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   BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72   

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https://dejure.org/1973,3732
BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,3732)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1973 - VIII ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,3732)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - VIII ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,3732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweichende Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen durch das Berufungsgericht und das Landgericht - Pflicht des Berufungsgerichts vor der abweichenden Beurteilung den Zeugen erneut anzuhören - Nachweis für die Vorspiegelung eines Analyseergebnisses über den Wert der ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72
    Diese Auftragsbestätigung ist indessen ungeachtet ihrer Bezeichnung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben anzusehen, denn mit diesem Schreiben wurde nicht ein Antrag der Beklagten angenommen, sondern die Auffassung der Klägerin über das Zustandekommen und den Inhalt des bereits geschlossenen Vertrages wiedergegeben (BGHZ 18, 212, 215).
  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72
    Denn es kommt für die Einzelheiten der Kaufverhandlungen im Frühjahr 1969 auf die Aussage des Zeugen D. und deren Glaubhaftigkeit an, weil er mit dem Inhaber der Klägerin allein verhandelt hatte und dem Berufungsgericht kein anderes Beweismittel zur Verfügung stand als das Protokoll des Landgerichts über die Vernehmung des Zeugen Dreibrod (BGH Urt. vom 1. Oktober 1964 - VII ZR 225/62 = LM ZPO § 398 Nr. 3).
  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72
    Daß die Beklagte eine Anfechtung wegen Irrtums nicht ausdrücklich erklärte, ist unschädlich, falls ihre Anfechtungserklärung so zu verstehen ist, daß sie auch wegen Irrtums anfechten wollte (BGHZ 34, 32, 39).
  • BGH, 07.02.1953 - II ZR 213/52
    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72
    Eine Anfechtung gemäß § 123 BGB ist auch dann zulässig, wenn es sich um einen Streitpunkt handelt, der durch den Vergleich beseitigt werden sollte (BGH Urt. vom 7. Februar 1953 - II ZR 213/52 = LM BGB § 123 Nr. 4).
  • BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
    Auszug aus BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 112/72
    Doch ist auch nach widerspruchsloser Hinnahme eines Bestätigungsschreibens der Beweis zulässig, daß die Parteien sich zusätzlich über andere Punkte einig waren (BGH Urt. vom 22. Januar 1964 - VIII ZR 111/63 = NJW 1964, 589).
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