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   BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13   

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https://dejure.org/2013,21154
BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13 (https://dejure.org/2013,21154)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - 3 StR 148/13 (https://dejure.org/2013,21154)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 (https://dejure.org/2013,21154)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Berücksichtigung der zu erwartenden Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs; Erforderlichkeit konkreter Anhaltspunkte für eine günstige Prognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 S 2 StGB, § 176a StGB
    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die tatrichterliche Ermessensentscheidung bei hangbedingter Gefährlichkeit des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Entscheidung über die Anordnung von Sicherungsverwahrung mit einem prognostizierten Verhalten in der Strafhaft

  • rewis.io

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die tatrichterliche Ermessensentscheidung bei hangbedingter Gefährlichkeit des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2
    Beurteilung der Entscheidung über die Anordnung von Sicherungsverwahrung mit einem prognostizierten Verhalten in der Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 707
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 2).

    Ob der Angeklagte nach Strafverbüßung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich und daher der Vollzug der Sicherungsverwahrung geboten ist, bleibt der Prüfung nach § 67c StGB vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211, 212; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).

    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17).

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211, 212; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).

    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17).

  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Ob der Angeklagte nach Strafverbüßung weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich und daher der Vollzug der Sicherungsverwahrung geboten ist, bleibt der Prüfung nach § 67c StGB vorbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2004 - 1 StR 474/03, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 7; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 140/04

    Sicherungsverwahrung: Erwartbarkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten,

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211, 212; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, NStZ-RR 2011, 78; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172 f.).
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, juris Rn. 23; Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 382/10, juris Rn. 14; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, juris Rn. 17).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Diese Bestimmung lässt eine Berücksichtigung früherer Taten nur für die Beurteilung des Geisteszustandes des Betroffenen zu, nicht aber zur Begründung einer (nicht krankheitsbedingten) Gefährlichkeitsprognose (BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 4 StR 247/12, NStZ-RR 2013, 84).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Nach alledem muss über die Sicherungsverwahrung nochmals entschieden werden; denn die aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (aaO) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen.
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Nach alledem muss über die Sicherungsverwahrung nochmals entschieden werden; denn die aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (aaO) auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots in vorliegendem Fall weiterhin (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12; Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13) vorzunehmende "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" steht der Anordnung der Sicherungsverwahrung hier nicht von vornherein entgegen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - 3 StR 148/13
    Dem Sachverständigen folgend hat es außerdem einen Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten und dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung vom 22. Oktober 2010 festgestellt, der jedenfalls im Hinblick auf die Tat vom 22. September 2011 gemäß Art. 316e Abs. 1 Satz 1 EGStGB in Verbindung mit der Weitergeltungsanordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) hier Anwendung findet.
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 178/16

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig

    b) Die im Rahmen der Ermessensentscheidung angestellten Erwägungen des Landgerichts zu den erwartenden Wirkungen eines langjährigen Vollzugs und den mit fortgeschrittenem Lebensalter erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind frei von Rechtsfehlern (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch und nicht nur auf die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 2 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn. 2) beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft bleibt ebenfalls ohne Erfolg.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Tatgericht Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang gebracht hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337, 338; und vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens

    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, insoweit in NStZ-RR 2011, 172 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).

    Ihm ist die Möglichkeit eröffnet, sich ungeachtet der hangbedingten Gefährlichkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich der Angeklagte schon die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707, jeweils mwN).

    Im Hinblick auf die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu den möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs vermag der Senat nicht auszuschließen, dass die verhängten Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht die nunmehr erneut im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN, insoweit in NStZ 2013, 707 nicht abgedruckt).

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 616/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (ausnahmsweise Berücksichtigung der zu

    Damit hat es Strafhöhe und Maßregelanordnung, zwischen denen in der Regel keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 183/08 jeweils mwN), in einen inneren Zusammenhang gesetzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteile vom 26. Mai 2020 - 1 StR 538/19; vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707; vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387).

  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    Zwar kann die Rechtsmittelbeschränkung der Staatsanwaltschaft ausnahmsweise unwirksam sein, wenn das Gericht die Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung mit den zu erwartenden Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges begründet und damit Strafe und Maßregel in einen inneren Zusammenhang setzt, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 mwN).

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Nur denkbare günstige Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2013, Az. 3 StR 148/13).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Damit hat es die Umstände berücksichtigt, die regelmäßig Eingang in die Ermessensabwägung finden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 198; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    Etwas anderes gilt dann, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung abhängig gemacht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang gesetzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2011, 172; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, NStZ 2013, 707).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung der Maßregel nach § 66 StGB beziehungsweise eines Vorbehalts nach § 66a StGB ist unwirksam; das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist als auf den Rechtsfolgenausspruch mit Ausnahme des Adhäsionsausspruchs beschränkt zu behandeln, weil das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung unter Hinweis darauf nicht angeordnet hat, dass aufgrund der Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs eine weitere Haltungsänderung des Angeklagten erwartet werden könne, und es damit Strafhöhe und Maßregelanordnung in einen inneren Zusammenhang gebracht hat, der eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließt (BGH, Urteile vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20 Rn. 2; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 2 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn. 2).

    Lediglich denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug sollen demgegenüber nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 6 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn. 14, jeweils mwN), wenngleich es einer Prognose naturgemäß eigen ist, dass eine abschließende Gewissheit nicht zu gewinnen ist und ein gewisses Risiko verbleibt.

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • LG Magdeburg, 16.04.2021 - 21 KLs 11/20

    Strafverfahren wegen besonders schwerer Vergewaltigungen teils in Tateinheit mit

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 511/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung); Unterbringung in

  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20

    Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand;

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