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   BGH, 11.05.2005 - XII ZB 143/03   

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https://dejure.org/2005,15166
BGH, 11.05.2005 - XII ZB 143/03 (https://dejure.org/2005,15166)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - XII ZB 143/03 (https://dejure.org/2005,15166)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - XII ZB 143/03 (https://dejure.org/2005,15166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zugewinnausgleich; Mutwilligkeit einer Klage; Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Mutwilligkeit der Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 143/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH, Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 143/03
    Wie der Senat inzwischen - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, ist die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (Senatsbeschluß vom 10. März 2005 - XII ZB 20/04 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - XII ZB 143/03
    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozeßkostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluß vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634; BGH, Beschluß vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - FamRZ 2003, 671).
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