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   BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09   

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https://dejure.org/2009,8866
BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09 (https://dejure.org/2009,8866)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2009 - NotZ 5/09 (https://dejure.org/2009,8866)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2009 - NotZ 5/09 (https://dejure.org/2009,8866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Anrechnung von bescheinigten Beurkundungen nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. d S. 1 Allgemeine Verfügung über die Angelegenheiten der Notarinnen und der Notare (AVNot) bei der Punkteermittlung i.R.d. Besetzung freier Anwaltsnotarstellen; Ausnahmen von ...

  • Judicialis

    AVNot Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. d; ; BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 18/08

    Anforderungen an den Nachweis der fachlichen Leistung bei der Auswahl unter

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09
    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber auf Grund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 18/08 - [...] Rn. 6 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1285, Rn. 32 m.w.N.).

    Weil aufgrund der fehlenden Eignung der vorgelegten Bestätigung zum Nachweis der Anrechnungsvoraussetzungen von A II Nr. 3 Buchst. d Satz 1 AVNot eine zusätzliche besondere Bescheinigung notwendig war und zudem, wie ausgeführt, die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorlagen, hätte der Präsident des Oberlandesgerichts auch eine innerhalb der mit dem Schreiben vom 12. August 2008 gesetzten Frist vorgelegte ordnungsgemäße Bescheinigung nicht mehr - zum Nachteil der anderen Mitbewerber - berücksichtigen dürfen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. November 2008 aaO, Rn. 9).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09
    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber auf Grund einer einheitlichen Bewertungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senatsbeschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 18/08 - [...] Rn. 6 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1285, Rn. 32 m.w.N.).

    Der Antragsteller durfte, anders als bei der der Senatsentscheidung vom 20. November 2006 (aaO, Rn. 33) zugrunde liegenden Fallkonstellation, nicht darauf vertrauen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts die mit der Bewerbung vorgelegte Bescheinigung als ausreichenden Nachweis der anrechenbaren Urkundsgeschäfte ansehen würde.

  • OLG Frankfurt, 20.02.2009 - 2 Not 9/08

    Nicht-Berücksichtigung von getätigten Urkundsgeschäften bei Beurteilung

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 2. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 2009 - 2 Not 9/08 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 11.08.2009 - NotZ 5/09
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers konnten diese Mängel auch nicht durch bloße ergänzende Erläuterungen behoben werden (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Juli 2007 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753) .
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Insoweit dient die Festlegung des Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (st. Rspr.; siehe nur Senat BGHZ 165, 146, 154 f.; 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 11. August 2009 - NotZ 5/09 Rn. 9; vom 17. November 2008 - NotZ 18/08 - [...] Rn. 6; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 -NJW 2007, 1283 Rn. 32 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - ZNotP 2005, 431, 433; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 2/10

    Auswahlverfahren bei einer Notarstätigkeit

    Notarvertretungen durch den Kläger hat der Beklagte zu Recht nicht anerkannt, da die eingereichten - den inhaltlichen Voraussetzungen des § 2a Abs. 3 Nr. 4 VwV BNotO BW nicht genügenden - Nachweise nicht überprüfbar und bewertbar waren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2009 - NotZ 5/09 Rn. 9).
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