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   BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11 u. V ZB 144/12   

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https://dejure.org/2013,21013
BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11 u. V ZB 144/12 (https://dejure.org/2013,21013)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - V ZB 40/11 u. V ZB 144/12 (https://dejure.org/2013,21013)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11 u. V ZB 144/12 (https://dejure.org/2013,21013)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 Abs 1 EGRL 115/2008, § 62a Abs 1 S 1 AufenthG, § 62a Abs 1 S 2 AufenthG, Art 267 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Pflicht zum Vollzug von Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfen der Vollziehung einer Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen als Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger gem. Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG als Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 267, RL 2008/115/EG Art. 16 Abs. 1, AufenthG § 62a, EUV Art. 4 Abs. 2 S. 1
    Unterbringung, gemeinsame Unterbringung, getrennte Unterbringung, Abschiebungshaft, EuGH, spezielle Hafteinrichtungen, Strafgefangene

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Pflicht zum Vollzug von Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfen der Vollziehung einer Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen als Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger gem. Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG als Vorlage zur Vorabentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Pflicht zum Vollzug von Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Vorabentscheidung: Wo muss Abschiebehaft stattfinden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen vor

  • faz.net (Pressebericht, 23.08.2013)

    Asylbewerber: BGH zweifelt an Abschiebehaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterbringung von Abschiebungshäftlingen - BGH will Klärung vom EuGH

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Europäischem Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen vorgelegt

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    BGH legt EuGH Fragen zur getrennten Unterbringung von Abschiebungshäftlingen vor

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abschiebungshäftlinge sind keine "normalen" Strafgefangenen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsame Unterbringung von Abschiebungshäftlingen mit Strafgefangenen verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Separate Unterbringung von Abschiebungshäftlingen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bedenken gegen Unterbringung von Abschiebehäftlingen im Gefängnis

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschiebungshaft: "Es passiert erst etwas, wenn sich jemand aufhängt"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 166
  • FGPrax 2013, 230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
    Bei Art. 16 der Richtlinie 2008/115/EG handelt es sich um eine solche Bestimmung (Urteil vom 28. April 2011 in der Rechtssache C-61/11 PPU, El Dridi, Slg. 2011, I-3015 Rn. 47 = InfAuslR 2011, 320 Rn. 47).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
    Dafür spricht, dass die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten grundsätzlich unabhängig von der innerstaatlichen Zuständigkeitsverteilung bestehen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland gegen Kommission, Slg. 1990, I-2321, Rn. 13).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
    Angesichts des Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht bleiben Rechtsmittel gegen eine Freiheitsentziehung auch nach deren Ende zulässig, weil der Betroffene entsprechend § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG ein schutzwürdiges Interesse an der nachträglichen Feststellung hat, dass die freiheitsentziehende Maßnahme rechtswidrig war (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann sich, wenn ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich umgesetzt hat, ein Einzelner gegenüber diesem Staat auf inhaltlich unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen der Richtlinie berufen (EuGH, Urteil vom 19. November 1991 in der Rechtssache C-6/90, Francovich u.a., Slg. 1991, I-5357 = NJW 1992, 165, Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    Er ist daher nur bei Vorliegen gegenteiliger - konkreter - Anhaltspunkte gehalten, von sich aus abzuklären, ob eine den Vorgaben des § 62a AufenthaltsG entsprechende Unterbringung des Abschiebungsgefangenen gewährleistet ist (Abgrenzung zu BGH FGPrax 2013, 230, Rn.20).

    Erst recht nicht gibt es einen greifbaren Hinweis darauf, dass der Ermittlungsrichter Anlass gehabt haben könnte, die Auswahl einer nicht geeigneten Hafteinrichtung durch die Verwaltungsbehörde von vornherein in Erwägung zu ziehen (vgl. zu diesem Fragenkreis (erst) jetzt BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - V ZB 40/11 -, Rn. 20).

    In der Rechtsbeschwerdesache V ZB 40/11 war in dem die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss vom 30.06.2011 noch ausdrücklich die Frage offengelassen worden, ob "mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung" eine konventionswidrige Unterbringung der Betroffenen überhaupt "geltend gemacht werden konnte" (a.a.O., dort Rn.11).

    Erst in dem Vorlagebeschluss des BGH vom 11.07.2013 - V ZB 40/11 - wurde die Statthaftigkeit einer Haftbeschwerde auch auf die Rüge erweitert, es sei für den Haftrichter erkennbar gewesen, dass der Betroffene konventionswidrig untergebracht werden würde (a.a.O. Rn. 20 und 23).

    Eine diesbezügliche Pflichtverletzung des Ermittlungsrichters im Streitfall aber zeigt die Klägerseite, wie bereits dargelegt, auch nicht ansatzweise auf; es kann deshalb dahinstehen, ob der Ermittlungsrichter, wozu der Senat neigt, nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung die maßgebenden Aussagen des erwähnten Beschlusses vom 30.06.2011 - V ZB 40/11 -, dort Rn. 11, ohne weiteres - also nicht unvertretbar (vgl. BGHZ 187, 286, Rn. 14) - dahin verstehen durfte, dass bezüglich der Haftbedingungen von vornherein keine Sachaufklärung veranlasst war.

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene entgegen den Vorgaben des Unionsrechts untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166, Rn. 20).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 40/11

    Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in der Justizvollzugsanstalt

    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Europäischen Union muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft daher ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 20 [insoweit in NVwZ 2014, 166 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 5).

    Die Betroffene kann sich unmittelbar auf Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG berufen, weil die in Art. 20 Abs. 1 auf den 24. Dezember 2010 festgelegte Frist für die Umsetzung der Richtlinie im Zeitpunkt der Haftanordnung abgelaufen war, eine solche in Deutschland aber noch ausstand (vgl. näher Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17

    Abschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen in sein Heimatland aufgrund der

    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Europäischen Union muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft nämlich ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Beschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 20 [insoweit in NVwZ 2014, 166 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 5).

    b) Dass der Betroffene innerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht hinreichend von Strafgefangenen getrennt worden wäre (was unabhängig von der Vorlagefrage einen Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115/EG darstellen würde, vgl. Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, juris Rn. 23, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 2014, 166 Rn. 23), macht er nicht geltend.

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht wird (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166 Rn. 20, vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 5, vom 17. September 2014 - V ZB 189/13, InfAuslR 2015, 23 Rn. 4, und vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 8).
  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 56/14

    Zulässigkeit der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in einer

    Im Hinblick auf das Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Rechts der Union (effet utile) muss der Haftrichter die Anordnung von Sicherungshaft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht werden wird (Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166 Rn. 20; Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, juris Rn. 5).

    Aus diesem Grund mussten die Vorinstanzen sicherstellen, dass der Vollzug der Haft in einer speziellen Hafteinrichtung außerhalb Hessens gewährleistet war (vgl. Senat, Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 - V ZB 40/11, NVwZ 2014, 166 Rn. 11, 20, ebenfalls die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I betreffend).

  • AG Paderborn, 16.12.2013 - 11 XIV 97/13

    Getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen

    Der Haftrichter muss die Anordnung der Haft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht wird (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Hiergegen spricht neben praktischen Erwägungen insbesondere auch der Wortlaut der französischen Fassung des Art. 16 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie (vgl. hierzu BGH, Bschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Dieser führt in seinem Beschluss vom 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11) hierzu aus:.

  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    Der Haftrichter muss die Anordnung der Haft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht wird (vgl. hierzu BGH, Bschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Hiergegen spricht neben praktischen Erwägungen insbesondere auch der Wortlaut der französischen Fassung des Art. 16 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie (vgl. hierzu BGH, Bschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Dieser führt in seinem Beschluss vom 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11) hierzu aus:.

  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    Der Haftrichter muss die Anordnung der Haft ablehnen, wenn absehbar ist, dass der Betroffene rechtswidrig untergebracht wird (vgl. hierzu BGH, Bschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Hiergegen spricht neben praktischen Erwägungen insbesondere auch der Wortlaut der französischen Fassung des Art. 16 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie (vgl. hierzu BGH, Bschl. v. 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11)).

    Dieser führt in seinem Beschluss vom 11.07.2013 (Az.: V ZB 40/11) hierzu aus:.

  • LG Offenburg, 03.12.2013 - 4 T 251/13

    Abschiebungshaft, spezielle Hafteintrichtungen, Trennungsgebot, Strafgefangene,

    Es war nämlich bei Erlass der angefochtenen Entscheidung und ist bis heute absehbar, dass der konkrete Vollzug der Abschiebungshaft rechtswidrig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.2013 - V ZB 40/11, zitiert nach juris Rn. 20).

    Demgegenüber setzen die anderen Sprachfassungen nur allgemein voraus, dass eine Unterbringung nicht in einer speziellen Einrichtung erfolgen "kann", ohne dieses "Nichtkönnen" näher zu definieren (vgl. die Nachweise bei BGH, Beschl. v. 11.07.2013 - V ZB 40/11, zitiert nach juris Rn. 16).

    - Letztlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Vorlagebeschluss vom 11.07.2013 ebenfalls ausgeführt, dass er einer solchen Auslegung der Richtlinie, wie sie nun durch die Kammer vertreten wird, zuneigt (BGH, Beschl. v. 11.07.2013 - V ZB 40/11, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 189/13

    Abschiebungshaftanordnung: Verstoß gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung

  • BGH, 14.04.2016 - V ZB 112/15

    Aufrechterhaltung angeordneter Sicherungshaft; Absehen von der erneuten

  • BGH, 25.09.2014 - V ZB 144/12

    Abschiebungshäftlinge - und ihre Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt

  • LG Kassel, 22.04.2014 - 3 T 162/14
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 3/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Tunesien;

  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

  • LG Lübeck, 01.04.2016 - 7 T 132/16

    Einstweilige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein

  • LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15

    Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein:

  • LG München II, 16.10.2013 - 6 T 4334/13

    EuGH, Zurückschiebungshaft, gesonderte Abteilung, gesonderte Unterbringung,

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 20/14

    Notwendigkeit der Durchführung der Abschiebehaft in einer JVA ohne Strafgefangene

  • BGH, 28.11.2014 - V ZB 125/12

    Anordnung der Haftverlängerung eines Betroffenen bzgl. Rechtsverletzung

  • BGH, 28.11.2014 - V ZB 128/12

    Verstoß der Anordnung einer Haftverlängerung Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG

  • LG Bielefeld, 17.10.2013 - 23 T 265/13

    Zulässigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung einer geplanten Abschiebung

  • LG Bielefeld, 30.04.2014 - 23 T 232/14

    Absehen von einer Anordnung von Sicherungshaft bei zu erwartender rechtswidriger

  • LG Wiesbaden, 17.06.2014 - 4 T 189/14
  • LG Bielefeld, 03.02.2014 - 23 T 758/13

    Rechtmäßigkeit der Haftanordnung gegen vollziehbar ausreisepflichtigen Albaner

  • LG Hamburg, 03.12.2013 - 329 T 31/13

    Abschiebungshaft: Vollzug in einer Justizvollzugsanstalt

  • LG Paderborn, 07.01.2014 - 5 T 429/13

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Abschiebehaft bei Verstoß gegen den

  • LG Paderborn, 02.05.2014 - 5 T 145/14

    Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebehaft wegen Fluchtgefahrs

  • LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13

    Haft, Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebung,

  • LG Görlitz, 23.10.2013 - 2 T 102/13

    Rückführungsrichtlinie, spezielle Hafteinrichtung, Abschiebungshaft, getrennte

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.10.2013 - 18 T 8112/13

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, spezielle

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