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   BGH, 11.06.2012 - AnwSt (B) 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16104
BGH, 11.06.2012 - AnwSt (B) 3/12 (https://dejure.org/2012,16104)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2012 - AnwSt (B) 3/12 (https://dejure.org/2012,16104)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - AnwSt (B) 3/12 (https://dejure.org/2012,16104)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 GG, § 145 Abs 2 BRAO, § 145 Abs 3 S 3 BRAO
    Nichtzulassungsbeschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Erfordernis der Bezeichnung der Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bei Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bei der Würdigung ehrverletzender Äußerungen eines Rechtsanwalts i.R.d."Kampfs um das Recht"

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Erfordernis der Bezeichnung der Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bei Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; BRAO § 145 Abs. 3 S. 3
    Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bei der Würdigung ehrverletzender Äußerungen eines Rechtsanwalts i.R.d."Kampfs um das Recht"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 5 Abs. 1 ; BRAO § 145 Abs. 3 S. 3
    Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bei der Würdigung ehrverletzender Äußerungen eines Rechtsanwalts i.R.d."Kampfs um das Recht"

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Nichtzulassungsbeschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren: Erfordernis der Bezeichnung der Fragen von grundsätzlicher Bedeutung bei Geltendmachung eines Grundrechtsverstoßes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 11.06.2012 - AnwSt (B) 3/12
    Dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) bei der Würdigung ehrverletzender Äußerungen des Rechtsanwalts im Rahmen des "Kampfs um das Recht" in die Abwägung einbezogen werden muss, entspricht (selbstverständlich) der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1967 - AnwSt (R) 10/66, BGHSt 21, 206).
  • BGH, 01.07.2013 - IX ZR 226/12

    Notwendigkeit der Darlegung eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Allein mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Grundrechtsverletzung wird - wie ausgeführt - den Begründungsanforderungen nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09, NJW-RR 2010, 784 Rn. 5; vom 11. Juni 2012 - AnwSt (B) 3/12, GuT 2012, 281 Rn. 2; vom 16. August 2012, aaO).
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