Rechtsprechung
BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 266a Abs. 2 StGB; § 13 StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 370 AO
Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen beim betrugsähnlichen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Drückerkolonne; Arbeitgeberbegriff; Berechnungsdarstellung; Erfolgsdelikt; Kausalität und funktionaler Zusammenhang) - lexetius.com
StGB § 266a Abs. 2
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen - IWW
- Wolters Kluwer
Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei den Tatbestand des § 266a Abs. 2 StGB erfüllenden, illegalen Beschäftigungsverhältnissen als tatbestandsausschließend
- rewis.io
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen
- ra.de
- rewis.io
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266a Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
§ 266a StGB
§ 266a StGB: Erstaunliches zur Unterlassungsdogmatik - IWW (Leitsatz)
§ 266a StGB
§ 266a StGB: Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung - Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beitragsvorenthaltung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei der illegalen Beschäftigung - Die Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung wirkt bei § 266a Abs. 2 StGB regelmäßig nicht tatbestandsausschließend
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zur Auslegung eines missglückten Tatbestandes - Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 266a Abs. 2 StGB und deren Folgen für § 266a Abs. 1 StGB (Prof. Dr. Petra Wittig; HRRS 2/2012, 63-67)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3047
- NStZ 2012, 94
- StV 2012, 16
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Der Bundesgerichtshof hat dessen Einordnung als echtes Unterlassungsdelikt stets ausdrücklich abgelehnt (…BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175 Rn. 22 und vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1) und den Charakter als Erfolgsdelikt betont (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 aaO …und vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19).Das tatbestandliche Verhalten dieses Delikts erschöpft sich nicht im schlichten Nichtzahlen der fälligen Sozialversicherungsbeiträge; das Vorenthalten ist vielmehr Folge der vorausgegangenen tatbestandsmäßigen Handlungen (so zuletzt insbesondere BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1).
- BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers; …
Die Arbeitnehmerstellung zeichnet sich gemeinhin vor allem dadurch aus, dass der Arbeiter weisungsabhängig und in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist (vgl. vor allem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, aber auch die strafrechtliche Rechtsprechung wie z.B. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 247 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, NJW 2011, 3047). - BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals …
Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener "Zahlungsknappheit" geschaffenen § 283 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das Führen der Bücher und Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist (vgl. zu § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11).
- BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11
Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Der vorliegende konkrete Einzelfall gibt dem Senat keinen Anlass von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, dass bei echten Unterlassungsdelikten wie § 266a Abs. 1 StGB und § 266a Abs. 2 Nr. 2 StGB die Taten erst beendet sind, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung, sei es durch Wegfall des Beitragsschuldners (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11; Senatsbeschluss vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 mwN; BGH, Beschluss vom 27. September 1991 - 2 StR 315/91). - BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: …
Dementsprechend können die Vertragsparteien die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Beitragspflichten nicht durch eine abweichende vertragliche Gestaltung beseitigen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 mwN). - LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: …
Maßgeblich sind für die rechtliche Bewertung die tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 StR 76/15, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 05.06.2013 - 1 StR 626/12, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11).