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   BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10   

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https://dejure.org/2011,4916
BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,4916)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2011 - VIII ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,4916)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 114/10 (https://dejure.org/2011,4916)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 183 ZPO vom 05.12.2005, § 184 ZPO vom 05.12.2005, § 189 ZPO, § 339 Abs 2 ZPO, Art 14 EGV 1348/2000
    Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis des Gerichts für Zustellung durch Aufgabe zur Post: Beginn der Einspruchsfrist nach Versäumnisurteil bei unzulässiger Inlandszustellung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Geltung der in § 184 ZPO geregelten Befugnis des Gerichts für nach den Bestimmungen der EuZVO vorgenommene Auslandzustellungen; Geltung der in § 184 ZPO geregelten Befugnis des Gerichts für nach den Bestimmungen der EuZVO vorgenommene Auslandzustellungen; Ingangsetzung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine "Postzustellung" ins Ausland im Anwendungsbereich der EuZVO

  • Betriebs-Berater

    Einspruchsfrist bei unzulässiger Inlandszustellung

  • rewis.io

    Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis des Gerichts für Zustellung durch Aufgabe zur Post: Beginn der Einspruchsfrist nach Versäumnisurteil bei unzulässiger Inlandszustellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis des Gerichts für Zustellung durch Aufgabe zur Post: Beginn der Einspruchsfrist nach Versäumnisurteil bei unzulässiger Inlandszustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 183; ZPO § 184; ZPO § 339 Abs. 2
    Geltung der in § 184 ZPO geregelten Befugnis des Gerichts für nach den Bestimmungen der EuZVO vorgenommene Auslandzustellungen; Ingangsetzung einer Einspruchsfrist ohne ihre Festsetzung nach § 339 Abs. 2 ZPO i.R.e. unzulässigen Inlandszustellung nach § 184 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustellung im Ausland nach EuZVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung ins Ausland und der Zustellbevollmächtigte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einspruchsfrist bei unzulässiger Inlandszustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2218
  • MDR 2011, 1064
  • FamRZ 2011, 1223
  • BB 2011, 1601
  • Rpfleger 2011, 540
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 190/10

    Auslandszustellung: Anordnungsbefugnis für Zustellungen durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10
    Die in § 184 ZPO geregelte Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland nach § 183 ZPO anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und andernfalls spätere Zustellungen durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können, gilt nicht für Auslandszustellungen, die nach den Bestimmungen der EuZVO vorgenommen werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 2. Februar 2011, VIII ZR 190/10, EuZW 2011, 276).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 2011 (VIII ZR 190/10, EuZW 2011, 276 Rn. 17 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) anhand des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte der Normen sowie der Gesetzessystematik im Einzelnen ausgeführt hat, erstrecken sich die in § 184 Abs. 1 ZPO jeweils enthaltenen Verweisungen auf die Möglichkeit einer (Inlands-)Zustellung durch Aufgabe zur Post gerade nicht auf Zustellungen, denen grenzüberschreitende Zustellungen nach der EuZVO 2000 oder der EuZVO 2007 vorausgegangen sind.

    Erfolgt die Anordnung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, dagegen ohne gesetzliche Grundlage, weil sie - wie hier - für eine Fallgestaltung ausgesprochen wird, die von der in § 184 Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelten Anordnungsbefugnis nicht gedeckt wird, kann sie keine Wirkungen zu Lasten des Zustellungsempfängers entfalten (Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 190/10, aaO Rn. 21 mwN).

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10
    b) Die am 12. Januar 2009 nach Maßgabe von § 184 ZPO bewirkte Zustellung des Versäumnisurteils hat die Frist zur Einlegung des hiergegen gegebenen Einspruchs, welche gemäß § 339 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO von einer wirksamen Zustellung abhängt (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1986 - VIII ZR 320/85, BGHZ 98, 263, 267), nicht in Lauf setzen können.
  • RG, 21.03.1906 - V 541/05

    Öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils.

    Auszug aus BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 114/10
    Nimmt das Gericht - wie vorliegend geschehen - die erforderliche Fristbestimmung nicht vor, wird der Lauf einer Einspruchsfrist nicht in Gang gesetzt (RGZ 63, 82, 84 f.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 339 Rn. 9; MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 339 Rn. 7; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 339 Rn. 3).
  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 100/13

    Mahnverfahren: Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an prozessunfähige

    Weiter trifft es zu, dass die unwirksame Zustellung eines Versäumnisurteils oder eines Vollstreckungsbescheids grundsätzlich die Einspruchsfrist gemäß § 339 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO nicht in Gang setzt (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 114/10, NJW 2011, 2218 Rn. 12 mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 1 U 222/15

    Versäumnisurteil: Einspruchsfrist bei öffentlicher Zustellung

    Unterbleibt dies, kommt die Einspruchsfrist nicht in Lauf (BGH NJW 2011, 2218 f. [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 114/10] ).
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