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   BGH, 11.07.2012 - IV AR (VZ) 1/12   

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https://dejure.org/2012,21972
BGH, 11.07.2012 - IV AR (VZ) 1/12 (https://dejure.org/2012,21972)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - IV AR (VZ) 1/12 (https://dejure.org/2012,21972)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - IV AR (VZ) 1/12 (https://dejure.org/2012,21972)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1309 Abs 1 S 1 BGB, § 1309 Abs 2 S 3 BGB, Art 13 Abs 2 Nr 2 BGBEG, Art 6 Abs 1 GG, Art 42 ZGB NLD
    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Eheschließung der Partner einer in den Niederlanden registrierten Partnerschaft in Deutschland

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eheschließung der Partner einer in den Niederlanden registrierten Partnerschaft

  • rewis.io

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Eheschließung der Partner einer in den Niederlanden registrierten Partnerschaft in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eheschließung der Partner einer in den Niederlanden registrierten Partnerschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Scheidung mit internationalem Bezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Eheschließung trotz niederländischer registrierter Partnerschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deutsche Eheschließung der Partner einer in den Niederlanden registrierten Partnerschaft bei Anwendbarkeit deutschen Rechts möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1971 - IV AR (Vz) 38/70

    Ausländisches Eheverbot der Religionsverschiedenheit

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - IV AR (VZ) 1/12
    a) Anders als es der Wortlaut des § 1309 Abs. 2 BGB ("kann") nahelegt, handelt es sich bei der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht um eine Ermessensentscheidung (Palandt/Brudermüller, BGB 71. Aufl. § 1309 Rn. 11, 13 m.w.N.; vgl. schon zur früheren Regelung in § 10 EheG: Senatsbeschluss vom 12. Mai 1971 - IV AR (VZ) 38/70, BGHZ 56, 180, 184 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.06.1974 - 15 VA 5/74
    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - IV AR (VZ) 1/12
    b) § 1309 BGB bezweckt den Schutz der in den §§ 1306 bis 1308 BGB geregelten Eheverbote (vgl. dazu Palandt/Brudermüller, BGB 71. Aufl. vor § 1306 Rn. 1-3; MünchKomm-BGB/Coester, 5. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 61), indem die Vorschrift den von ihr betroffenen Personen die Vorlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Beweismittels auferlegt, welches dem Standesbeamten die Nachprüfung erleichtern soll, ob das gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich maßgebliche Heimatrecht eines Ausländers seine beabsichtigte Eheschließung erlaubt (Wahlen in jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010 § 1309 Rn. 1; OLG Hamm NJW 1974, 1626 zu § 10 EheG).
  • KG, 22.10.2013 - 1 VA 12/11

    Ehefähigkeitszeugnis: Registrierte Partnerschaft als Ehehindernis nach

    Auf Rechtsbeschwerde des Antragstellers hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats mit Beschluss vom 11. Juli 2012 (IV AR (VZ) 1/12; FamRZ 2012, 1635) aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, mit der Eingehung einer Ehe in Deutschland sei das stillschweigende Einverständnis der Partner mit der Auflösung der Partnerschaft verbunden (Wiggerich, FamRZ 2012, 1636, 1637; vgl. auch Finger, FamRBint 2013, 1).

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