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   BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88   

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BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88 (https://dejure.org/1991,675)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - X ZB 13/88 (https://dejure.org/1991,675)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - X ZB 13/88 (https://dejure.org/1991,675)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC-Archiv

    Patent für mehrstufiges Arbeitsspeichersystem - Seitenpuffer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    PatG 1968 § 1 Abs. 1
    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Seitenpuffer

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 11
  • NJW 1992, 372
  • MDR 1991, 1049
  • GRUR 1992, 33
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Eine programmbezogene Lehre ist technisch, wenn sie die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (Ergänzung zu BGHZ 67, 22 = NJW 1976, 1936 = LM § 1 PatG Nr. 14 - Dispositionsprogramm).

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    d) In der Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22, 29) hat der Senat ausgeführt, die Lehre, eine Datenverarbeitungsanlage nach einem bestimmten Rechenprogramm zu betreiben, könne nur dann patentfähig sein, wenn das Programm einen neuen, erfinderischen Aufbau einer solchen Anlage erfordere und lehre oder wenn ihm die Anweisung zu entnehmen sei, die Anlage auf eine neue, bisher nicht übliche und auch nicht naheliegende Art und Weise zu benutzen.

    In anderen Entscheidungen hat er von der Benutzung der Anlage auf eine neue, bisher nicht übliche und auch nicht naheliegende Art und Weise (BGHZ 67, 22, 29 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1980, 849, 851 - Antiblockiersystem) oder von einer erfinderischen Veränderung der Nutzung der technischen Mittel (BGHZ 78, 98, 106 - Walzstabteilung) gesprochen.

  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    Der Senat hat in einer Organisations- oder Rechenregel, die zur Anwendung in einer Datenverarbeitungsanlage formuliert ist, dann eine patentfähige Lehre gesehen, wenn sie eine neue, erfinderische Brauchbarkeit einer solchen Anlage lehrt (BGH GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren; BGH GRUR 1978, 420, 421f. - Fehlerortung).

  • BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80

    Walzstabteilung

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    In anderen Entscheidungen hat er von der Benutzung der Anlage auf eine neue, bisher nicht übliche und auch nicht naheliegende Art und Weise (BGHZ 67, 22, 29 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1980, 849, 851 - Antiblockiersystem) oder von einer erfinderischen Veränderung der Nutzung der technischen Mittel (BGHZ 78, 98, 106 - Walzstabteilung) gesprochen.

  • BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    Er hat dies in der Entscheidung "Straken" (GRUR 1977, 657, 658) näher erläutert: Die Formulierung ziele allein darauf ab, den Weg zu einer Patentierung einer neuen, erfinderischen Brauchbarkeit einer in ihren Elementen und ihrem Aufbau bekannten Datenverarbeitungsanlage offen zu halten, falls sich eine solche aus der Angabe des Rechenprogramms herleiten lassen sollte.

  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    In anderen Entscheidungen hat er von der Benutzung der Anlage auf eine neue, bisher nicht übliche und auch nicht naheliegende Art und Weise (BGHZ 67, 22, 29 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1980, 849, 851 - Antiblockiersystem) oder von einer erfinderischen Veränderung der Nutzung der technischen Mittel (BGHZ 78, 98, 106 - Walzstabteilung) gesprochen.

  • BGH, 27.03.1969 - X ZB 15/67

    Rote Taube

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Der Senat hat das Vorliegen einer Erfindung in ständiger Rechtsprechung nur dann bejaht, wenn die beanspruchte Lehre dem Bereich der Technik angehört (BGHZ 52, 74 ff. - Rote Taube).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde eröffnet die vollständige Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nach Art einer Revision (BGHZ 90, 318, 320 [BGH 15.03.1984 - X ZB 6/83] - Zinkenkreisel).
  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Der Senat hat in einer Organisations- oder Rechenregel, die zur Anwendung in einer Datenverarbeitungsanlage formuliert ist, dann eine patentfähige Lehre gesehen, wenn sie eine neue, erfinderische Brauchbarkeit einer solchen Anlage lehrt (BGH GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren; BGH GRUR 1978, 420, 421f. - Fehlerortung).
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Auszug aus BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88
    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1991 entschieden, dass eine programmbezogene Lehre technisch ist, wenn sie die Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGHZ 115, 11 - Seitenpuffer).

    Die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage hat er im damaligen Streitfall insofern als betroffen angesehen, als es die erfindungsgemäße Lehre ermögliche, die Datenverarbeitungsanlage unter besserer Ausnutzung des Arbeitsspeichers und mit kürzeren Speicherzugriffszeiten zu betreiben (BGHZ 115, 11, 21).

    Dieses Verfahren betreffe die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche, denn es enthalte die Anweisung, die Elemente einer Datenverarbeitungsanlage beim Betrieb unmittelbar auf bestimmte Art und Weise zu benutzen (BGHZ 115, 11, 22).

  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der

    e) Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 die erforderliche Technizität für gegeben erachtet, wenn die Anweisungen der angemeldeten Lehre auf einen in bestimmter Weise gearteten Aufbau, auf eine bestimmte Funktionsfähigkeit oder auf einen in bestimmter Weise beschaffenen Gebrauch des elektronischen Rechners gerichtet sind, der zur Anwendung kommen soll (BGHZ 115, 11 - Seitenpuffer; BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm).

    Eine Gesamtbetrachtung bedeutet eine Bewertung des in dem angemeldeten Patentanspruch definierten Gegenstandes; dies schließt die Möglichkeit ein, bei Vorliegen sachgerechter Gründe einzelne Anspruchsmerkmale unter Berücksichtigung ihres nach fachmännischem Verständnis gegebenen Zusammenhangs unterschiedlich zu gewichten (vgl. BGHZ 115, 23 - Chinesische Schriftzeichen); die Wertung darf in ihrem Ergebnis aber nicht davon abhängen, ob der zu beurteilende Vorschlag neu und erfinderisch ist (vgl. BGHZ 115, 11 - Seitenpuffer); sie darf auch nicht einseitig darauf abstellen, was bekannt war und was demgegenüber an der angemeldeten Lehre neuartig ist (Senat, Urt. v. 4.2.1992 - X ZR 43/91, GRUR 1992, 430, 431 - Tauchcomputer).

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Gleiches trifft zu, wenn die Lehre die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche betrifft und damit das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente ermöglicht (BGHZ 115, 11, 21 - Seitenpuffer).
  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    Ein generelles Verbot der Patentierung von Lehren, die von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen Gebrauch machen, besteht, wie sich schon im Umkehrschluß aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG und der parallelen Regelung in Art. 52 EPÜ ergibt, nach dem Gesetz jedenfalls nicht; dies wird nunmehr durch Artikel 27 des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) bestätigt und entspricht soweit ersichtlich auch allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Sen.Beschl. v. 7.6.1977 - X ZB 20/74, GRUR 1978, 102 f. - Prüfverfahren; v. 13.5.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849 ff. - Antiblockiersystem; BGHZ 115, 11 ff. - Seitenpuffer; EPA T 1173/97 ABl.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 24/89

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Im Gegensatz zu dem der zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung "Seitenpuffer" vom selben Tage (X ZB 13/88) zugrundeliegenden Sachverhalt betrifft die Lehre der vorliegenden Anmeldung nicht die Funktionsfähigkeit der Datenverarbeitungsanlage als solche, da sie nicht darin besteht, das unmittelbare Zusammenwirken ihrer Elemente zu ermöglichen.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines

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  • BPatG, 17.01.2008 - 17 W (pat) 71/04
    3.3 Die Entscheidung "Seitenpuffer" (vgl. GRUR 1992, 33) befasst sich mit der Patentfähigkeit einer weiteren Gruppe von Sachverhalten aus dem Bereich der Datenverarbeitung.
  • BPatG, 14.06.1999 - 20 W (pat) 8/99

    Abgrenzung der Zwischenschaltung von menschlicher Verstandestätigkeit und

    Die in den Gründen des Zurückweisungsbeschlusses vorgenommene Vermengung von Technizität (technischer Charakter der Lehre) und Patentfähigkeit (Neuheit und erfinderische Qualität der Lehre) läßt sich somit schon aus der BGH-Entscheidung "Dispositionsprogramm" nicht herleiten und wird in der BGH-Entscheidung "Seitenpuffer" (GRUR 1992, 33 ) verworfen.
  • BPatG, 20.01.1997 - 20 W (pat) 55/95

    Patentanmeldung - Technische Fähigkeiten des Anspruchsgegenstands

    Ein Vergleich mit dem Stand der Technik findet erst bei der Prüfung der Erfindung auf das Vorliegen von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit statt (BGH GRUR 1992, 33 - Seitenpuffer; BPatG GRUR 1991, 197 - Schleifverfahren).
  • BPatG, 29.11.2017 - 18 W (pat) 11/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Simulationsvorrichtung zur Ausführung einer

    Die von der Anmelderin hierzu zitierte BGH-Entscheidung "Seitenpuffer", bei der es um auf Betriebssystemebene realisierte Ladestrategien für ein Arbeitsspeichersystem geht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 1991, X ZB 13/88, GRUR 1992, 33 - Seitenpuffer), ist bei dem hier vorliegenden Anmeldegegenstand nicht treffend.
  • BPatG, 25.03.1996 - 20 W (pat) 12/94

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

  • BPatG, 14.01.2010 - 17 W (pat) 20/05

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Reduzierung

  • BPatG, 11.05.2005 - 19 W (pat) 24/03
  • BPatG, 06.05.2003 - 21 W (pat) 12/02

    Software als technische Vorrichtung

  • BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97

    Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung

  • BPatG, 06.02.2015 - 18 W (pat) 81/14

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents mit der Bezeichnung "Computersystem und

  • BPatG, 31.07.2013 - 9 W (pat) 29/09
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