Rechtsprechung
BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 44 Satz 1 StPO
Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - IWW
§ 346 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 300 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Kenntniserlangung von einer nicht durch den Recht...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Kenntniserlangung von einer nicht durch den Rechtanwalt begründeten Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.08.2019 - 1 StR 297/19
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist scheidet ungeachtet der Frage, ob die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt wäre, schon deshalb aus, weil die versäumte Prozesshandlung - Einreichung einer formwirksamen Revisionsbegründung - nicht nachgeholt wurde (§ 45 Abs. 2 Satz 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 2 StR 150/19 Rn. 7).Im Übrigen hat der Angeklagte auch nicht nachvollziehbar ausgeführt und glaubhaft gemacht, dass er unverschuldet an der Wahrung der Frist zur Begründung der Revision gehindert war (§ 45 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 2 StR 150/19 Rn. 4, 7).