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   BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91   

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BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91 (https://dejure.org/1991,1040)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - 1 StR 357/91 (https://dejure.org/1991,1040)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91 (https://dejure.org/1991,1040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 16 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über Tatumstände bei wesentlicher Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf (objektive Zurechnung; Tatbestandsirrtum; Vorsatz)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Haschisch - Kausalverlauf - Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichung von Kausalverlauf bei Btm-Einfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 32
  • NJW 1991, 3161
  • MDR 1991, 1184
  • NStZ 1991, 537
  • StV 1992, 375
  • JR 1992, 113
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 296/89

    ... beginn bei Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nur dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH GA 1955, 123; NJW 1960, 1822; BGHSt 7, 325, 329; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; vgl. zum Ganzen auch Struensee ZStW 102 (1990), 21ff).

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Als Täter führt ein, wer die Einfuhr - persönlich oder durch Dritte - bewirkt und dabei die Voraussetzungen täterschaftlichen Handelns erfüllt; die Beurteilung, ob bei nicht eigenhändigem Verbringen über die Grenze täterschaftliches Handeln vorliegt, hat aufgrund einer wertenden Betrachtung zu erfolgen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 19), welche sämtliche Umstände der Tat - insbesondere gemeinsamer Tatplan, persönliches Interesse an der Tatverwirklichung, Tatherrschaft und Wille hierzu - einzubeziehen hat.

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nur dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH GA 1955, 123; NJW 1960, 1822; BGHSt 7, 325, 329; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; vgl. zum Ganzen auch Struensee ZStW 102 (1990), 21ff).

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).
  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89

    Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    In der Entscheidung BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16 hat der Senat ausgeführt, als Täter führe derjenige ein, der die Einfuhr - auch durch fremde Hand - bewirkt und hierbei die Voraussetzungen täterschaftlichen Handelns erfüllt.
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89

    Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Dabei kann dahinstehen, ob B. möglicherweise nach dem Recht des Erwerbsorts (Marokko) Eigentum an dem Haschisch erworben hatte; jedenfalls gingen der Angeklagte und seine Mittäter ersichtlich nicht davon aus, sie würden sich zu Unrecht bereichern, wenn sie T. das Rauschgift wieder abnähmen; sie meinten vielmehr, dieser habe den Stoff unterschlagen und müsse ihn deshalb zurückgeben (vgl. BGHSt 4, 105, 106; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 229/87

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn diese noch nicht in den

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.
  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).
  • BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

  • RG, 23.06.1933 - I 677/33

    Liegt vollendeter Mord vor, wenn der Täter die von ihm mit Tötungsvorsatz

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 06.12.1949 - StS 284/49
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Angesichts der gesamten Tatumstände liegt insoweit eine wesentliche Abweichung zwischen vorgestelltem und tatsächlich eingetretenem Kausalverlauf vor (vgl. BGHSt 38, 32, 34; 37, 106, 131; 7, 325, 329).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Eine Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166; Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Vogel in LK-StPO, 12. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf sind jedoch rechtlich bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGHSt 38, 32, 34 mit Nachweisen. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, dass eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf im Rahmen der Prüfung des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGH, Urteile vom 21. April 1955 - 4 StB 552/54, BGHSt 7, 325, 329, vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135 und vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, NStZ 2002, 475, 476; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34, Fischer, StGB, 63. Aufl., § 16 Rn. 7).

    Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Finalverlauf sind für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (vgl. entsprechend zum "Kausalverlauf', BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34).

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von seinem eigenen Erfolgsinteresse, vom Umfang seiner Tatbeteiligung, von seiner Tatherrschaft oder von seinem Willen zur Tatherrschaft ab (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 20 mwN).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf vor, wenn diese sich nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und aufgrund eines insoweit veränderten Unrechtsgehalts eine andere rechtliche Bewertung der Tat erfordert (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 37; jew. mwN).

    Eine solche wesentliche, für die rechtliche Bewertung einer Tat bedeutsame Abweichung im Kausalverlauf hat der Senat etwa in einem Fall angenommen, in dem die Betäubungsmittel einem Drogenkurier vor der geplanten Einfuhr im Ausland gestohlen und von dem Dieb selbst anschließend nach Deutschland eingeführt wurden; der unbemerkte Verlust der Herrschaft über die Betäubungsmittel durch die Wegnahme unterbrach die von dem Auftraggeber des Drogentransports und dem Kurier in Lauf gesetzte und begründete eine völlig neue, unabhängige Kausalkette (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, aaO).

  • AG Rudolstadt, 07.12.2015 - 312 Js 36708/14

    Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat: Vortäuschen eines Unglücksfalls

    Daß eine andere Person als der Empfänger X. Ma. das Bild ohne dessen Zutun auf dem Display des eingeschalteten Mobiltelefons entdecken und aus einem eigenen, unabhängigen Willensimpuls fremde Hilfskräfte benachrichtigen könnte, stellt, obwohl regelmäßig nicht alle Einzelheiten des Geschehensablaufs im Konkreten vorhersehbar sind (AnwK StGB-Schaefer, 2. Aufl., § 16 Rn. 15), angesichts der gesamten Tatumstände eine erhebliche Abweichung des tatsächlich eingetretenen vom vorgestellten Kausalverlauf dar, welcher sich nicht mehr in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält, und war den Angeschuldigten daher nicht zuzurechnen (vgl. BGHSt 38, 32, 34; 48, 34, 37).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf ist für die rechtliche Bewertung regelmäßig dann unbeachtlich, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.‚ vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Urteile vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, NStZ 2002, 475, 476; vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 146 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad seines Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in eine wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f. und vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210).

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf sind für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 1; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 16 Rn. 7 f. mwN).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auch der im Inland aufhältige Erwerber von Betäubungsmitteln aus dem Ausland kann deshalb wegen täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln strafbar sein, wenn er sie durch Dritte über die Grenze bringen lässt und dabei mit Täterwillen die Tatbestandsverwirklichung fördernde Beiträge leistet; wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad seines Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in eine wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16

    Kein Beleg der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln durch die

  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

  • BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis -

  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

  • BGH, 16.07.1997 - 3 StR 233/97

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit des Unterlassens einer Anordnung der

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