Rechtsprechung
BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239b StGB; § 261 StPO
Geiselnahme (Zeitpunkt der Erreichung des Nötigungsziels); Überzeugungsbildung (Überspannung der Anforderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Funktionaler Zusammenhang zwischen dem Sich-Bemächtigen und der beabsichtigten Nötigung durch Einschüchterung eines Tatopfers zur Abpressung eines zukünftigen Unterlassens; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung im Hinblick auf die Motive eines ...
- Judicialis
StGB § 46; ; StGB § 239 b; ; StGB § 239 b Abs. 1; ; WaffG § 54 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 b
Funktionaler Zusammenhang zwischen dem Entführen bzw. Sichbemächtigen und der Nötigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 279
- NStZ-RR 2008, 279
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen …
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Den Ausführungen in der Revisionsbegründung ist indes zu entnehmen, dass der Anfechtungswille der Staatsanwaltschaft die mit keinem Wort erwähnten Teilfreisprüche nicht erfasst (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 304, 305; wistra 2007, 112, 113; NStZ 1998, 210 jeweils m.w.N.). - BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Wenn sie dennoch nach Erörterung weiterer möglicher Motive abschließend aus dem äußeren Geschehensablauf kein eindeutiges Motiv für die Todesdrohung zweifelsfrei feststellen konnte, lässt dies besorgen, dass sie zu hohe Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Überzeugungsbildung 22, 25). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Den Ausführungen in der Revisionsbegründung ist indes zu entnehmen, dass der Anfechtungswille der Staatsanwaltschaft die mit keinem Wort erwähnten Teilfreisprüche nicht erfasst (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 304, 305; wistra 2007, 112, 113; NStZ 1998, 210 jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96
Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte …
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303). - BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97
Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie …
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Den Ausführungen in der Revisionsbegründung ist indes zu entnehmen, dass der Anfechtungswille der Staatsanwaltschaft die mit keinem Wort erwähnten Teilfreisprüche nicht erfasst (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 304, 305; wistra 2007, 112, 113; NStZ 1998, 210 jeweils m.w.N.). - BGH, 20.06.2007 - 1 StR 157/07
Geiselnahme (eingeschränkte Auslegung in Zweipersonenverhältnissen); Nötigung …
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303). - BGH, 23.01.1996 - 1 StR 687/95
Entführung - List - Falsche Vorstellungen über Ortsveränderung
Auszug aus BGH, 11.06.2008 - 2 StR 143/08
Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass zwischen der Entführung oder dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung ein funktionaler Zusammenhang derart bestehen muss, dass der Täter dem Opfer noch während der Dauer der Entführung oder Bemächtigung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung abpressen will (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 279; NStZ-RR 2007, 343; NJW 1997, 1082; StV 1997, 303).