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BGH, 11.07.1952 - I ZR 36/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1952, 824
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 11.07.1952 - I ZR 36/52
Bei der irrtümlichen Annahme der Einwilligung des Verletzten entfällt ein die Schadensersatzpflicht begründendes Verschulden im Sinn des § 823 BGB nur dann, wenn der Irrtum selbst nicht auf Fahrlässigkeit beruht (RGZ 68, 431; BGHZ 3, 270 [281]).Aber nur ein entschuldbarer , nicht selbst auf Fahrlässigkeit beruhender Irrtum schließt das Fahrlässigkeitsverschulden in Richtung der Widerrechtlichkeit aus (RGZ 68, 431; BGHZ 3, 270 [281]).
- RG, 27.05.1908 - VI 484/07
Schadensersatzpflicht des Arztes wegen eigenmächtiger Operation
Auszug aus BGH, 11.07.1952 - I ZR 36/52
Bei der irrtümlichen Annahme der Einwilligung des Verletzten entfällt ein die Schadensersatzpflicht begründendes Verschulden im Sinn des § 823 BGB nur dann, wenn der Irrtum selbst nicht auf Fahrlässigkeit beruht (RGZ 68, 431; BGHZ 3, 270 [281]).Aber nur ein entschuldbarer , nicht selbst auf Fahrlässigkeit beruhender Irrtum schließt das Fahrlässigkeitsverschulden in Richtung der Widerrechtlichkeit aus (RGZ 68, 431; BGHZ 3, 270 [281]).
- BGH, 08.03.1951 - III ZR 44/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1952 - I ZR 36/52
Der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist vielmehr auch dann nicht nur nach der objektiven, sondern auch der subjektiven Seite erfüllt, wenn schuldhaft die schädigende Einwirkung auf die in dieser Gesetzesbestimmung angeführten Lebensgüter oder Rechte bewirkt wird, ohne daß der Täter eine etwa damit zusammenhängende Vermögensschädigung vorausgesehen hat oder voraussehen mußte (RGZ 142, 122; BGH vom 8. März 1951 - III ZR 44/50 - in MDR 1951, 411).