Rechtsprechung
BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 265/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtzugang eines formellen Schreibens über die weitere Inanspruchnahme einer Bürgschaft - Unvertretbarkeit, die Befristung einer Bürgschaft nach Treu und Glauben zu ignorieren, wenn der Gläubiger die Wahrung seiner Rechte nach § 777 BGB durch Nachlässigkeit versäumt hat - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1979, 833
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 199/81
Übernahme einer selbstschuldnerischen Zeitbürgschaft - Rechtzeitige Anzeige der …
Die Klägerin hat in der Folgezeit die Beklagte auf einen Teilbetrag von 10.000 DM aus ihrer Bürgschaft verklagt und insoweit - nach Zurückweisung einer von der Beklagten gegen ihre Verurteilung eingelegten Revision - rechtskräftig obsiegt (Senatsurteil vom 11. Juni 1979 - VIII ZR 265/78 = WM 1979, 833). - OLG Frankfurt, 10.04.1980 - 20 W 722/79
Firma einer GmbH & Co. KG
Dem Gebot der Firmenklarheit genügt ein solcher Zusatz nur, wenn er wirklich auf eine Kommanditgesellschaft mit einerGmbH als einziger Komplementärin hinweist (vgl. Senatsbeseht. v. 28.5.1979 - II ZB 4/79, WM 1979, 833 = M1ttFtnNotK 1979, 179 = DNotZ 1980, 58 ). - OLG Hamm, 15.05.1979 - 10 U 108/78
Zur Beweislast im Notarhaftpflichtprozess
Dem Gebot der Firmenklarheit genügt ein solcher Zusatz nur, wenn er wirklich auf eine Kommanditgesellschaft mit einerGmbH als einziger Komplementärin hinweist (vgl. Senatsbeseht. v. 28.5.1979 - II ZB 4/79, WM 1979, 833 = M1ttFtnNotK 1979, 179 = DNotZ 1980, 58 ).