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   BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52   

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https://dejure.org/1953,59
BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52 (https://dejure.org/1953,59)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1953 - II ZR 126/52 (https://dejure.org/1953,59)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52 (https://dejure.org/1953,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Erfüllung der Vorstandsverpflichtungen infolge der Einreiseverweigerung durch die Militärregierung - Aufrechterhaltung der Aufgaben des Vorstands während der Treuhandverwaltung - Teilerfüllung bei der Ausführung von Vorstandspflichten - Soziale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 187
  • NJW 1953, 1465
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50

    Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.

    Auszug aus BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 11.7.1951 - II ZR 118/50 - (BGHZ 3, 90) ausgesprochen, daß, wenn ein Vorstandsmitglied auf die Dauer von 5 Jahren bestellt ist, der in einem Anstellungsvertrag vereinbarten automatischen Verlängerungsklausel nur für den Fall seiner Wiederbestellung rechtliche Wirksamkeit zukommt.
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist

    Der Bundesgerichtshof hat das wegen des Zwecks des § 75 Abs. 1 AktG aF, den Aufsichtsrat alle fünf Jahre dazu zu veranlassen, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden, verneint (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).

    Als weiterer Zweck gerade des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG kommt hinzu, dass der Aufsichtsrat spätestens alle fünf Jahre gezwungen sein soll, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Insoweit geht es nicht um einen - nach den Regeln der Unmöglichkeit der Leistung (§§ 326 Abs. 1, 275 Abs. 1 BGB) zu behandelnden - "Untätigkeitseinwand" (vgl. dazu Senat BGHZ 10, 187, 189; Kölner Komm.z.AktG/Mertens aaO § 113 Rdn. 14; MünchKommAktG/Semler aaO § 111 Rdn. 265), sondern um den Vorwurf einer Pflichtverletzung gemäß §§ 116, 93 Abs. 2 AktG, die ggf. aufrechenbare Schadensersatzansprüche rechtfertigt (dazu unten 3).
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen

    Neben der Bestellung als Organ einer juristischen Person wird zwar regelmäßig auch ein Anstellungsvertrag abgeschlossen (sog Trennungstheorie; vgl bereits BGH Urteil vom 11.7.1953 - II ZR 126/52 - BGHZ 10, 181 ).
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