veranlaßt (BGHZ 20, 4, 15; BGH, Urt. v. 11.05.1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601, 603 zu 3 c), ohne daß es darauf ankommt, ob die Beweisverfahren mit oder ohne anhängiges Hauptverfahren angestrengt worden sind.
- BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08
Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen …
Nach diesen Grundsätzen kann die Durchsetzung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs in einem Prozess (BGH, Urteil vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168, 171; Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601 = ZfBR 1989, 200 jeweils m.w.N.) oder danach (BGH, Urteil vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257 f.; Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 405/00, BauR 2002, 519) eingeschränkt sein, soweit die geltend gemachten Kosten mit denjenigen Kosten identisch sind, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können bzw. geltend gemacht worden sind.Die Kosten des Beweisverfahrens werden dann von der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens erfasst, so dass sie im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 38/88, BauR 1989, 601 = ZfBR 1989, 200; Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1521 = NZBau 2004, 1651 = ZfBR 2005, 53; Beschluss vom 25. Mai 2005 - VII ZB 35/04, BauR 2005, 1799 = NZBau 2005, 687 = ZfBR 2006, 26; Beschluss vom 9. Februar 2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 = NZBau 2006, 374 = ZfBR 2006, 348).
- BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von …
Im Ansatz zu Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens gehören und von der darin getroffenen Kostenentscheidung mit umfaßt werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03 und 34/03, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601, 603 = ZfBR 1989, 200). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Sie werden von der darin zu treffenden Kostenentscheidung mitumfaßt (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601, 603 = ZfBR 1989, 200, 202). - BGH, 20.07.2011 - IV ZR 75/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Der nach §§ 249 Satz 1, 252 Satz 1 BGB zu ersetzende entgangene Gewinn umfasst alle Vermögensvorteile, die zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, ohne dieses Ereignis aber angefallen wären (BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, NJW-RR 1989, 980 unter 2 a). - BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 9/08 R
Krankenversicherung - hauptamtlicher Krankenkassen-Vorstand - Schadensersatz bei …
Er umfasst alle Vermögensvorteile, die dem Geschädigten im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zustanden, ohne dieses Ereignis aber angefallen wären (vgl BGH NJW-RR 1989, 980, 981 mwN;… Heinrichs, aaO, § 252 RdNr 1).Ohne Belang ist, dass es sich bei einer KK nicht um ein auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Unternehmen handelt (vgl entsprechend BGH NJW-RR 1989, 980, 981 mwN).
- OLG Köln, 19.10.2022 - 11 U 247/21
Fiktive Mängelbeseitigungskosten für Mangelfolgeschäden!
So gilt im Grundsatz, dass Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens, soweit sie zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens gehören, nicht gesondert im Hauptsacheprozess eingeklagt werden können (BGH, NJW-RR 1989, 980, 981). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 34/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in der Hauptsache
Daher hat die im Urteil des Amtsgerichts getroffene Kostenentscheidung die gerichtlichen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens mit umfaßt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1989 - VII ZR 39/88, BauR 1989, 601). - BGH, 20.07.2011 - IV ZR 291/10
Haftpflichtversicherung der Notare: Aufwendungsersatzanspruch des …
- BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
- OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 11 U 74/02
Einwendungen des Bestellers gegen Werklohnanspruch
- OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2021 - 22 U 33/21
Streitverkündung wegen alternativer Haftung hat nur beschränkte …
- OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die …
- LG Bielefeld, 23.12.2016 - 4 O 362/15
- OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 4 U 195/18
Schmerzensgeld für Verletzungen infolge Kletterunfalls
- OLG Schleswig, 29.03.2018 - 16 W 39/18
Hauptsacheverfahren anhängig: Keine Kostenentscheidung im Beweisverfahren!