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   BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01 (1)   

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BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01 (1) (https://dejure.org/2001,2000)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2001 - 3 StR 179/01 (1) (https://dejure.org/2001,2000)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 3 StR 179/01 (1) (https://dejure.org/2001,2000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1 StPO
    Offensichtliche Unbegründetheit; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

  • HRR Strafrecht

    § 397 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 258 Abs. 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 211 StGB
    Recht des Nebenklägers auf Erwiderung; Verfahrensrechtliches Gewicht; Beruhen; Letztes Wort des Angeklagten; Grausam; Mord

  • lexetius.com

    StPO § 397 Abs. 1 Satz 3, § 258 Abs. 2, § 337 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3137
  • NStZ 2001, 610
  • StV 2002, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 99/90

    Grausamkeit bei Mord

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, daß bereits die ersten Stiche zu den beiden todesursächlichen Verletzungen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 2 und 6).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 15.05.1987 - 2 StR 47/87

    Annahme einer grausamen Tötung bei von Beginn an vorliegender Erfolgsabsicht des

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, daß bereits die ersten Stiche zu den beiden todesursächlichen Verletzungen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 2 und 6).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Auch dem Nebenkläger steht nach einhelliger Ansicht gemäß § 397 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 258 Abs. 2 2. Halbs. StPO das Recht auf Erwiderung zu (BGHSt 28, 272, 274; BGH bei Holtz MDR 1978, 21; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 258 Rdn. 25; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 397 Rdn. 9; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 258 Rdn. 13; Schlüchter in SK-StPO 13. ErgLfg. § 258 Rdn. 21; Stuckenberg in KMR 22. ErgLfg. § 258 Rdn. 37; Stöckel in KMR 25. ErgLfg. § 397 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 258 Rdn. 18, § 397 Rdn. 10).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 182/88

    Notwendigkeit der erneuten Erteilung des letzten Wortes bei Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Zu Recht hat das Landgericht im Hinblick auf die spontane Tatbegehung des Angeklagten, der sich von seiner Ehefrau getroffen und gedemütigt fühlte, ein Handeln aus einer "gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung" heraus verneint (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 grausam 1).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99

    Letztes Wort; Sitzungsprotokoll

    Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01
    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 162/21

    Revisionsgründe (Beruhen auf einem Rechtsfehler: Vorliegen, Verstöße gegen das

    Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass die für die Versagung des letzten Wortes des Angeklagten nach § 258 Abs. 3 StPO entwickelten strengen Maßstäbe nicht ohne Weiteres auf die Nichteinräumung des Rechtes des Nebenklägers auf einen Schlussvortrag nach § 258 Abs. 1 StPO übertragen werden können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 StR 179/01, NStZ 2001, 610 (zum Erwiderungsrecht des Nebenklägers nach § 258 Abs. 2 StPO)).

    Auch ist in Betracht zu ziehen, dass der Nebenkläger das Urteil nur in Bezug auf bestimmte Delikte und nicht mit dem Ziel einer anderen Rechtsfolge angreifen kann (§ 400 Abs. 1 StPO), so dass sich die Frage des Beruhens auf den Schuldspruch beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 StR 179/01, aaO).

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