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   BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85   

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BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85 (https://dejure.org/1985,1707)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - 4 StR 293/85 (https://dejure.org/1985,1707)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85 (https://dejure.org/1985,1707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer vom Angeklagten im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2; StPO § 450a Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 497
  • StV 1985, 503
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85
    Da die Auslieferungshaft auch wegen der im vorliegenden Verfahren abgeurteilten Taten angeordnet war, ergibt sich deren Anrechnung auf die hier erkannte Strafe unmittelbar aus § 51 Abs. 1 und 3 StGB, nach welchem Untersuchungshaft und jede andere - auch im Ausland erlittene - Freiheitsentziehung aus Anlaß der Tat kraft Gesetzes auf die Strafe angerechnet wird, ohne daß hierfür ein besonderer Ausspruch im Urteil notwendig ist (vgl. BGHSt 24, 29, 30 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 51 Rdn. 21).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Gericht von seiner Befugnis nach § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB Gebrauch macht, die Freiheitsentziehung ganz oder zum Teil nicht anzurechnen, wenn Zweifel über die Art der Anrechnung bestehen können oder wenn das Gesetz dem Richter in sonstiger Hinsicht einen Spielraum in der Frage der Anrechnung läßt (vgl. BGHSt 24, 29, 30 sowie die Nachweise bei Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 51 StGB Rdn. 21), z.B. wenn die Freiheitsentziehung auf mehrere Strafen angerechnet werden kann, das Gesetz hierfür aber keine bestimmte Reihenfolge vorschreibt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1969 - 3 StR 227/69; Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76).

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 65/76

    Revision wegen fehlender Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Gericht von seiner Befugnis nach § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB Gebrauch macht, die Freiheitsentziehung ganz oder zum Teil nicht anzurechnen, wenn Zweifel über die Art der Anrechnung bestehen können oder wenn das Gesetz dem Richter in sonstiger Hinsicht einen Spielraum in der Frage der Anrechnung läßt (vgl. BGHSt 24, 29, 30 sowie die Nachweise bei Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 51 StGB Rdn. 21), z.B. wenn die Freiheitsentziehung auf mehrere Strafen angerechnet werden kann, das Gesetz hierfür aber keine bestimmte Reihenfolge vorschreibt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1969 - 3 StR 227/69; Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76).
  • BGH, 02.07.1982 - 2 StR 332/82

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsstrafe auf einen Strafausspruch

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85
    Das Landgericht hat sich bei diesem angesichts der Haftbedingungen, denen der Angeklagte in der Auslieferungshaft ausgesetzt war - sie hat zu einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands geführt (UA 23) -, im Rahmen seines Ermessens gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 2 StR 332/82 - und vom 8. August 1984 - 2 StR 180/84).
  • BGH, 08.08.1984 - 2 StR 180/84

    Bestimmung des Maßstab für die Anrechnung von im Ausland erlittener

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 4 StR 293/85
    Das Landgericht hat sich bei diesem angesichts der Haftbedingungen, denen der Angeklagte in der Auslieferungshaft ausgesetzt war - sie hat zu einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands geführt (UA 23) -, im Rahmen seines Ermessens gehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 2 StR 332/82 - und vom 8. August 1984 - 2 StR 180/84).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Sind Freiheitsstrafe und Geldstrafe nebeneinander verhängt, muss auch darüber entschieden werden, auf welche der beiden Strafen oder in welcher Verteilung die Auslieferungs- und Untersuchungshaft anzurechnen sind (BGH, Urteile vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85, NStZ 1985, 497; vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89, NJW 1990, 1428, 1429, zur Reihenfolge der Anrechnung von im Ausland verbüßter Strafhaft und im Inland erlittener Untersuchungshaft; Beschluss vom 19. November 1970 - 2 StR 510/70, BGHSt 24, 29, 30, zur Anrechnung von Untersuchungshaft).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Bejahendenfalls bedarf es nur einer Festsetzung des Anrechnungsmaßstabes in der Urteilsformel (vgl. BGH NStZ 1982, 326 ; 1983, 455; BGH StV 1985, 503).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Anderes gilt indessen in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Richter nach § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in jedem Falle nach seinem Ermessen zu bestimmen hat; in dieser Konstellation ist die Anrechnungsanordnung nach § 51 Abs. 3 StGB im Urteil ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1982 - 3 StR 56/82, NStZ 1982, 326; vom 17. Februar 2015 - 3 StR 505/14, juris Rn. 5; Urteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79, juris Rn.17; vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85, juris Rn. 5; SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 51 Rn. 25; LK/Schneider, 13. Aufl., § 51 Rn. 39 f.; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 51 Rn. 46 ff.; SSWStGB/Eschelbach, 5. Aufl. § 51 Rn. 16; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 51 Rn. 16 jew. mwN).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Es ist auch nicht erforderlich, im Falle mehrerer gleichzeitig verhängter Freiheitsstrafen einen ausdrücklichen Ausspruch über den Anrechnungsmodus in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 251 26, Pohlmann/Jabel/Wolf Strafvollstreckungsordnung 7. Aufl. § 39 Rdn. 5 i.V.m. Rdn. 18, 22.35; a.A. - allerdings nur obiter dictum - BGHSt 27, 287, 288: BGH NStZ 1985, 497: vgl. auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 50 (s. aber Rdn. 59 "in der Regel"); Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 80 m.w.N. in Fn. 174).

    Ober die Art der Anrechnung kann daher sachgemäß erst nach Eintritt der Rechtskraft durch die Vollstreckungsbehörde befunden werden, etwa in der Weise, daß durch Aufteilung der Untersuchungshaft möglichst früh die Mindestverbüßungszeiten des § 57 StGB erreicht werden (OLG Frankfurt NStZ 1990, 147 f.); das Fehlen einer ausdrücklichen Anrechnungsregel - wie sie das Gesetz für andere Fälle vorsieht (vgl. etwa § 51 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 450 a Abs. 1 (s. BGH NStZ 1985, 497) und 2 StPO) - steht einer solchen Bestimmung nicht entgegen.

  • OLG Braunschweig, 26.10.1995 - Ws 163/95

    Verhängung einer Gesamtstrafe wegen Untreue in drei Fällen und eines Betruges;

    Hierzu war sie nach § 450 a Abs. 1 S. 2 StPO verpflichtet, wonach Auslieferungshaft, die sowohl zum Zwecke der Strafvollstreckung, als auch zum Zwecke der Strafverfolgung bestanden hat, zunächst auf die bereits rechtskräftig verhängte Strafe anzurechnen ist (zur Auslegung dieser Vorschrift vgl. BGH NStZ 1985, 497).

    Daraus folgt, daß der Ausspruch über die Verbüßung der Strafe im Urteil vom 13.03.1995 auch formal als das anzusehen ist, was er der Sache nach darstellt, nämlich ein - an sich der Vollstreckungsbehörde zustehender - Akt der Strafzeitberechnung (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 497; Fischer in KK StPO, 3. Aufl., § 450 a Rdnr. 2, 8).

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 229/88

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Südafrika

    Ein Ausnahmefall, in welchem ein ausdrücklicher Anrechnungsausspruch erforderlich ist (vgl. BGH StV 1985, 503 m.w.N.), liegt hier nicht vor.

    Die dann noch vorzunehmende Strafzeitberechnung obliegt nicht, wie die Revision offenbar meint, dem Tatrichter, sondern ist dem Vollstreckungsverfahren vorbehalten (vgl. BGH StV 1985, 503, 504).

  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die

    Hierbei werden auch die Regelung in § 450a Abs. 1 Satz 2 StPO sowie die hierzu vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1985 - 4 StR 293/85 - (NStZ 1985, 497) entwickelten Grundsätze zu beachten sein.
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 299/00

    Anrechnung von in Spanien erlittener Auslieferungshaft im Verhältnis eins zu drei

    Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, für die Anrechnung einer in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung je nach Haftort und Haftbedingungen ein Maßstab von 1:1 (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241), 1:2 (vgl. BGH NStZ 1985, 497; Landgericht Zweibrücken NStZ 1988, 71) oder 1:3 (vgl. Landgericht Bremen StV 1992, 326; OLG Düsseldorf StV 1995, 426; Landgericht Kleve NStZ 1995, 192) in Betracht, so daß es dazu näherer Feststellungen bedurft hätte.
  • OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Allgemein wurde früher eine Anrechnung zumindest im Verhältnis 1 zu 2 gewährt (vgl. etwa BGHR § 51 Abs. 4 StGB , Anrechnung 1; BGH NStZ 1985, 497 ; OLG Stuttgart OLGSt § 51 StGB Nr. 2: Maßstab 1 zu 2).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 448/87

    Anrechnung der Auslieferungshaft als Frage der Strafzeitberechnung die im

    Da der Angeklagte sowohl zur Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Verden (Aller) vom 17. August 1982 als auch zur Strafverfolgung in der vorliegenden Sache ausgeliefert worden ist, ist die in Spanien erlittene Freiheitsentziehung zunächst auf die zur Vollstreckung anstehende Strafe und nur ein dabei nicht verbrauchter Teil auf die Strafe anzurechnen, die das Landgericht gegen ihn verhängt hat (BGH NStZ 1985, 497 = StV 1985, 503; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 450 a Rn. 9; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 450 a Rn. 1).
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 564/94

    Auslieferungshaft - Anrechnungsquote - Benachteiligung

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 422/85

    Maßstab der Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

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