Rechtsprechung
BGH, 11.06.2014 - IV ZR 400/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AVB Vertrauensschadenversicherung (hier: § 4 Nr. 2 Vertrauensschadenversicherung für Notare)
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 2 ABV, § 79 aF VVG, § 19a Abs 2 S 2 BNotO
Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schuldhafte Versäumung der Schadenmeldefrist - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Klägers auf Schadensausgleich gegen die Vertrauensschadenversicherung eines Notars wegen zwei pflichtwidrig beurkundeter Grundstückskaufverträge; Anforderungen an den Zeitraum der Frist zur Meldung eines Schadens gegenüber der Vertrauensschadenversicherung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Notwendigkeit der Beachtung einer Schadensmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare; zur Pflicht von Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, sich über den wesentlichen Inhalt solcher ...
- Betriebs-Berater
Schadenmeldefrist in Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Klägers auf Schadensausgleich gegen die Vertrauensschadenversicherung eines Notars wegen zwei pflichtwidrig beurkundeter Grundstückskaufverträge; Anforderungen an den Zeitraum der Frist zur Meldung eines Schadens gegenüber der Vertrauensschadenversicherung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schadenmeldefrist schuldhaft versäumt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertrauensschadenversicherung für Notare - und die versäumte Schadenmeldefrist
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur schuldhaften Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht des Geschädigten zur Schadensmeldung vor Fristablauf möglich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schadenmeldefrist in Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare
Verfahrensgang
- LG München I, 25.03.2010 - 26 O 6964/08
- OLG München, 30.11.2012 - 25 U 2625/10
- BGH, 11.06.2014 - IV ZR 400/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 121
- MDR 2014, 1028
- DNotZ 2014, 793
- VersR 2014, 951
- WM 2014, 1375
- BB 2014, 1730
- DB 2014, 1614
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.09.2017 - IV ZR 385/15
Rechtsschutzversicherungsvertrag: Einstandspflicht für ein sozialgerichtliches …
a) Die tatrichterliche Beurteilung der Verschuldensfrage unterliegt im Revisionsverfahren unter anderem der Prüfung, ob der Berufungsentscheidung zutreffende Grundsätze zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2014 - IV ZR 400/12, VersR 2014, 951 Rn. 21). - BGH, 11.06.2014 - IV ZR 414/12
Notarhaftung wegen wissentlicher Pflichtverletzung: Voraussetzungen einer …
Lediglich eine vorsorgliche Schadenmeldung wird er dem Vertrauensschadenversicherer gegenüber bei drohendem Ablauf der Anzeigefrist abgeben müssen (vgl. dazu das Senatsurteil IV ZR 400/12 vom heutigen Tage). - BGH, 23.07.2014 - IV ZR 429/13
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revis ionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO), nachdem die Frage der Darlegungs- und Beweislast für vorliegendes oder fehlendes Verschulden bezüglich der Versäumung der Anmeldefrist des § 4 Nr. 2 AVB bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Senatsurteil vom 20. Juli 2011 (…IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173 Rn. 30) geklärt war und die weiteren maßgeblichen Rechtsfragen zum Verschuldensmaßstab durch das Senatsurteil vom 11. Juni 2014 (IV ZR 400/12, WM 2014, 1375 Rn. 23-29) geklärt sind. - OLG Düsseldorf, 24.05.2019 - 4 U 88/17
Inanspruchnahme eines Berufshaftpflichtversicherers eines ehemaligen Notars
Derartige Klauseln sind zwar wirksam (vgl. BGH NJW-RR 2015, 121) und zutreffend ist auch, wie bereits das Landgericht festgestellt hat, dass entsprechende Beschränkungen in der Vertrauensschadensversicherung dem Geschädigten auch vom Haftpflichtversicherer entgegengehalten werden können (BGH NJW 2011, 3648).