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   BGH, 11.07.1957 - II ZR 75/56   

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BGH, 11.07.1957 - II ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,3980)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1957 - II ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,3980)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1957 - II ZR 75/56 (https://dejure.org/1957,3980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1555 (Ls.)
  • DB 1957, 866
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.10.1927 - IV 218/27

    Depositenkassen der Großbanken

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - II ZR 75/56
    Die Einschränkungen, die für die Abgabe schriftlicher Erklärungen durch B 1 0 B von der Beklagten vorgesehen worden sind (Mitwirkung weiterer Zeichnungsberechtigter, vgl Schreiben der Beklagten an Blfllvom 31 Dezember 1949 Bl 61 GA), schließen es nicht aus, daß ihm durch die Bestellung zum Vorsteher der Depositenkasse Vollmacht zur Alleinvertretung bei solchen Geschäften erteilt worden ist, die nach der Auffassung des Verkehrs bei den De positenkassen durch den Vorsteher allein vorgenommen wer den können, ohne daß es zur Abgabe schriftlicher Erklärungen für die Bank kommt (vgl § 54 HG©} RGZ 118, 234 240/) â- » Die Zusage der besonderen Behandlung bestimmter Beträge, die zum Transfer überwiesen werden, ist ein bankmäßiges, mit dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung durch die Depositenkassen in engem Zusammenhang stehendes Geschäft, gegen dessen Vornahme durch den Vorsteher einer Depo sitenkasse allein im Wege fernmündlicher Erklärungen nach der Auffassung des Verkehrs keine Bedenken erhoben werden können.
  • RG, 25.04.1903 - I 483/02

    85. Giroverkehr der Reichsbank.

    Auszug aus BGH, 11.07.1957 - II ZR 75/56
    rufungsgericht sei nicht auf die Behauptung der Klägerin eingegangen, BltMhabe zugesagt, für die Überweisungen nach Holland ein zweckgebundenes Sperrkonto zu errichten« Die Klägerin hatte lediglich behauptet, die Beklagte habe auf Grund der Besprechung der beiden Depo sitenkassenvorsteher, ohne eine solche Art der Buchung ausdrücklich zuzusagen, von sich aus, also ohne Auftrag des ein Sperrkonto errichtet (Bl 8, 45 GA, Tatbestand S 3), während die Beklagte behauptet hatte, das Sperrkonto im Aufträge des J f f ü r die Buchungen ab 12« Oktober 1954 eingerichtet zu habene Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (RGZ 54, 329 £j32pund dem Schrifttum (Schoele, Recht der Überweisung, 1937, S 108, 109; Bank- Arch 1941, 308) zutreffend davon aus, daß im Überweisungsverkehr grundsätzlich die Angaben über den Verwendungszweck der Zahlung für die Empfängerbank unbeachtlich und lediglich als weitergeleitete Mitteilungen des Zahlenden an den Zahlungsempfänger zu betrachten sind, die die vermittelnden Banken nicht interessieren können und 'dürfen.
  • BGH, 11.03.1976 - II ZR 116/74
    Auftrag zur Gutschrift eine besondere Weisung an die Empfängerbank oder eine Bedingung beigefügt wird, die eine uneingeschränkte: Gutschrift zugunsten des Empfängers aus schließt (vgl. Senürt. v« 11» 7» 57 - II ZR 75/56, LM BGB § 665 Nr» 2 = WM 1957, 1055) Eine solche bindende Weisung über die Verwendung des Uberweisungsbetrags kann ausnahmsweise auch dann beachtlich sein, wenn sie sich in der Rubrik MVerwendungszweck" befindet (BGH, Urt. v. 26.2. 62 aaO).
  • BGH, 14.07.1958 - II ZR 147/57

    Rechtsmittel

    Das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - II ZR 75/56 - (NJW 1957, 1555 (Leitsatz) = WM 1957, 1055) ergibt nichts Gegenteiliges, wie Nebelung NJW 1958, 44 annimmt.
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