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   BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80   

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BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80 (https://dejure.org/1980,8)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1980 - 3 StR 9/80 (https://dejure.org/1980,8)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 (https://dejure.org/1980,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu den als Mitglied dieser Vereinigung begangenen Straftaten - Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - Prozessuale Klammerwirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) §§ 52, 53, 129; StPO (1975) § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich begrenzte) Sperrwirkung der Einleitungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 288
  • NJW 1980, 2718
  • MDR 1980, 859
  • NStZ 1981, 72
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1977, 2222 = JR 1978, 34; dazu BVerfG NJW 1978, 414 f) folgende Gegenmeinung (Meyer JR 1978, 35 f; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 129 Rdn 9, dazu Herdegen MDR 1980, 438, 439 [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79]; Vogler in LK, StGB 10. Aufl. Rdn 23 vor § 52; teilweise abweichend Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 129 Rdn 28) vernachlässigt zu Unrecht, daß der Täter das Tatbestandsmerkmal "wer sich an einer (kriminellen) Vereinigung als Mitglied beteiligt" durch jede irgendwie geartete Tätigkeit für die Zwecke der Vereinigung (BGHSt 29, 114, 123) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79] erfüllt, also sowohl durch nicht gegen andere Strafvorschriften verstoßende Handlungen (der Reformvorschlag der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, zitiert bei Grünwald a.a.O. S. 747 bei Fußnote 29, der den Tatbestand des § 129 StGB auf solche Handlungen beschränken wollte, hat sich nicht durchgesetzt) als auch - und gerade - durch nicht nur nach § 129 StGB strafbare Handlungen.

    Das Verfahrensrecht versteht darunter den geschichtlichen Vorgang (vgl. dazu Oehler, Gedächtnisschrift für Horst Schröder, 1978, S. 439, 444), auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, obwohl sämtliche in Frage kommenden - realkonkurrierenden - Straftaten in Verfolgung der Ziele der kriminellen Vereinigung begangen worden sind (BVerfG NJW 1978, 414, 415) [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77].

    Der Grundsatz, daß eine sachlichrechtlich einheitliche Tat auch eine Tat im Sinne des für die Frage des Verbrauchs der Strafklage maßgebenden § 264 StPO bildet (BGHSt 13, 21, 23 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BVerfG NJW 1978, 414), findet hier keine Anwendung.

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 23, 141, 145) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68].

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59];Urteil vom 9. Januar 1979 - 1 StR 551/78).

    Der Grundsatz, daß eine sachlichrechtlich einheitliche Tat auch eine Tat im Sinne des für die Frage des Verbrauchs der Strafklage maßgebenden § 264 StPO bildet (BGHSt 13, 21, 23 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BVerfG NJW 1978, 414), findet hier keine Anwendung.

  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Da der Schluß von den behaupteten Tatsachen auf unmittelbar erhebliche Umstände nicht zwingend war, hatte der Tatrichter über die Präge der Erheblichkeit in freier Beweiswürdigung zu entscheiden [BGH GA 1964, 77;Beschluß vom 12. Juli 1977 - 3 StR 229/79 (L)].

    Der Tatrichter hat die Bedeutung der Hilfstatsachen auch offensichtlich ohne Verstoß gegen anerkannte Erfahrungssätze oder Denkgesetze nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilt [vgl. BGH bei Holtz MDR 1976, 815;Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 (L) mit weiteren Nachweisen].

  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1977, 2222 = JR 1978, 34; dazu BVerfG NJW 1978, 414 f) folgende Gegenmeinung (Meyer JR 1978, 35 f; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 129 Rdn 9, dazu Herdegen MDR 1980, 438, 439 [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79]; Vogler in LK, StGB 10. Aufl. Rdn 23 vor § 52; teilweise abweichend Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 129 Rdn 28) vernachlässigt zu Unrecht, daß der Täter das Tatbestandsmerkmal "wer sich an einer (kriminellen) Vereinigung als Mitglied beteiligt" durch jede irgendwie geartete Tätigkeit für die Zwecke der Vereinigung (BGHSt 29, 114, 123) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79] erfüllt, also sowohl durch nicht gegen andere Strafvorschriften verstoßende Handlungen (der Reformvorschlag der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, zitiert bei Grünwald a.a.O. S. 747 bei Fußnote 29, der den Tatbestand des § 129 StGB auf solche Handlungen beschränken wollte, hat sich nicht durchgesetzt) als auch - und gerade - durch nicht nur nach § 129 StGB strafbare Handlungen.

    Voraussetzung für die Annahme der Täterschaft bei der Beteiligung als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung ist eine auf Dauer gerichtete Teilnahme am Verbandsleben (BGHSt 29, 114, 122 f) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79].

  • BGH, 16.04.1980 - 3 StR 64/80

    Richtige Besetzung einer Strafkammer in einer Hauptverhandlung - Auslieferung

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Wird nämlich durch einen Akt, durch den sich der Täter an einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele als Mitglied beteiligt, eine andere Norm verletzt, so liegt, was der Senat wiederholt ausgesprochen hat [BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 29, 143 [BGH 29.11.1979 - 4 StR 624/78] = JZ 1980, 150 [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79];Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH NJW 1975, 985 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I] zum Fall der Unterstützung], zwischen dem Vergehen nach § 129 StGB und der anderen Straftat Tateinheit (§ 52 StGB) vor (so auch Rudolphi in SK, § 129 Rdn 30; von Bubnoff in LK a.a.O. § 129 Rdn 30; Lackner, StGB 13. Aufl. § 129 Anm. 7; Grünwald in Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 737 ff; Werle JR 1979, 93; Fleischer NJW 1979, 248 f, 1337 f; Haberstumpf MDR 1979, 977, 980).

    An sich selbständige Straftaten können nämlich durch die Klammerwirkung der Dauerstraftat des § 129 StGB nur dann zu einer Handlung zusammengefaßt werden, wenn sie im Verhältnis zu ihr leichter oder annähernd gleichgewichtig sind [BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; 18, 66, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72 - undvom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 556].

  • BGH, 08.05.1980 - 3 StR 170/80

    Zusammenfassung zweier Taten zu einer einheitlichen Handlung aufgrund der

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Wird nämlich durch einen Akt, durch den sich der Täter an einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung ihrer Ziele als Mitglied beteiligt, eine andere Norm verletzt, so liegt, was der Senat wiederholt ausgesprochen hat [BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 29, 143 [BGH 29.11.1979 - 4 StR 624/78] = JZ 1980, 150 [BGH 02.05.1979 - 2 StR 99/79];Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH NJW 1975, 985 [BGH 12.02.1975 - 3 StR 7/74 I] zum Fall der Unterstützung], zwischen dem Vergehen nach § 129 StGB und der anderen Straftat Tateinheit (§ 52 StGB) vor (so auch Rudolphi in SK, § 129 Rdn 30; von Bubnoff in LK a.a.O. § 129 Rdn 30; Lackner, StGB 13. Aufl. § 129 Anm. 7; Grünwald in Festschrift für Bockelmann, 1979, S. 737 ff; Werle JR 1979, 93; Fleischer NJW 1979, 248 f, 1337 f; Haberstumpf MDR 1979, 977, 980).

    An sich selbständige Straftaten können nämlich durch die Klammerwirkung der Dauerstraftat des § 129 StGB nur dann zu einer Handlung zusammengefaßt werden, wenn sie im Verhältnis zu ihr leichter oder annähernd gleichgewichtig sind [BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; 18, 66, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72 - undvom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 556].

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 23, 141, 145) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68].

    Auf die unterschiedliche Rechtsprechung dazu (vgl. u.a. BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]; 23, 141, 150) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]kommt es indes hier nicht an; denn die Dauerstraftat des § 129 StGB ist wegen der besonderen Struktur dieses Straftatbestandes mit anderen Dauerstraftaten nicht vergleichbar.

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    An sich selbständige Straftaten können nämlich durch die Klammerwirkung der Dauerstraftat des § 129 StGB nur dann zu einer Handlung zusammengefaßt werden, wenn sie im Verhältnis zu ihr leichter oder annähernd gleichgewichtig sind [BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; 18, 66, 69 [BGH 07.09.1962 - 4 StR 266/62]; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1972 - 4 StR 536/72 - undvom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), zur Veröffentlichung bestimmt;Beschluß vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S); vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1973, 556].

    Auf die unterschiedliche Rechtsprechung dazu (vgl. u.a. BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; 6, 92, 97 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52]; 23, 141, 150) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]kommt es indes hier nicht an; denn die Dauerstraftat des § 129 StGB ist wegen der besonderen Struktur dieses Straftatbestandes mit anderen Dauerstraftaten nicht vergleichbar.

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Deshalb bedarf es nicht der Prüfung, ob die Unerreichbarkeit des Zeugen darauf zurückzuführen war, daß sich die Exekutive weigerte, die Anschrift des Zeugen bekanntzugeben, und ob die für einen solchen Fall vom Senat aufgestellten Grundsätze [BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S];Urteile vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) - undvom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L), zur Veröffentlichung bestimmt] beachtet worden sind.
  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche

    Auszug aus BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
    Deshalb bedarf es nicht der Prüfung, ob die Unerreichbarkeit des Zeugen darauf zurückzuführen war, daß sich die Exekutive weigerte, die Anschrift des Zeugen bekanntzugeben, und ob die für einen solchen Fall vom Senat aufgestellten Grundsätze [BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S];Urteile vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 (L) - undvom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L), zur Veröffentlichung bestimmt] beachtet worden sind.
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

  • LAG Hamm, 07.02.1980 - 1 Ta 219/79
  • BGH, 12.02.1975 - 3 StR 7/74

    Verurteilung aller Teilnehmer wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und

  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78

    Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage -

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 536/72

    Mangelhafte Akustik des Schwurgerichtssaales - Tatmehrheit oder Tateinheit

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1977 - 3 Ws 99/77
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Wie der Bundesgerichtshof bereits zu Verstößen gegen das Waffengesetz durch den unerlaubten Besitz und das unerlaubte Führen einer Waffe entschieden hat, steht die rechtskräftige Aburteilung der Dauerstraftat des Besitzes der Waffe einer Strafverfolgung wegen eines mit dieser Waffe begangenen Verbrechens nicht entgegen (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153 f.; siehe auch Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256 sowie Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 289 ff. bzgl. Organisationsdelikten).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Zugleich werden sie, da das Verbrechen nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB gegenüber den Betrugstaten das schwerere Delikt ist, von diesem zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verklammert (vgl. BGHSt 29, 288, 291; BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 1; § 129a Konkurrenzen 4).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Demgegenüber hat das Landgericht - gemäß der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; allgemein BGH, Urteil vom 29. August 1952 - 4 StR 963/51, BGHSt 3, 165) - eine Klammerwirkung schon immer dann verneint, wenn nur eines der zu verbindenden Delikte gewichtiger als § 129 StGB war.

    a) Zwischen einer Straftat, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begeht, und dem darin liegenden Verstoß gegen § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB besteht Tateinheit (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80, MDR 1980, 684, 685; Beschluss vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80, juris Rn. 2; Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82, NStZ 1982, 517, 518; Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 446 f.; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194; SK-StGB/Rudolphi/Stein, 63. Lfg., § 129 Rn. 34; S/S-Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 27; Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, 215, 218; Cording, Der Strafklageverbrauch bei Dauer- und Organisationsdelikten, 1993, S. 112).

    Da es aber nach dem eindeutigen Gesetzeswortlautlaut des § 129 Abs. 1 StGB für die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift nicht ausreicht, bloß Mitglied in einer Vereinigung zu sein, begründet das Faktum der Mitgliedschaft keinen rechtswidrigen Zustand; vielmehr ist eine Beteiligung als Mitglied erforderlich, also eine aktive Förderungshandlung, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation und seine Unterordnung unter deren Willen manifestiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 294; MüKoStGB/Schäfer aaO, Rn. 87; Haberstumpf aaO, 978).

    aa) Allerdings hat der Senat bislang ohne weitere Begründung stets alle mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte zusammengefasst und aus diesem Umstand auf Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt (zum Begriff MüKoStGB/Schäfer aaO, Rn. 5 mwN; Cording aaO, S. 122, 129 ff.) und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat geschlossen (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.).

    Darauf hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere Dauerdelikten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2; vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - die Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten aufgebaut (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).

    Über diese aus den genannten Gründen der materiellen Gerechtigkeit gebotene materiell-rechtliche Ausnahme vom Grundsatz der Klammerwirkung hinaus hatte die Rechtsprechung des Senats in diesen Fallkonstellationen in strafprozessualer Hinsicht weitere Konsequenzen: Durch eine Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB trat kein Strafklageverbrauch hinsichtlich eines mit dieser idealkonkurrierenden schwereren Delikts ein, wenn letzteres nicht von der früheren Anklage - auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt - erfasst war (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.).

    Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).

    Damit wäre - nach den Grundsätzen der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288) - jedenfalls hinsichtlich der hierzu in Tateinheit stehenden Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in dem Umfang, in dem diese weitere Delikte zu verklammern in der Lage gewesen wäre, Strafklageverbrauch eingetreten.

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Wenn es gleichwohl diesem Umstand für die Fortdauer der Mitgliedschaft keine maßgebliche Bedeutung beimißt, weil nach BGHSt 29, 288, 294 die Mitgliedschaft auch in Zeiten fortbestehe, in denen gerade keine Tätigkeit entfaltet werde, wird es weder dem Sinn dieser Entscheidung, noch dem Begriff der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129 a Abs. 1 StGB gerecht.

    Gerade weil in BGHSt 29, 288, 294 dieser Grundsatz unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung wiederholt wird, kann die nachfolgende Erwägung, die Mitgliedschaft bestehe auch in Zeiten, in denen keine Tätigkeit für die Vereinigung ausgeübt werde, nur dahin verstanden werden, daß es bei einer solchen aktiven Beteiligung naturgemäß zwischen den einzelnen Betätigungsakten zu Pausen kommen kann, die ohne Einfluß auf das Andauern der Mitgliedschaft bleiben.

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß diese Tatbestandsstruktur dazu führe, daß sich die Strafbarkeit der mitgliedschaftlichen Beteiligung auf Jahre erstrecken könne (BGHSt 29, 288, 294).

    Unabhängig von den vorgenannten Erwägungen neigt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 288 ff.) dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen eines Mitglieds einer solchen Organisation (kriminelle oder terroristische Vereinigung, Verein i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG) Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung waren und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, daß durch das frühere Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (Urt. des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 342100, vgl. dazu Krauth in FS für Kleinknecht, 1985, S. 215, 229 ff.).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Insoweit kommt eine wirksame Beschränkung der Revision jedoch nicht in Betracht; denn zwischen der mitgliedschaftlichen Beteiligung des Angeklagten R. an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und den im Fall II. 2. der Urteilsgründe angeklagten Delikten wäre Tateinheit im Sinne des § 52 StGB anzunehmen (vgl. BGHSt 29, 288, 290; BGH NStZ 1982, 517, 518).

    Es kann dahinstehen, ob der Umstand, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und schwerer wiegende Straftaten trotz der Annahme materiellrechtlicher Tateinheit unter besonderen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer getrennten Aburteilung zugänglich sind ( BGHSt 29, 288, 292 ff.; BGH StV 1999, 352, 353), es rechtfertigen kann, eine Beschränkung der Revision auf in Tateinheit mit dem Organisationsdelikt stehende schwerere Straftaten als wirksam anzusehen (Paul in KK 6. Aufl. § 318 Rdn. 6a; zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, wenn diese mit dem Dauerdelikt der Zuhälterei tateinheitlich zusammentrifft, s. BGHSt 39, 390).

    Die mitgliedschaftliche Beteiligung der Angeklagten T. sowie Tom und Peter W. an der kriminellen Vereinigung und die von den Angeklagten begangenen gefährlichen Körperverletzungen stünden zueinander jeweils im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 StGB); denn es handelte sich bei den Körperverletzungsdelikten um Straftaten, welche die Angeklagten als Mitglieder der kriminellen Vereinigung in Verfolgung von deren Zielen begingen ( BGHSt 29, 288, 290).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Ausgehend hiervon hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht auch den Betrug in seine Untersuchung und Urteilsfindung einbezogen, Zwar ist es fehlerhaft (vgl. BGHSt 11, 398; BGH NStZ-RR 1998.2351 Beschluß vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98; a.A. allerdings Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 265 Rdn. 16; Arzt/Weber Strafrecht. BT, LH 2 Rdn. 206. Bewertungseinheit) davon ausgegangen, zwischen der schweren Brandstiftung und dem versuchten Betrug bestehe Tateinheit, so daß schon deshalb eine einheitliche prozessuale Tat vorliege (st. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 29, 288-1 38, 37, 39 f.; 43, 96, 98).

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Da die schwere räuberische Erpressung mit höherer Strafe bedroht ist als das Vergehen gegen das Waffengesetz, könnten für diese Ansicht bereits Erwägungen sprechen, die der Entscheidung BGHSt 29, 288 (dazu BVerfGE 56, 22) zugrundeliegen.

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn dieser sich entschließt, mit der Waffe ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zu begehen (vgl. hierzu auch die st. Rspr. des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen der Täter nicht nur eine gegenüber dem Waffenbesitz schwerer wiegende Straftat begangen hat, etwa Urt. vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76; BGHSt 29, 288 [291 f.]; 31, 29; dazu Puppe a.a.O. S. 208).

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem im Einzelfall zu beachtenden Vertrauensschutz und der Gerechtigkeit (BGHSt 29, 288 [296]; 35, 14 [19]).

  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Das Faktum der Mitgliedschaft begründet für sich noch keinen rechtswidrigen Zustand; gefordert ist nach dem Gesetzeswortlaut vielmehr eine Beteiligung als Mitglied, also eine Förderung, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation manifestiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 294; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 313 f.).
  • KG, 22.12.2003 - 3 StE 2/02

    Landser (Band)

    Da zwischen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der innerhalb der Vereinigung und für ihre Zwecke begangenen Propagandadelikte Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (vgl. BGHSt 29, 288), war für jeden Angeklagten nur eine einheitliche Strafe zu bestimmen.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Denn die Tat als Prozeßgegenstand erfaßt das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Vorkommnis bildet, das in seinen Einzelgeschehnissen, aus denen es sich zusammensetzt, so eng verknüpft ist, daß deren getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 29, 288, 292 f.; 30, 215, 216; 35, 60, 61 f.; 43, 252, 255 jew. m.w.Nachw.).

    bb) Zwar können die Ereignisse des 25. April 1997 unter dem rechtlichen Aspekt der Beteiligung an einem verbotenen Verein bzw. an einer terroristischen Vereinigung nicht mehr verfolgt werden, weil alle Beteiligungsakte an einer Organisation bzw. Vereinigung als eine materiell-rechtlich einheitliche Tat zu werten und auch prozessual als eine Tat anzusehen sind (vgl. BGHSt 29, 288, 295, 296).

    Vielmehr können die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB in BGHSt 29, 288 zum Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten aufgestellten Rechtsgrundsätze auch auf das minder schwere Organisationsdelikt des § 20 Abs. 1 Nr. 1 StGB, das gegenüber den zuvor genannten Straftatbeständen ohnehin das subsidiäre Delikt ist (vgl. Wache in Erbs/Kohlhaas § 20 VereinsG Rdn. 1), übertragen werden.

    Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele des Vereins oder der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288, 295 ff.).

    Der von der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Verbrauch der Strafklage in bezug auf einen bestimmten Lebenssachverhalt eingetreten ist, als Überprüfungsmaßstab u.a. in Betracht gezogene Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 29, 288, 296; 35, 14, 19; 43, 252, 255) besagt vielmehr nur, daß ein Angeklagter in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (vgl. Krauth in: Festschrift für Theodor Kleinknecht zum 75. Geburtstag (1985), 215, 229 ff.).

  • BGH, 18.12.2018 - StB 52/18

    Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

  • BGH, 12.09.2012 - AK 27/12

    Mutmaßliches "NSU"-Mitglied Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90

    Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 201/80

    Führerschein - §§ 331, 332 StGB, Vortäuschung einer zurückliegenden

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

  • OLG Bamberg, 07.01.2016 - 1 Ws 700/15

    Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten

  • BGH, 14.08.1991 - StB 15/91

    Nur ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bei einer Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 28.04.2006 - StB 2/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

  • BGH, 20.04.2006 - 3 StR 284/05
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

  • BGH, 17.03.2004 - 5 StR 314/03

    Kognitionspflicht (Tat im prozessualen Sinne); Insolvenzverschleppung

  • BGH, 17.12.2015 - StB 15/15

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (unzureichende individualisierende Angaben beim

  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
  • OLG Köln, 05.10.2004 - 8 Ss OWi 25/04

    Prozessualer Tatbegriff bei Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinwirkung

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 17.04.2007 - StB 1/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des Zeugenbeistands

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03

    Tateinheit (tatbestandliche Handlungseinheit); kriminelle Vereinigung (Gründung,

  • BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88

    Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit

  • BGH, 15.02.2007 - StB 19/06

    Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere

  • LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96

    Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

  • OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 Ss 145/02

    Tatidentität, Einstellung, Strafklageverbrauch, Untreue, Steuerhinterziehung

  • BGH, 16.10.2014 - AK 32/14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht);

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

  • OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe

  • BGH, 02.06.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen - bei rechtskräftigem Schuldspruch

  • BGH, 05.01.1989 - 1 StR 5/88
  • BGH, 11.06.2002 - StB 12/02

    Erzwingungshaft; umfassendes Aussageverweigerungsrecht (Risiko der

  • BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß

  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80

    Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite

  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87

    Annahme einer Tateinheit beim Abtransport von Diebesgut mit einem Kraftfahrzeug

  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 242/80

    Betrug und Untreue: Abführungen von Leistungen durch einen Hochschullehrer an das

  • KG, 25.08.1999 - 1 HEs 63/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate bei

  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89

    Aufrechterhaltung des Ausspruchs der Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallen einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2019 - 16 KLs 418 Js 53161/18

    Unerlaubter Waffenbesitz und Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikte: Tateinheit,

  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 171/89

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Rote Armee

  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

  • OLG Braunschweig, 21.10.1996 - Ss 48/96
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 592/92

    Tateinheit zwischen Diebstahl und Abtransport der Beute mittels Kraftfahrzeug

  • BGH, 16.11.1984 - 3 StR 463/84

    Erfordernis der Angabe der Gründe für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen

  • BGH, 20.07.1983 - 3 StR 184/83

    Mittäterschaft an einem gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 15.08.1991 - 4 StR 328/91

    Vorliegen von Tateinheit

  • BGH, 22.04.1986 - 4 StR 167/86

    Konkurrenzen zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahltaten

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