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   BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04   

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https://dejure.org/2004,5068
BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 Satz StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge: Mitteilung eines schriftlichen Sachverständigengutachten); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Einhaltung des Beschleunigungsgebots bei lang zurückliegenden Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nur bei Überschreiten einer angemessenen Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Der Generalbundesanwalt hält die Rüge für unzulässig, weil der Revisionsführer das schriftliche Gutachten nicht mitgeteilt habe (so auch BGH NStZ-RR 1996, 362; BGH bei Sander NStZ-RR 2004, 2 f.).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09

    Unzulässige Revision

    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptungen einer fehlenden Sachkunde des gehörten Sachverständigen und einer von diesem vorgeblich zugrunde gelegten unrichtigen Tatsachengrundlage verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; bei Sander NStZ-RR 2004, 1, 2 f.; NStZ 2005, 582; StV 1999, 195; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 225).
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