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   BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97   

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https://dejure.org/1997,3328
BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97 (https://dejure.org/1997,3328)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1997 - 5 StR 254/97 (https://dejure.org/1997,3328)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 5 StR 254/97 (https://dejure.org/1997,3328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen nach dem Maßstab der Aufklärungspflicht - Herrschendes Verbot der Beweisantizipation im Beweisantragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 178
  • StV 1997, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
    Ist dem Tatrichter bei der Entscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO der oben unter 1. genannte weite Entscheidungsspielraum überlassen, so ist er doch in der Weise gebunden, daß er sich zu den Gründen seiner Beschlußentscheidung - wie in vergleichbaren Fällen (zur Bewertung als bedeutungslos: BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 und BGH StV 1996, 648; als erwiesen: BGH StV 1993, 234; zur Wahrunterstellung: BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93] - im Urteil nicht in Widerspruch setzen darf.
  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt im Rahmen des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2 und 3).
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt im Rahmen des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2 und 3).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
    Ist dem Tatrichter bei der Entscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO der oben unter 1. genannte weite Entscheidungsspielraum überlassen, so ist er doch in der Weise gebunden, daß er sich zu den Gründen seiner Beschlußentscheidung - wie in vergleichbaren Fällen (zur Bewertung als bedeutungslos: BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 und BGH StV 1996, 648; als erwiesen: BGH StV 1993, 234; zur Wahrunterstellung: BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93] - im Urteil nicht in Widerspruch setzen darf.
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
    Ist dem Tatrichter bei der Entscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO der oben unter 1. genannte weite Entscheidungsspielraum überlassen, so ist er doch in der Weise gebunden, daß er sich zu den Gründen seiner Beschlußentscheidung - wie in vergleichbaren Fällen (zur Bewertung als bedeutungslos: BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 und BGH StV 1996, 648; als erwiesen: BGH StV 1993, 234; zur Wahrunterstellung: BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93] - im Urteil nicht in Widerspruch setzen darf.
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.).

    Der Vorsitzende und das Gericht sind - unbeschadet der Aufklärungspflicht - jederzeit befugt, auf die Ladung solcher Zeugen hinzuwirken oder im Freibeweis die Möglichkeit der Erreichbarkeit zu prüfen, bei denen ungewiß, ja sogar zweifelhaft ist, ob diese sachdienliche Angaben machen können (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5 und 6; BGH NStZ 1994, 554).

  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

    Unter Umständen ist im Wege des Freibeweises zu klären, ob von dem Auslandszeugen relevante Bekundungen zur Beweisfrage zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 178).
  • BGH, 23.05.2000 - 5 StR 427/99

    Beihilfe zum Betrug; Vermögensschaden; Anforderungen an die Feststellung des

    Hat sich der Tatrichter in dem Beschluß zu bestimmten Beweisbehauptungen verschwiegen, ist es jedenfalls bedenklich, wenn er das Urteil maßgeblich auf Feststellungen stützt, die im Widerspruch zu eben jenen Behauptungen stehen (vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 - Auslandszeuge 6).
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