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   BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10   

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https://dejure.org/2011,650
BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 (https://dejure.org/2011,650)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 (https://dejure.org/2011,650)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 (https://dejure.org/2011,650)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 ZPO, § 557 Abs 3 S 2 ZPO
    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass nach Abtrennung und Ruhendstellung eines Verfahrensteils

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilurteil über den nicht ruhenden Teil des Rechtsstreits ist wegen der bei erneuter Aufnahme des Verfahrens bestehenden Gefahr einer abweichenden Entscheidung nicht zulässig; Zulässigkeit eines Teilurteils über den nicht ruhenden Teil eines Rechtsstreits bei Gefahr ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel bei Erlass eines unzulässigen Teilurteils

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässiges Teilurteil als wesentlicher Verfahrensmangel; Berücksichtigung von Amts wegen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist; zur Unzulässigkeit eines Teilurteils, wenn hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits das Ruhen des Verfahrens ...

  • Betriebs-Berater

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass nach Abtrennung und Ruhendstellung eines Verfahrensteils

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass nach Abtrennung und Ruhendstellung eines Verfahrensteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; ZPO § 557 Abs. 3 S. 2
    Zulässigkeit eines Teilurteils über den nicht ruhenden Teil eines Rechtsstreits bei Gefahr einer abweichenden Entscheidung durch erneute Aufnahme des Verfahrens; Berücksichtigung eines wesentlichen Verfahrensmangel in der Revisionsinstanz von Amts wegen bei Erlass eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässiges Teilurteil: Von Amts wegen zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unzulässige Teilurteil

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als Verfahrensmangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässiges Teilurteil: Von Amts wegen zu berücksichtigen! (IBR 2011, 1116)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 356
  • NJW 2011, 2736
  • NJW 2011, 8
  • ZIP 2011, 1984 (Ls.)
  • MDR 2011, 935
  • NJ 2011, 474
  • FamRZ 2011, 1223
  • WM 2011, 1632
  • BB 2011, 1474
  • AnwBl 2011, 195
  • ZfBR 2011, 560
 
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Wird zitiert von ... (165)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Eine solche Gefahr entsteht ua. bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 14, BGHZ 189, 356) .

    Im Rahmen des § 301 ZPO soll eine unterschiedliche Beurteilung von bloßen Urteilselementen, die nicht in Rechtskraft erwachsen oder das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden, ausgeschlossen sein (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 13, aaO) .

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    b) Ein Teilurteil (§ 301 ZPO) darf nach ständiger Rechtsprechung auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstandes nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - besteht (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 13; Urteil vom 9. Februar 2017 - I ZR 91/15, juris Rn. 23 - Flughafen Lübeck).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 19 und 26 ff.; Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 31) und zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führt.

    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn nicht auszuschließen ist, dass es in demselben Rechtsstreit zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98, NJW 1999, 1035; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03, NJW 2004, 1452; Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 149/04, NJW 2007, 156, 157; BGHZ 189, 356 Rn. 13).

    Dazu reicht die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen aus, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGHZ 189, 356 Rn. 13 f., mwN; BGH, Urteil vom 27. März 2013 - III ZR 367/12, NJW-RR 2013, 683 Rn. 12; Urteil vom 21. August 2014 - VII ZR 24/12, NJW-RR 2014, 1298 Rn. 9).

    Da die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, die Aufnahme des Verfahrens und damit den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken, wäre es mit ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002, 1003; BGH, NJW 2007, 156 Rn. 15 f.; GRUR 2010, 343 Rn. 22 - Oracle; BGHZ 189, 356 Rn. 17).

    Unter diesen Umständen gebietet der Anspruch des Klägers und der Beklagten zu 2 auf effektiven Rechtsschutz nicht den Erlass eines Teilurteils trotz der Gefahr widersprechender Entscheidungen (vgl. für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens BGHZ 189, 356 Rn. 18).

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