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   BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 23/83   

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https://dejure.org/1984,1706
BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 23/83 (https://dejure.org/1984,1706)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1984 - IVa ZR 23/83 (https://dejure.org/1984,1706)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 23/83 (https://dejure.org/1984,1706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe vereinnahmter Gelder gegen einen Nachlassverwalter - Verantwortlichkeit des Nachlassverwalters für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses gegenüber den Nachlassgläubigern - Nachlassverwaltung als Sonderfall der Nachlasspflegschaft - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1979; BGB § 1985

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1979, 1985
    Sorgfaltspflichten des Nachlaßverwalters bei Zahlungen an Nachlaßgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 140
  • MDR 1985, 213
  • VersR 1984, 970
  • Rpfleger 1984, 416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.01.1932 - IV 353/31

    1. Kann der Nachlaßverwalter von einem früheren Nachlaßverwalter, der

    Auszug aus BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 23/83
    Darüber hinaus ist der Nachlaßverwalter gemäß §§ 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 Satz 2 BGB aber auch den Nachlaßgläubigern verantwortlich; entsprechende Schadensersatzansprüche der Gläubiger gelten gemäß §§ 1978 Abs. 2, 1985 Abs. 2 Satz 2 BGB als zum Nachlaß gehörend und sind daher, solange Nachlaßverwaltung besteht, von dem Nachlaßverwalter und während des Nachlaßkonkurses von dem Konkursverwalter (§ 6 Abs. 2 KO) geltend zu machen (vgl. RGZ 135, 305).
  • OLG Köln, 23.11.2011 - 2 U 92/11

    Haftung der Erben für Zahlungen an Nachlassgläubiger trotz Überschuldung des

    Dies ist nicht anders als bei der Haftung des Nachlassverwalters für die Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten; dieser hat Ersatz nur insoweit zu leisten, soweit andere vorrangige oder gleichrangige Gläubiger weniger erhalten, als sie erlangt haben würden, wenn die vorzeitigen Zahlungen unterblieben wären, was auf der Grundlage des Insolvenzverfahrens zu beurteilen ist (dazu die vom Kläger selbst im Schriftsatz vom 13.05.2011 zitierte Entscheidung BGH NJW 1985, 140).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1999 - 7 U 149/98

    Begleichung von Nachlaßschulden durch einen Erben

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 140, 141) hat diese Erfordernisse zur Ermittlung der Schadenshöhe zwar nur für die Haftung des Nachlaßverwalters gemäß §§ 1985 Abs. 2, 1979 BGB aufgestellt.
  • OLG Schleswig, 30.05.2006 - 3 U 89/04

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die Erben auf Herausgabe des Nachlasses

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  • LG Wuppertal, 06.09.2000 - 6 T 369/00

    Sondernutzungsrechte von Wohnungseigentümern an Gartenteilflächen; Gebrauch des

    § 47 WEG geht im Grundsatz davon aus, daß jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BGH WM 1984, 1257, 1256).
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