Rechtsprechung
BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Annahme einer fortgesetzten Handlung - Gesamtgeschehen - Zusammenhang - Gesamtvorsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB Vor § 52
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
- BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3352 (Ls.)
- MDR 1993, 1095
- NStZ 1993, 585
- StV 1993, 585
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Der Vorlage (NStZ 1993, 585) zugrunde liegt eine vom Angeklagten angefochtene Verurteilung zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen einer Vielzahl im Zeitraum von insgesamt 15 Jahren begangener, als eine einzige fortgesetzte Tat gewerteter Fälle des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176 StGB) und zugleich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) sowie des Beischlafs zwischen Verwandten (§ 173 StGB). - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Sie begründet auch die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfragen bei den auf § 132 Abs. 4 GVG gestützten Vorlagebeschlüssen des 2. Strafsenats vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 - (wistra 1993, 258, 259) und des 3. Strafsenats vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 - (StV 1993, 585, 586; vgl. auch S. 590, 591). - BGH, 25.01.1994 - 1 StR 691/93
Fortgesetzter Betrug - Vorstellung - Vermögensträger - Schaden - Unmittelbarkeit …
Auf dieser tatsächlichen Grundlage hat das Landgericht, auch wenn die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung zugrundegelegt wird, die durch die Vorlage des 3. Strafsenats an den Großen Senat des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt ist(Beschl. vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 = NStZ 1993, 585), zu Unrecht fortgesetzten Betrug angenommen.
- BGH, 12.01.1994 - 5 StR 726/93
Sexueller Mißbrauch - Beziehungsgeflecht - Häusliche Verhältnisse - Familiäre …
An dieser Rechtsprechung hält der Senat einstweilen fest (Beschluß des Senatsvom 23. November 1993 - 5 StR 595/93 - nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. aber Vorlagen des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach § 132 Abs. 4 GVG vom 19. Mai 1993 - 2 StR 645/92 -, wistra 1993, 258 = NStZ 1993, 434; sowievom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 -, NStZ 1993, 585). - BGH, 10.03.1994 - 1 StR 855/93
Verjährung - Fortgesetzte Tat - Beendigung - Teilakt
Durch die Vorlage des 3. Strafsenats an den Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 = NStZ 1993, 585) ist diese Rechtsprechung jedoch in Frage gestellt. - BGH, 01.02.1994 - 1 StR 796/93
Verjährung bei Annahme einer fortgesetzten Handlung für bei Annahme von …
Durch die Vorlage des 3. Strafsenats an den Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 11. August 1993 - 3 StR 361/92 = NStZ 1993, 585) ist diese Rechtsprechung jedoch in Frage gestellt. - AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18
Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers
Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Okt. 1994 - V ZB 2/94, NJW 1993, 3352; KG, Beschl. v. 9. Mai 2001 - 24 W 3082/01, KGR Berlin 2001, 377; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. März 2005 - 8 W 39/05, NZM 2005, 426).