Rechtsprechung
BGH, 11.06.2019 - 2 ARs 68/19, 2 AR 52/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StPO
Zurückgabe der Sache - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 46 Abs. 1
Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 23.01.2019 - 1 Ws 1/19
- BGH, 11.06.2019 - 2 ARs 68/19, 2 AR 52/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 23.01.2019 - 1 Ws 1/19
Zur Beschwer des Angeklagten im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 11.06.2019 - 2 ARs 68/19
Soweit die Antragstellerin sich darüber hinaus gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23. Januar 2019 - 1 Ws 1/19 - gewandt hat, hat sie mit Schreiben ihres Bevollmächtigten vom 9. April 2019 auf eine Entscheidung verzichtet.