Rechtsprechung
BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 802c ZPO
Zwangsvollstreckungsverfahren: Gläubigerverlangen auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des Bestehens von Mietkautionsrückzahlungsansprüchen - IWW
§ 802c ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 807 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Nachbesserungsverlangen des Gläubigers bzgl. der vom Schuldner erteilten Vermögensauskunft
- rewis.io
Zwangsvollstreckungsverfahren: Gläubigerverlangen auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des Bestehens von Mietkautionsrückzahlungsansprüchen
- ra.de
- www.bremer-inkasso.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Nachbesserungsverlangen des Gläubigers bzgl. der vom Schuldner erteilten Vermögensauskunft
- rechtsportal.de
ZPO § 802c; ZPO a.F. § 807
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung; Nachbesserungsverlangen des Gläubigers bzgl. der vom Schuldner erteilten Vermögensauskunft - datenbank.nwb.de
Zwangsvollstreckungsverfahren: Gläubigerverlangen auf Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des Bestehens von Mietkautionsrückzahlungsansprüchen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bitterfeld-Wolfen, 06.04.2016 - 10 M 656/16
- LG Dessau-Roßlau, 06.09.2016 - 1 T 107/16
- BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 896
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.2016 - I ZB 92/15
Vermögensauskunft: Nachbesserungspflicht hinsichtlich eines …
Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16
Dazu muss entweder aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind, oder der Gläubiger glaubhaft machen, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat (BGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 74/15, NZM 2016, 768 Rn. 7 = Rpfleger 2016, 486; Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12, jeweils mwN).Ein Nachbesserungsverlangen zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint worden sind, ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12 f.;… Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, WM 2017, 774 Rn. 9).
Von einer zusammengefassten Antwort, die dem Nachbesserungsverlangen entgegensteht, ist grundsätzlich auszugehen, wenn der Schuldner die - zusammengefasst gestellte - Frage Nr. 17 nach Ansprüchen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen ohne Differenzierung verneint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12 f.;… BGH, WM 2017, 774 Rn. 19).
- BGH, 15.12.2016 - I ZB 54/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des …
Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16
Ein Nachbesserungsverlangen zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint worden sind, ist unzulässig (BGH…, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZB 54/16, WM 2017, 774 Rn. 9).Von einer zusammengefassten Antwort, die dem Nachbesserungsverlangen entgegensteht, ist grundsätzlich auszugehen, wenn der Schuldner die - zusammengefasst gestellte - Frage Nr. 17 nach Ansprüchen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen ohne Differenzierung verneint hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12 f.; BGH, WM 2017, 774 Rn. 19).
Ein Nachbesserungsverlangen kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn die Frage nach Kautionsrückzahlungsansprüchen nicht oder äußerlich erkennbar unvollständig beantwortet worden ist (vgl. BGH, WM 2017, 774 Rn. 16 ff.; BGH…, Beschluss vom 29. März 2017 - I ZB 62/16, juris Rn. 12).
- BGH, 03.03.2016 - I ZB 74/15
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Nachbesserung …
Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16
Dazu muss entweder aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind, oder der Gläubiger glaubhaft machen, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - I ZB 74/15, NZM 2016, 768 Rn. 7 = Rpfleger 2016, 486;… Beschluss vom 28. April 2016 - I ZB 92/15, juris Rn. 12, jeweils mwN).c) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde unterliegt diese Antwort auch nicht deshalb Zweifeln, weil der Schuldner - anders als im dem Senatsbeschluss vom 3. März 2016 (NZM 2016, 768 Rn. 2, 13) zugrunde liegenden Fall - nicht ausdrücklich erklärt hat, die Kaution sei vom Jobcenter bezahlt worden.
- BGH, 29.03.2017 - I ZB 62/16
Rechtsschutzbedürfnis für das Verlangen auf Nachbesserung einer …
Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZB 84/16
Ein Nachbesserungsverlangen kommt in einem solchen Fall nur in Betracht, wenn die Frage nach Kautionsrückzahlungsansprüchen nicht oder äußerlich erkennbar unvollständig beantwortet worden ist (…vgl. BGH, WM 2017, 774 Rn. 16 ff.; BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - I ZB 62/16, juris Rn. 12).
- AG Bremen, 23.07.2020 - 246 M 460846/20 Dazu muss entweder aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind, oder der Gläubiger glaubhaft gemacht haben, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat ( BGH , NJW-RR 2017, 896 [BGH 11.05.2017 - I ZB 84/16]).