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   BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14   

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https://dejure.org/2015,17484
BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14 (https://dejure.org/2015,17484)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - V ZB 160/14 (https://dejure.org/2015,17484)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - V ZB 160/14 (https://dejure.org/2015,17484)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 S 2 ZVG, § 878 Abs 1 S 1 ZPO
    Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis der Klageeinreichung innerhalb der Monatsfrist

  • IWW

    § 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG, § ... 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 12 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 876 Satz 3 ZPO, § 115 Abs. 3 ZVG, §§ 876 bis 882 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPO, § 878 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 1 ZPO, § 271 Abs. 1 ZPO, §§ 130 ff. ZPO, § 189 InsO, § 878 ZPO, ZVG, § 115, § 879 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wahrung der Monatsfrist bei einem Widerspruch gegen einen Teilungsplan

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 115 Abs. 1; ZPO § 878 Abs. 1
    Gegenüber dem Vollstreckungsgericht zu erbringende Nachweise über fristgerechten Widerspruch gegen den Teilungsplan

  • rewis.io

    Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis der Klageeinreichung innerhalb der Monatsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 115 Abs. 1 S. 2; ZPO § 878 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Wahrung der Monatsfrist bei einem Widerspruch gegen einen Teilungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruch gegen Teilungsplan: Nachweis von Klageeinreichung und Zustellungsvoraussetzungen notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung: Widerspruch gegen den Teilungsplan - und die Monatsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilrecht im September 2015

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Monatsfrist bei Widerspruch gegen einen Teilungsplan

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahrung der Monatsfrist bei Widerspruch gegen einen Teilungsplan

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen den Teilungsplan bei Zwangsversteigerung

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1202
  • MDR 2015, 1036
  • WM 2015, 1425
  • Rpfleger 2015, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 09.06.1920 - V 378/19

    Widerspruchsklage im Verteilungsstreit

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
    Die Monatsfrist bezieht sich daher nicht auf die Klageerhebung als solche, sondern auf deren Nachweis gegenüber dem Vollstreckungsgericht (vgl. RGZ 99, 202, 205).

    Denn der Nachweis ist maßgeblich für das weitere Verfahren des Vollstreckungsgerichts (vgl. RGZ 99, 202, 205), und es obliegt dem Widersprechenden, das Gericht in die Lage zu versetzen, sich schnelle Gewissheit (unter anderem) über die Klageeinreichung zu verschaffen, ohne zunächst gerichtsinterne Nachforschungen über den Verbleib der Klageschrift anstellen zu müssen.

  • BGH, 13.09.2012 - IX ZB 143/11

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
    Denn der in § 189 InsO vorgesehene Nachweis ist nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erbringen (zu den insoweit maßgeblichen Anforderungen ausführlich BGH, Beschluss vom 13. September 2012- IX ZB 143/11, NJW-RR 2012, 1397 f.).
  • AG Hannover, 30.11.1992 - 732b K 32/91
    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
    Ob eine anwaltliche eidesstattliche Versicherung des Inhalts ausreichen kann, die Klage persönlich bei Gericht eingereicht zu haben (vgl. AG Hannover, Rpfleger 1993, 296 f.; ablehnend Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 115 Rn. 5.9 unter b)), bedarf keiner Entscheidung, da eine solche Versicherung nicht abgegeben worden ist.
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Verfahrensbeteiligten regelmäßig - und auch hier - nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen, wenn ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts über die Ausführung eines Teilungsplans mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird (vgl. zur Aufstellung oder Änderung des Teilungsplans Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 54/08, Rn. 23 mwN, insoweit nur in juris veröffentlicht).
  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 160/14
    Diese muss allerdings mit einem anwaltlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein, um dem Gericht die Überzeugung der Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2012 - II ZB 23/11, NJW 2012, 1738 Rn. 9), oder von einer zuständigen Stelle beglaubigt worden sein.
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem

    Ob die Klage in eine Widerspruchsklage gegen den Teilungsplan nach § 115 Abs. 1 ZVG, §§ 876, 878 ZPO hinsichtlich des Erlösanteils für die Grundschuld Nr. 2, die nicht in einer vollstreckbaren notariellen Urkunde bestellt wurde, umgedeutet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 160/14, WM 2015, 1425 Rn. 5), kann dahin stehen, weil auch eine Widerspruchsklage jedenfalls keinen Erfolg hätte.
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