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   BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21   

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BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21 (https://dejure.org/2022,22117)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21 (https://dejure.org/2022,22117)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - NotSt (Brfg) 4/21 (https://dejure.org/2022,22117)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht der Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit und Parteilichkeit im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Auswärtsbeurkundungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14 Abs. 1 S. 2; BNotO § 14 Abs. 3 S. 2
    Zum Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht, den Anschein der Abhängigkeit und Parteilichkeit zu vermeiden, im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt(Brfg) 4/20).

  • rechtsportal.de

    BNotO § 14 Abs. 1 S. 2; BNotO § 14 Abs. 3 S. 2
    Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht der Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit und Parteilichkeit im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtspflichtverletzung eines Notar durch Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht, den Anschein der Abhängigkeit und Parteilichkeit zu vermeiden, im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Geldbuße für Notar nach Beurkundungen in Räumen einer Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 2091
  • DB 2022, 2153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98

    Zum Berufsrecht der Notare

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21
    Insbesondere wird der Notar dadurch nicht gehindert, eine Beurkundung außerhalb seiner Geschäftsstelle (aber immer innerhalb des Amtsbezirks) vorzunehmen (BVerfG NJW 2000, 3486, 3487).

    Es ist insbesondere - entgegen der Ansicht des Klägers - in Übereinstimmung mit dem von diesem in Bezug genommenen Beschluss der Zweiten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. August 2008 (1 BvR 647/98, aaO) davon ausgegangen, dass §§ 10 ff BNotO kein Verbot von (gelegentlichen) Auswärtsbeurkundungen innerhalb des dem Notar zugewiesenen Amtsbereichs enthalten, solche aber unter dem Vorbehalt der - den Beruf des Notars schlechthin prägenden - Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BNotO stehen (vgl. dazu BVerfG aaO, juris Rn. 28).

  • BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20

    A) Der Notar verstößt gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21
    Zum Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht, den Anschein der Abhängigkeit und Parteilichkeit zu vermeiden, im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20).

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) ist erfüllt, wenn es im konkreten Fall auf eine Tatsachen- oder Rechtsfrage ankommt, die über den von der ersten Instanz entschiedenen Fall hinausgeht und an deren Klärung daher mit Blick auf die Einheit oder Fortbildung des Rechts auch für vergleichbare Fälle ein Interesse besteht (vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - NotSt(Brfg) 4/20, NJW-RR 2021, 782 Rn. 4 und vom 20. Juli 2020 - NotSt(Brfg) 2/20, RNotZ 2020 Rn. 14 mwN).

  • OLG Celle, 29.08.2018 - Not 1/18

    Zulässigkeit von häufigen Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21
    Ebenso unzweifelhaft muss der Notar bei der Wahl des Beurkundungsorts aber darauf achten, dass hierdurch nicht der Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit erzeugt wird (§ 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO; § 67 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 2 und 9 BNotO iVm Punkt A IX 2 der Richtlinien der Notarkammer Celle für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder; BVerfG aaO S. 3487 f; Senat, Beschluss vom 22. März 2021, aaO Rn. 5 f; OLG Celle, DNotZ 2020, 227 Rn. 22).
  • BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21
    Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind die wichtigsten Prinzipien des notariellen Berufsrechts und rechtfertigen überhaupt erst das Vertrauen, das dem Notar entgegengebracht wird; sie bilden mithin das Fundament des Notarberufs (Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - NotSt(Brfg) 3/17, BGHZ 216, 368 Rn. 25 m.zahlr.w.N.).
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