Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7459
BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08 (https://dejure.org/2010,7459)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - VIII ZR 301/08 (https://dejure.org/2010,7459)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 301/08 (https://dejure.org/2010,7459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beachtung des Gebots des rechtlichen Gehörs durch ein Berufungsgericht bezüglich eines angeblich verspäteten Untersuchungsberichts zur Wandlereinstellung; Beweislast für die Feststellung einer Wandlereinstellung von 1000/5 statt 500/5 bei der Anklemmung eines einem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; fehlerhafter Stromzähler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung des Gebots des rechtlichen Gehörs durch ein Berufungsgericht bezüglich eines angeblich verspäteten Untersuchungsberichts zur Wandlereinstellung; Beweislast für die Feststellung einer Wandlereinstellung von 1000/5 statt 500/5 bei der Anklemmung eines einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung, Verbrauchsabhängiges Stromentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.2009 - VIII ZR 92/07

    Umstellung eines Klageantrags von der Feststellungsklage auf eine Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Deshalb ist das Gericht gehalten, sich mit allen wesentlichen Punkten des Vortrags einer Partei auseinanderzusetzen und erhebliche Beweisanträge nach Maßgabe der hierfür in den jeweiligen Verfahrensordnungen bestehenden Grundsätze zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009 - VIII ZR 92/07, juris, Tz. 6; BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 16/07, TranspR 2009, 410, Tz. 23 m. w. N.).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei der gebotenen Berücksichtigung des auf die Auswertung der Stromverbrauchswerte von Juli 2001 bis Juli 2004 bezogenen Vorbringens der Klägerin zu einem anderen, der Klägerin günstigeren Ergebnis gelangt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009, aaO, Tz. 14 m. w. N.).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Denn eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, tatsächliche Umstände, die ihr unbekannt sind, zu ermitteln oder sonst durch Einholung eines Privatgutachtens näher zu erforschen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 69/01, WM 2003, 1376, unter II 6 b).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZR 306/06

    Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters gegen den Vermieter wegen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Wenn das Berufungsgericht dieses Vorbringen in seiner Entscheidung gleichwohl vollständig übergangen hat, lässt dies den sicheren Schluss darauf zu, dass es den Sachvortrag auch nicht erwogen hat (vgl. BGHZ 154, 288, 300; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113, Tz. 12).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05

    Zurückweisung eines durch einen gerichtlichen Hinweis veranlassten neuen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Die durch die abweichende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts veranlasste Ergänzung des Sachvortrags der Klägerin hätte mithin ebenso wie der dafür angetretene Sachverständigenbeweis unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292, Tz. 17 f.; vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05, NJW-RR 2007, 1612, Tz. 15).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Wenn das Berufungsgericht dieses Vorbringen in seiner Entscheidung gleichwohl vollständig übergangen hat, lässt dies den sicheren Schluss darauf zu, dass es den Sachvortrag auch nicht erwogen hat (vgl. BGHZ 154, 288, 300; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZR 306/06, WuM 2009, 113, Tz. 12).
  • BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05

    Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Die durch die abweichende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts veranlasste Ergänzung des Sachvortrags der Klägerin hätte mithin ebenso wie der dafür angetretene Sachverständigenbeweis unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292, Tz. 17 f.; vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05, NJW-RR 2007, 1612, Tz. 15).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 16/07

    Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 Abs. 1 CMR; Obliegenheit des Versenders

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Deshalb ist das Gericht gehalten, sich mit allen wesentlichen Punkten des Vortrags einer Partei auseinanderzusetzen und erhebliche Beweisanträge nach Maßgabe der hierfür in den jeweiligen Verfahrensordnungen bestehenden Grundsätze zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009 - VIII ZR 92/07, juris, Tz. 6; BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 16/07, TranspR 2009, 410, Tz. 23 m. w. N.).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 202/07

    Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers imRahmen des ihm zustehenden

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08
    Es ist vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - II ZR 202/07, WM 2008, 1688, Tz. 6 m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Ein solches Vorgehen verletzt den Anspruch der Partei auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 301/08, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.10.2023 - III ZR 184/22

    Berücksichtigung von Parteivorbringen

    Aus besonderen in der Verfahrensordnung angelegten Gründen - § 531 ZPO - durfte der neue Vortrag daher nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 301/08, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht