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   BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S)   

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https://dejure.org/1979,909
BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 (S) (https://dejure.org/1979,909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des Programmes des Kommunistischen Bundes Westdeutschland (KBW) - Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei als Voraussetzung für eine Strafbarkeit gem. § 90b Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung durch polizeiliche Maßnahmen in einem Gerichtsgebäude - Pflicht zur Anordnung einer Beschränkung der Öffentlichkeit durch einen Gerichtsvorsitzenden - Beschränkung der Öffentlichkeit zwecks Sicherheit in einem ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein Parteienprivileg bei Vergehen nach § 90 b StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 50
  • NJW 1979, 2572
  • NJW 1980, 249
  • MDR 1979, 856
  • MDR 1979, 859
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
    Ein in diesem Sinne beachtlicher Druck geht nicht von zulässigen Maßnahmen des Gerichts oder des Gerichtspräsidenten aus, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen (vgl. BGHSt 27, 13).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

    Anders als im Einzelfall kurzfristiger Beschränkungen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79) kann dies insbesondere dann nicht gelten, wenn die Dauer der möglichen Einschränkungen wie bei der aktuellen Pandemie nicht absehbar ist.
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Nicht nur angesichts des Umstands, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den tatsächlichen Sitzungssaal im Amtsgericht ohne weiteres gefunden haben, hätte es hier vielmehr näherer Darlegung bedurft, warum die unzutreffende Angabe des konkreten Sitzungssaals zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79; NJW 1980, 249 und vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen

    Sie ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (BGHSt 29, 50).
  • AG Meldorf, 18.05.2010 - 81 C 305/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden

    Als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahmen sind nach § 169 GVG verboten, wenn sie einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleichkommen (BGH, NJW 1980, 249).

    Wollte man eine ungeschriebene immanente Schranke des § 169 GVG für zulässige Maßnahmen des Gerichts oder des Gerichtspräsidenten, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dienen, anerkennen (vgl. BGH, NJW 1980, 249), so wäre die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf auch von dieser Schranke nicht gedeckt: Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs des Amtsgerichts Meldorf ist keine zulässige Maßnahme, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Gerichtsgebäude dient.

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Daß von dieser vom Vorsitzenden zugelassenen Möglichkeit, die Personalpapiere auf ihre Echtheit zu überprüfen, eine konkrete psychische Zwangswirkung, der Verhandlung fernzubleiben, auf an einer Teilnahme Interessierte ausgegangen sei, wird von der Revision nicht in einer dem Erfordernis des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Weise behauptet /vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 (S) (MDR 1979, 859)/.
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, dieser Rüge schon deshalb der Erfolg zu versagen ist, weil die Revision nicht vorgetragen hat, daß sich durch den Hinweis an der Eingangstür zum Sitzungssaal tatsächlich jemand von der Teilnahme an der Sitzung hat abhalten lassen (vgl. BGH NJW 1980, 249 f.; Kuckein in KK 5. Aufl. StPO § 344 Rdn. 49 m.N.).
  • LG Itzehoe, 02.06.2010 - 1 T 61/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäude

    Allerdings kommt keineswegs jede möglicherweise als psychologische Hemmschwelle wirkende Maßnahme einer Verwehrung des Zutritts zur Hauptverhandlung gleich (BGH vom 11.07.1979, NJW 1980, 249).
  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 396/81

    Irrige Annahme zu einem berechtigten Tun - Unrechtsbewusstsein im Sinne des § 185

    Der Senat hat die Frage, ob das Bewußtsein, im Sinne des § 185 StGB unrecht zu tun, bereits für eine Bestrafung nach § 90 b StGB ausreicht, in seinem Urteil vom 11. Juli 1979 (MDR 1979, 856, insoweit in BGHSt 29, 50 nicht abgedruckt) verneint.
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

    Da seine Überlegungen denkgesetzlich möglich sind, liegt ein Rechtsfehler nicht vor (BGHSt 21, 371, 372; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - Urteil vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79 - OLG Köln NJW 1979, 1562 [OLG Köln 02.04.1979 - 3 Ss 24/79]; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 337 StPO Rdn. 137).
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