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   BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10   

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https://dejure.org/2011,2907
BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10 (https://dejure.org/2011,2907)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten nach der StPO (Beruhen; Hinweis auf den Wechsel der Beteiligungsform; rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Strafverfahren); Pflicht zur Offenlegung von Ermittlungen des erkennenden ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 257c, 265

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 265 StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 29 BtMG
    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    § 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden Bindungen des Gerichts relativieren oder verdrängen nicht die Hinweispflichten des § 265 StPO; Relativierung oder Verdrängung der Hinweispflichten des § 265 StPO durch Einführung des § 257c StPO und die ...

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Folgen für den Umfang richterlicher Hinweispflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 265; StPO §§ 257c, 265
    Relativierung oder Verdrängung der Hinweispflichten des § 265 StPO durch Einführung des § 257c StPO und die sich aus einer danach getroffenen Verständigung ergebenden Bindungen des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigung im Strafverfahren - und die Hinweispflichten des Gerichts

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Auch bei einer Verständigung bleibt es bei den Hinweispflichten des Gerichts

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweispflicht des Gerichts auch bei Absprache - Einfuhr von BtM/Rauschgift

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 257c, 265 StPO
    Hinweispflicht trotz Verständigung (Michael Heghmanns; ZJS 2011, 575)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Absprache/Rechtlicher Hinweis - was hat Vorrang?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hinweispflichten bei verändertem rechtlichen Gesichtspunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 235
  • NJW 2011, 2377
  • NStZ 2012, 46
  • NJ 2011, 479
  • StV 2011, 607
  • AnwBl 2011, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Dem Tatgericht, das während, aber außerhalb der Hauptverhandlung verfahrensbezogene Ermittlungen anstellt, erwächst zwar aus dem Gebot der Verfahrensfairness (Art. 6 MRK, § 147 StPO) grundsätzlich die Pflicht, dem Angeklagten und der Verteidigung durch eine entsprechende Unterrichtung Gelegenheit zu geben, sich Kenntnis von den Ergebnissen dieser Ermittlungen zu verschaffen (BGHSt 36, 305, 308; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    An einem Beruhen fehlt es nur, wenn die Möglichkeit, dass der Verstoß das Urteil beeinflusst hat, ausgeschlossen oder nur theoretischer Natur ist (BGHSt 14, 265, 268; 22, 278, 280; Kuckein in KK 6. Aufl. § 337 Rn. 33; Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 37 jew. mwN).
  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 463/10

    Vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Da das Bundesgesundheitsamt im Jahr 1986 den Verkehr mit allen phenacetinhaltigen Arzneimitteln wegen schädlicher Wirkungen von Phenacetin untersagt hat (vgl. Körner BtMG 6. Aufl. Anhang D I AMG Rn. 19) und auch die vom Landgericht in Bezug genommene veröffentliche Liste der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker Phenacetin als einen für Arzneimittelrezepturen bedenklichen Grundstoff ausweist (Pharm.Ztg 2010, 201 f. mit Verweis auf Pharm.Ztg 1997, 1882), war der Wirkstoff Phenacetin aufgrund seiner Zweckbestimmung als pharmakologisch wirksamer Bestandteil einer Drogenzubereitung (vgl. Körner aaO; BGH NStZ 2008, 530; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10) als bedenkliches Arzneimittel im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 AMG zu werten.
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 12/05

    Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerhinterziehung);

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Das Gericht hat dem Angeklagten eine entsprechende Kenntnis auch nicht in sonstiger Weise durch den Gang der Verhandlung vermittelt; eine Revisionsgegenerklärung oder dienstliche Äußerungen, aus denen sich Gegenteiliges ergeben könnte, sind nicht vorgelegt worden (vgl. BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4, Hinweispflicht 4; BGH NJW 2011, 1301, 1303).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60

    Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    An einem Beruhen fehlt es nur, wenn die Möglichkeit, dass der Verstoß das Urteil beeinflusst hat, ausgeschlossen oder nur theoretischer Natur ist (BGHSt 14, 265, 268; 22, 278, 280; Kuckein in KK 6. Aufl. § 337 Rn. 33; Meyer-Goßner aaO § 337 Rn. 37 jew. mwN).
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10
    Danach ist nicht auszuschließen, dass sich der Angeklagte bei prozessordnungsgemäßen Verfahren mit Erfolg anders als geschehen gegen den Vorwurf, die festgestellten Taten mittäterschaftlich begangen zu haben, hätte verteidigen können (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher und in ihrer Qualität nicht unerheblich

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt die Entscheidung über das Beruhen stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280 f.; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem das Opfer der für die Anstiftung maßgeblichen Bezugstat ausgewechselt wird (vgl. zum Wechsel des Tatopfers BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 553/62, BGHSt 19, 141 ff.; Senat, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 2 StR 311/88, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 5; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 265 Rn. 23; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 18a; BeckOK StPO/Eschelbach, 33. Ed., § 265 Rn. 37), wie auch beim Wechsel der maßgeblichen Zurechnungsnorm von Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 236 ff.; Beschluss vom 2. September 2015 - 2 StR 49/15, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 21; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, aaO, § 265 Rn. 14).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Er vermag sich der dort vertretenen Ansicht - jedenfalls vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung - nicht anzuschließen und hält an seiner Auffassung fest, dass dem Angeklagten die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels und zur Erhebung von Verfahrensrügen uneingeschränkt erhalten bleibt, auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 156/09, StV 2009, 680; vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290; vgl. auch BGH, Urteile vom 10. Juni 2010 - 4 StR 73/10, NStZ-RR 2010, 383; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, NJW 2011, 2377).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    cc) Ein Urteil beruht auf einem Rechtsfehler, wenn nicht auszuschließen ist, dass es ohne diesen Rechtsfehler anders ausgefallen wäre (siehe nur BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 12; Nagel, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 337 Rn. 35 f. m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn die Möglichkeit ausgeschlossen oder lediglich theoretischer Natur ist, dass der Rechtsverstoß das angefochtene Urteil beeinflusst hat (BGHSt 22, 278, 280; BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 12; Meyer-Goßner, StPO, § 337 Rn. 38).

    An dieser Pflicht hat sich durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren und die dadurch erfolgte Einfügung von § 257c StPO mit der dortigen Regelung über die Bindung des Gerichts an getroffene Absprachen nichts geändert (BGH NJW 2011, 2377, 2378 Rn. 10).

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der

    Die Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO gilt nicht nur in Bezug auf den Straftatbestand, sondern auch für die nach dem Urteil maßgebliche Zurechnungsnorm für Täterschaft oder Teilnahme (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 237).
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