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   BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12   

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https://dejure.org/2012,19527
BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12 (https://dejure.org/2012,19527)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - VIII ZR 36/12 (https://dejure.org/2012,19527)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 36/12 (https://dejure.org/2012,19527)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 551 BGB
    Mietkaution: Verbot der Aufrechnung mit mietfremden Forderungen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Mietkaution mit aus außerhalb des Mietverhältnisses stammenden Forderungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufrechnung mit mietfremden Ansprüchen gegen Rückgewähr der Kaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufrechnungsverbot der Mietkaution mit außerhalb des Mietverhältnisses stehenden Forderungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung von nicht aus Mietverhältnis stammenden Forderungen mit Mietkaution; Kaution; Treuhandverhältnis; Abtretung; mietfremde Forderungen

  • rewis.io

    Mietkaution: Verbot der Aufrechnung mit mietfremden Forderungen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 551
    Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Mietkaution mit aus außerhalb des Mietverhältnisses stammenden Forderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaution: Keine Aufrechnung mit mietfremden Forderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine "Verrechnung” der Mietkaution mit sonstigen Forderungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verrechnung der Mietkaution mit anderen Ansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Kautionsrückzahlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Mietrecht - Kautionen dürfen nicht beliebig verrechnet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaution ist nur für Ansprüche aus dem Mietverhältnis!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Mietkautionen nicht mit fremden Forderungen verrechnen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mietkaution: Keine Aufrechnung mit mietfremden Ansprüchen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietkaution - Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter darf nicht mit mietfremden Ansprüchen gegen den Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Kaution aufrechnen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Mietkaution nicht mit fremden Forderungen verrechnen

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung von nicht aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen mit der Kaution

  • blog.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung mit Kaution nicht bei mietfremder Forderung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnraummiete - Wenn der Vermieter mit mietfremden Ansprüchen gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung aufrechnen will

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Kaution nur mit Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Kaution nur mit Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietkaution dient nicht zur Befriedigung mietvertragsfremder Forderungen des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter - grundsätzlich keine Aufrechnung mit mietfremden Forderungen gegen Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaution darf nicht beliebig verrechnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verrechnung der Kaution mit mietfremden Forderungen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kautionsabrechnung - Forderungen verrechnen nicht immer möglich

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kautionsabrechnung - Abzug von Forderungen nicht immer möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf Mietkaution nicht mit fremden Forderungen aufrechnen - Mietkaution dient ausschließlich der Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem konkreten Mietverhältnis

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung der Mietkaution gegen mietfremde Forderungen // Ohne ausdrückliche Vereinbarung folgt aus dem Treuhandcharakter der Mietkaution der Aufrechnungsausschluss für Forderungen, die sich nicht aus dem Mietverhältnisergeben.

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Aufrechnung gegenüber der Kaution bei Mietende

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaution: Keine Aufrechnung gegen Rückzahlungsanspruch mit mietfremden Forderungen! (IMR 2012, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3300
  • MDR 2012, 954
  • NZM 2012, 678
  • ZMR 2012, 855
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Aufrechnung aufgrund einer konkludenten Vereinbarung oder nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn die Eigenart des Schuldverhältnisses oder der Sinn und Zweck der geschuldeten Leistung die Aufrechnung als nicht mit Treu und Glauben vereinbar erscheinen lässt (BGH, Urteile vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, NJW 1991, 839 unter II 4; vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130 unter II 2; vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, NJW 2011, 2351 Rn. 27).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93

    Nichtigkeit verbundener Geschäfte

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    Deshalb ist bei einem Anspruch aus einem Treuhandverhältnis regelmäßig eine Aufrechnung mit nicht konnexen Gegenforderungen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - I ZR 209/96, NJW-RR 1999, 1192 unter II 1 b; vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885 unter II 2).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

    Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    Deshalb ist bei einem Anspruch aus einem Treuhandverhältnis regelmäßig eine Aufrechnung mit nicht konnexen Gegenforderungen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - I ZR 209/96, NJW-RR 1999, 1192 unter II 1 b; vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885 unter II 2).
  • BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Aufrechnung aufgrund einer konkludenten Vereinbarung oder nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn die Eigenart des Schuldverhältnisses oder der Sinn und Zweck der geschuldeten Leistung die Aufrechnung als nicht mit Treu und Glauben vereinbar erscheinen lässt (BGH, Urteile vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, NJW 1991, 839 unter II 4; vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130 unter II 2; vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, NJW 2011, 2351 Rn. 27).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Aufrechnung aufgrund einer konkludenten Vereinbarung oder nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, wenn die Eigenart des Schuldverhältnisses oder der Sinn und Zweck der geschuldeten Leistung die Aufrechnung als nicht mit Treu und Glauben vereinbar erscheinen lässt (BGH, Urteile vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, NJW 1991, 839 unter II 4; vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130 unter II 2; vom 22. März 2011 - II ZR 271/08, NJW 2011, 2351 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2007 - 10 U 24/07

    Pachtrecht - Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    b) Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 47; AG Schöneberg WuM 1990, 426; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.12.1989 - 16 C 674/89
    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12
    b) Die Gegenmeinung (OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 47; AG Schöneberg WuM 1990, 426; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Dortmund, 13.03.2018 - 425 C 5350/17

    Keine Kautionsrückzahlung vor Abrechnung der Betriebskosten!

    Es besteht (nur) eine Treuhandabrede zwischen den Parteien (BGH NZM 2012, 678 = MietPrax-AK § 551 BGB Nr. 13 m. Anm. C; dazu ders., jurisPR-BGHZivilR 17/2012 Anm. 3; Pfeifer, MietRB 2012, 286; Drasdo, NJW-Spezial 2012, 643; Niebling, ZMR 2012, 856).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 112/16

    Aufrechnung: Zahlungsanspruch und Mietkautionherausgabeanspruch sind nicht

    Mit derartigen Forderungen kann die Vermieterin gegenüber dem Anspruch der Mieterin auf Kautionsrückzahlung nämlich auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen der Vermieterin aus dem streitigen Mietverhältnis benötigt wird ( BGH , Urteil vom 11.07.2012, Az.: VIII ZR 36/12, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3300 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 24.02.2017, Az.: 31 C 179/14, u.a. in: BeckRS 2017, Nr.: 102388 = "juris" ).
  • BGH, 09.06.2015 - VIII ZR 324/14

    Wohnraummiete: Verstoß des Vermieters gegen die Pflicht zur Anlage der

    Die darin liegende Zweckbindung endet nicht schon dann, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht mehr für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird, sondern erst mit der Rückgewähr der Kaution an den Mieter (Senatsurteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 36/12, WuM 2012, 502 Rn. 10).
  • AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17

    Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

    Mit derartigen Forderungen kann ein Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietsicherheit/-kaution nämlich dann nicht aufrechnen, wenn die Mietsicherheit/-kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem streitigen Mietverhältnis benötigt wird ( BGH , Urteil vom 11.07.2012, Az.: VIII ZR 36/12, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3300 f. ).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung nämlich auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem streitigen Mietverhältnis benötigt wird ( BGH , Urteil vom 11.07.2012, Az.: VIII ZR 36/12, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3300 f. ).
  • AG Dortmund, 19.06.2018 - 425 C 376/18

    Sparbuch als Mietsicherheit: Wann wird der Freigabeanspruch fällig?

    Es besteht (nur) eine Treuhandabrede zwischen den Parteien (BGH NZM 2012, 678 = MietPrax-AK § 551 BGB Nr. 13 m. Anm. C; dazu ders., jurisPR-BGHZivilR 17/2012 Anm. 3; Pfeifer, MietRB 2012, 286; Drasdo, NJW-Spezial 2012, 643; Niebling, ZMR 2012, 856).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 07.06.2017 - 2 C 88/17

    Mietsicherheit umfasst auch Erstattung von Prozesskosten des Vermieters!

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Aufrechnung mit einer Kautionsforderung lediglich dann ausgeschlossen, wenn die Eigenart der Schuldverhältnisses oder der Sinn und Zweck der geschuldeten Leistung die Aufrechnung als nicht mit Treu und Glauben vereinbar erscheinen lässt (vergleiche BGH NJW 2012, 3300 f).
  • OLG Rostock, 26.04.2013 - 3 U 111/11

    Klageänderung bei Forderung eines anderen Gegenstandes oder des Interesses

    Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird (BGH, Urt. v. 11.07.2012, VIII ZR 36/12, NJW 2012, 3300).
  • AG Merzig, 08.06.2021 - 33 C 37/19

    Kautionsrückzahlungsanspruch trotz arglistiges Verschweigen von Mängel?

    (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 -VIII ZR 36/12).
  • LG Hamburg, 13.06.2016 - 307 T 1/16

    Abgetretener Provisionsanspruch kann nicht mit Mietkaution aufgrechnet werden!

    Der Treuhandcharakter der Mietkaution beinhaltet ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot für Forderungen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen (BGH, Urt. vom 11.07.2012, VIII ZR 36/12, WuM 20112, 502).
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