Rechtsprechung
BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Empfangsbekenntnis
- Judicialis
BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 1; ; FGG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 174 Abs. 1; ; ZPO § 174 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 212a a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93
Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05
Die Mängel des Empfangsbekenntnisses stehen vorliegend einer wirksamen Zustellung nicht entgegen, da der Antragsteller auf ausdrückliche Nachfrage schriftlich das Zustellungsdatum mitgeteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296 zu § 212a ZPO a.F.).Die Zustellung kann auch dann noch (mit "Rückwirkung") vollzogen werden, wenn der Zustellungsempfänger später, in einem anderen von ihm unterzeichneten Schriftstück, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zustellungsvorgang stehen muß - etwa einer Berufungsschrift -, ausdrücklich den Tag der Zustellung angibt (BGH, Urteil vom 19. April 1994 aaO).
- BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92
Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05
Ob insoweit an der zu § 212a ZPO a.F. ergangenen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254) festzuhalten ist, wonach das Fehlen eines Datums die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge hat (…verneinend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 174 Rn. 13;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 174 Rn. 14), kann dahinstehen. - BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05
Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 44, 25). - BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86
Unwirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses; Unleserlichkeit des Eingangsstempels
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05
Ob insoweit an der zu § 212a ZPO a.F. ergangenen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254) festzuhalten ist, wonach das Fehlen eines Datums die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge hat (…verneinend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 174 Rn. 13;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 174 Rn. 14), kann dahinstehen.
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe
Ein solcher Fall liegt hier allerdings - im Unterschied zu dem dieselben Beteiligten betreffenden Verfahren NotZ 14/05 - nicht vor.