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   BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05   

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BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 174 F.: 23. Juli 2002
    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis auch bei Fehlen einer Datumsangabe wirksam (anders als nach früherem Recht)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Zustellung gegen ein Empfangsbekenntnis; Anforderungen an eine förmliche Zustellung; Angabe des Datums als Erfordernis für die Wirksamkeit der vereinfachten Zustellung; Heilung eines Zustellungsmangels

  • Judicialis

    ZPO § 174 F.: 23. Juli 2002

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 174
    Wirksamkeit der Zustellung trotz fehlender Datumsangabe auf Empfangsbekenntnis

  • BRAK-Mitteilungen

    Wirksamkeit einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 174 (F.: 23. Juli 2002)
    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Wirksamkeit einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3216
  • MDR 2005, 1427
  • DNotZ 2005, 955
  • FamRZ 2005, 1552
  • VersR 2007, 268
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Zur Frage, ob die Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO) auch nach der Umgestaltung des Verfahrens bei Zustellungen durch das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) zu verneinen ist - wie dies die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. angenommen hat (grundlegend BGHZ 35, 236) -, wenn der Zustellungsadressat (hier: Notar) das von ihm unterschriebene und an das Gericht zurückgeleitete Empfangsbekenntnis nicht mit einer Datumsangabe versehen hat.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung zu § 212a ZPO a.F. die Angabe des Datums der Zustellung als zwingend notwendig erachtet, weil "nur dann, wenn das Datum in der Urkunde angegeben ist, eine beurkundete Zustellung vorliegt" (BGHZ 35, 236, 238).

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).

    Zwar kann nach dieser Rechtsprechung die Zustellung auch dann noch (mit "Rückwirkung") vollzogen werden, wenn der Zustellungsempfänger später, in einem anderen von ihm unterzeichneten Schriftstück, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zustellungsvorgang stehen muß - etwa einer Berufungsschrift -, ausdrücklich den Tag der Zustellung angegeben hat (BGH, Urteil vom 19. April 1994 aaO).

  • BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86

    Unwirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses; Unleserlichkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Ein solcher Fall liegt hier allerdings - im Unterschied zu dem dieselben Beteiligten betreffenden Verfahren NotZ 14/05 - nicht vor.
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Indes ist zu beachten, daß die Rechtsprechung die Unwirksamkeitsfolge bei fehlender Datumsangabe nicht aus einer am Wortlaut des § 212a ZPO a.F. orientierten Auslegung hergeleitet, sondern dem "Wesen der Zustellung" entnommen hat, wonach Zustellung der in gesetzlicher Form zu bewirkende und zu beurkundende Akt ist, durch den dem Adressaten Gelegenheit zur Kenntnisnahme eines Schriftstücks verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Die Regelung in § 189 ZPO passt sich in ihrer im Vergleich zur Vorgängervorschrift heilungsfreundlicheren Fassung in das hinter dem Zustellungsreformgesetz (ZustRG) stehende Gesamtkonzept einer Vereinfachung des Zustellungsrechts (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217), die notwendig zu einer gewissen "Entförmlichung" führt, ein, und ist dementsprechend weit auszulegen (BGH, Urteil vom 12. März 2015 - III ZR 207/14, BeckRS 2015, 06671, Rdnr. 17; MK-Häublein, ZPO, 5. Aufl., § 189, Rdnr. 1); gleiches gilt nach dem oben Gesagten für die Verwaltungszustellungsgesetze.
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Ziel der mit dem Zustellungsreformgesetz (BGBl. I 2001, S. 1206) geschaffenen Neuregelung war es, den Anwendungsbereich der Vorschrift - im Unterschied zu der bis dahin geltenden Fassung des § 187 Satz 2 ZPO aF - auszuweiten und auch solche Zustellungen zu erfassen, durch die der Beginn einer Notfrist in Gang gesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217; BT-Drucks. 14/4554 S. 25).
  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    aa) Zwar löst sich die Legaldefinition des § 166 Abs. 1 ZPO in der Fassung des Zustellungsreformgesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206), wonach Zustellung die Bekanntgabe eines Schriftstücks an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form ist, begrifflich bewusst von der in der früheren Rechtsprechung entwickelten Definition der Zustellung als die in gesetzlicher Form erfolgte und beurkundete Übergabe eines Schriftstücks, so dass die Beurkundung kein notwendiger (konstitutiver) Bestandteil der Zustellung mehr ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217; BT-Drucks. 14/4554, S. 15).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Hinzukommen muss vielmehr die Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 30, 335 = NJW 1959, 2062, 2063; BGH Urteil vom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - NJW 1994, 2297; Beschluss vom 26. September 1996 - V ZB 25/96 - NJW-RR 1997, 55; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des ZustRG BGH Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - NJW 2005, 3016, 3017).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    Darum kann dahinstehen, ob wie nach § 212a ZPO aF (vgl. dazu BGH 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - zu II 1 b der Gründe) auch nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO die Angabe des Datums und der Unterschrift unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Zustellung durch Empfangsbekenntnis sind (offengelassen von BGH 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - zu II 4 d aa der Gründe, insbesondere für das Fehlen einer Unterschrift; verneinend Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 174 Rn. 13; bejahend Wieczorek/Schütze/Rohe 4. Aufl. § 174 ZPO Rn. 51) .
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen

    Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 5 StR 429/04 NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05 NJW 2005, 3216).

    Drückt der Adressat dadurch, dass er wie hier das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Dabei übersehe das Landgericht die Entscheidung des BGH vom 11.07.2005, NotZ 12/05, zum neuen Zustellrecht.

    Ebenso wenig rechtfertigt die Entscheidung des BGH v. 11.07.2005 (NJW 2005, 3216 = DNotZ 2005, 955) die Annahme eines gänzlichen Verzichts auf die geforderte Empfangsbestätigung.

  • BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils -

    Die Zustellung wird jetzt in § 166 Abs. 1 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) nur (noch) dem Nachweis der Zustellung dient (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216).
  • BFH, 20.12.2011 - VIII B 199/10

    Bezeichnung des Sendungsinhalts bei Zustellung durch die Behörde

    Die Bezeichnung des Sendungsinhalts ist bei der Zustellung gemäß § 3 VwZG durch die Post nach der Reform des Zustellungsrechts durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz) nicht mehr Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustellung, sondern nur noch für deren Nachweis (vgl. grundlegend Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3216).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung

    Die Zustellung wird in § 166 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) dem Nachweis der Zustellung dient (so Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216; dem folgend BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BStBl II 2007, 583; im Ergebnis auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. April 2005 1 C 6/04, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 130a VwGO Nr. 72, und BVerwG-Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10/06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06

    Verrechnungsersuchen einer Unterhaltsvorschusskasse -

  • OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09

    Zustellung des Urteils im Strafverfahren: Anordnung des Vorsitzenden als

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Zustellung durch Empfangsbekenntnis -

  • BSG, 30.07.2019 - B 2 U 239/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 138/15

    Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10314/07

    Frage der Förderschädlichkeit im Weinrecht bei Änderungen gegenüber Antrag

  • FG Hamburg, 29.05.2019 - 2 V 134/18

    AO/FGO: AdV bei Zweifeln bzgl. der Bestandskraft der angegriffenen Bescheide

  • VG München, 30.03.2010 - M 25 K 08.5969

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Verfristung

  • VG München, 30.11.2009 - M 8 K 09.131

    Verfristung; Zustellungsurkunde für Zustellung nach § 178 ZPO nicht mehr

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