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   BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09   

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https://dejure.org/2011,40
BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 (https://dejure.org/2011,40)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 (https://dejure.org/2011,40)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09 (https://dejure.org/2011,40)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    BGB §§ 164, 177 Abs. 1, 307

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vertragliche Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos - Zur Frage wann dem Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos hierunter unbefugt von Dritten unter seinem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen (vertraglich) zuzurechnen sind.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung für Kaufgeschäfte Dritter, wenn eBay-Account mit unzureichendem Passwort gehackt wird / Klausel in eBay-AGB entfaltet zwischen eBay-Mitgliedern keine Wirkung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 BGB, § 177 Abs 1 BGB, § 307 BGB
    Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern

  • LawCommunity.de

    Vertragliche Haftung des Inhabers bei unbefugter Nutzung des eBay-Accounts

  • webshoprecht.de

    Zur Haftung des eBay-Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern und zur Anscheins- und Duldungsvollmacht

  • IWW
  • JurPC

    Haftung für unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeln unter fremdem Namen liegt vor im Falle der Abgabe von auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos; Anwendbarkeit der Regeln über die Stellvertretung sowie der Grundsätze der Anscheinsvollmacht im Falle ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos nur bei Zurechnung der unbefugten Nutzung über Stellvertretungsregeln oder Rechtsscheingrundsätze

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber eines eBay-Kontos haftet grds. nicht für über dieses Konto abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen Dritter; §§ 164, 177 Abs. 1, 307 BGB

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Rechtslage, wenn unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben werden; zur Zurechnung derartiger ohne Vollmacht abgegebener Erklärungen nach den Grundsätzen der Duldungs- oder der ...

  • info-it-recht.de

    Unbefugte Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos (hier: Vertragliche Haftung des Kontoinhabers)

  • Betriebs-Berater

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • rewis.io

    Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern

  • ra.de
  • rewis.io

    Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos: Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht; Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern

  • recht.help

    Wurde der ebay-Mitgliedaccount gehackt, dann stehen Verkäufern gegen Käufer meist keine Ansprüche zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 164 ff.; BGB § 177 Abs. 1
    Anwendbarkeit der Regeln über die Stellvertretung sowie der Grundsätze der Anscheinsvollmacht im Falle der Abgabe von Erklärungen auf den Abschluss eines Vertrages unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos; Zurechenbarkeit von ohne Vollmacht oder nachträgliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines fremden ebay-Mitgliedskontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (56)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    §§ 164 ff BGB
    Zur Haftung des eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • bundesgerichtshof.de (Kurzinformation)

    Ebayer haften nicht für Kontomissbrauch

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    EBay-Mitglied haftet nicht ohne Weiteres vertraglich bei unbefugter Verwendung seines eBay-Mitgliedskontos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Missbrauch von eBay-Konten

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zum Missbrauch eines eBay-Kontos

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ebayer haften nicht für Kontomissbrauch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Haftung nach Stellvertretungsrechts für Erklärungen Dritter unter unbefugter Verwendung eines eBay-Mitgliedskontos

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung von Geschäften unbefugter Dritter über eBay-Account

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung eines eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • heise.de (Pressemeldung, 11.05.2011)

    EBay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

  • heise.de (Pressebericht, 20.05.2011)

    Konten-Haftung bei eBay

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung unbefugter Nutzung eines eBay-Mitgliedskontos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Identitätsklau bei eBay

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos - eBay-Recht

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 164 ff. BGB
    Keine Haftung des eBay-Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vertragliche Haftung eines eBay-Mitglieds bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann bietet bei eBay Ware an unter dem Namen seiner Frau: Sie haftet nicht für die Aktion

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 177 Abs. 1, § 307
    Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos nur bei Zurechnung der unbefugten Nutzung über Stellvertretungsregeln oder Rechtsscheingrundsätze

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos bei unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    EBay-Kontoinhaber haftet nicht für Vertragsabschluss eines Dritten über das Konto

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur vertraglichen Haftung des ebayKontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines Kontos

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für ein eBay-Mitgliedskonto

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Missbrauch des eBay-Accounts - eBay-Mitglied haftet in der Regel nicht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Gastronomieeinrichtung -, Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos, Zurechnung unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht, Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 11.05.2011)

    Ebay-Nutzer haften nicht für Kontenmissbrauch

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    EBay-Kontoinhaber haften für eine unbefugte Nutzung ihres Accounts nur unter strengen Voraussetzungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für eBay Konto bei unbefugter Nutzung?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ebay-Kunden haften nicht für Konto-Missbrauch

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Künftig Unsicherheit beim Ebay-Kauf?

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EBay-Nutzer muss bei Konto-Missbrauch nicht zwangsläufig haften

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des eBay-Nutzers für seinen Account, wenn sein Passwort ausgespäht wurde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung eines eBay- Kunden wegen unbefugter Nutzung seines Mitgliedskontos durch Dritten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    EBay-Nutzer haften vertraglich nicht für die unbefugte Nutzung ihres eBay-Kontos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay: Kauf unter Nutzung eines fremden Mitgliedskontos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay-Konto: Unbefugte Nutzung: Haftung nein und Haftung ja - Wo liegt der Unterschied?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei unbefugtem Zugriff auf das eBay Konto

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine vertragliche Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Anscheinsvollmacht bei eBay

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung eines Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines ebay-Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine vertragliche Haftung bei unbefugter Nutzung eines eBay- Mitgliedskontos

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausrede oder "dumm gelaufen"? // Der Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Kauf auf eBay

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Account gehackt - Wer haftet? // Wer haftet, wenn ein Dritter Ihr ebay-Konto hackt und unter Ihrem Namen einkauft?

Besprechungen u.ä. (7)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Bei unbefugter Ebay-Kontonutzung kein Vertrag

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Keine vertragliche Verpflichtung bei Missbrauch eines eBay-Kontos

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung eines fremden eBay-Kontos

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 164, 177, 280, 281, 307
    Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos nur bei Zurechnung der unbefugten Nutzung über Stellvertretungsregeln oder Rechtsscheingrundsätze

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragliche Haftung bei mangelnder Sicherung von eBay-Konto-Zugangsdaten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handeln unter fremdem Namen bei Nutzung eines fremden eBay-Kontos

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Identitätsklau bei eBay: Ehefrau haftet nicht für mögliche Maskerade des Gatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 346
  • NJW 2011, 2421
  • ZIP 2011, 1108
  • MDR 2011, 773
  • NJ 2011, 427
  • VersR 2011, 932
  • WM 2011, 1148
  • MMR 2011, 447
  • MIR 2011, Dok. 058
  • BB 2011, 2185
  • K&R 2011, 496
  • JR 2012, 237
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Es ist dann vielmehr das individuell Vereinbarte maßgeblich (Fortführung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 135 f.; vom 11. Mai 2011, VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21; vom 10. Dezember 2014, VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 19).

    Deren Aussagegehalt ist, wenn die Erklärungen der Teilnehmer an der Verkaufsaktion nicht aus sich heraus verständlich oder lückenhaft sind und der Auslegung bedürfen, dann entsprechend in die Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen einzubeziehen (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 135 f.; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009 Rn. 19).

    In diesem Verhältnis ist vielmehr das individuell Vereinbarte maßgeblich (vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 136 f.; vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, aaO; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, aaO).

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    aa) Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Geschäftspartner annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 25, vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17 und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16 jeweils mwN).

    Zudem ist im Grundsatz erforderlich, dass das Verhalten des Geschäftsherrn, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung des Dritten schließt, von einer gewissen Dauer und Häufigkeit ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2007 - VIII ZR 380/04, NJW 2007, 987 Rn. 25, vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 17 und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16 jeweils mwN).

    Erweckt das verdeckte Handeln unter fremdem Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und wird dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen, können die Grundsätze der Anscheinsvollmacht entsprechend anzuwenden sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193, 195 f. und vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 12).

    Dies kann auch für Geschäfte gelten, die - vergleichbar der vorliegenden Konstellation - über das Internet abgewickelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011, aaO Rn. 12; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 172 Rn. 18).

    Der Geschäftsherr wird aber auch in diesem Fall nur verpflichtet, wenn er das Handeln des Scheinvertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und dieses Handeln von einer gewissen Dauer und Häufigkeit war (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 16).

  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

    Auch wenn der Kläger und der Beklagte nicht Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 136), kommt dieser Wertung Bedeutung für die Auslegung der vor ihrem Hintergrund abgegebenen Erklärungen der Parteien zu (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346 Rn. 21; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 15, 22).
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