Rechtsprechung
BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 246 StGB; § 257 Abs. 1 StGB; § 258 Abs. 6 StGB; § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB
Bandendiebstahl (Begriff der Bandenabrede: Verabredung zu einer unbestimmten Vielzahl noch ungewisser Diebestaten); Unterschlagung (Subsidiarität zum Diebstahl: keine wahldeutige Verurteilung); Begünstigung (keine entsprechende Anwendung des Angehörigenprivilegs der ... - IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 246 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2 StGB, § 257 StGB, § 258 Abs. 6 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 211 ; StGB § 242 ; StGB § 246
Revision betreffend den Freispruch vom Vorwurf des Mordes; Aufhebung der Teilfreisprüche wegen Diebstahl und Unterschlagung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 12.06.2018 - 1 Ks 13 Ss 547/18
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 683/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 310
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19
Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes
Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen mehreren ordnungswidrigen Verhaltensweisen ein derartiger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv als einheitliches Tun erscheint, sofern die einzelnen Betätigungsakte jedenfalls durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 375; BeckRS 2019, 18187 Rdn. 31). - BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20
Tragen des Geschehens in der Wohnung von einem einheitlichen Willen des …
Eine natürliche Handlungseinheit setzt voraus, dass zwischen mehreren strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen, die von einem einheitlichen Willen getragen werden, ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen "objektiven" Dritten als ein einheitliches Tun erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18 mwN).