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   BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11   

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https://dejure.org/2011,5817
BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,5817)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2011 - 4 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,5817)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,5817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Auseinandersetzens mit vorliegenden Belastungsindizien in ihrer Gesamtheit; Widerlegbarkeit von Einlassungen des Angeklagten bei fehlenden objektiven Anhaltspunkten für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Erforderlichkeit eines Auseinandersetzens mit vorliegenden Belastungsindizien in ihrer Gesamtheit; Widerlegbarkeit von Einlassungen des Angeklagten bei fehlenden objektiven Anhaltspunkten für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97 a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO und vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86).

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Es setzt sich hingegen nicht damit auseinander, ob die Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung hätten begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Auszug aus BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02 aaO und vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12

    Beweiswürdigung (Gesamtbetrachtung; Umgang mit Sachverständigengutachten)

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (Senatsurteile vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 und vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11).

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Das Revisionsgericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9 und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

    Dass sich die Strafkammer auf der Grundlage der erhobenen und rechtsfehlerfrei gewürdigten Beweise aufgrund der insoweit vorgenommenen Gesamtwürdigung (UA S. 24 ff.) schlussendlich keine Überzeugung von einer seitens des Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Tötung der S. hat bilden können, begegnet nach alledem auch mit Blick auf die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11 Rn. 18 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN) keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20 Rn. 10; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7, jeweils mwN).

    Insbesondere ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7).

  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Betroffenen freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st.Rspr.; BGH, Urt. v. 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 22.10.2019 - 1 StR 219/17; Urt. v. 29.04.2015 - 5 StR 79/15; v. 12.02.2015 - 4 StR 420/14 und v. 11.08.2011 - 4 StR 191/11, jew. bei juris m.w.N.).

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 13.10.2020 - 1 StR 299/20; 29.04.2015 - 5 StR 79/15 und v. 11.08.2011 - 4 StR 191/11, jew. bei juris m.w.N.).

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt es auch, ob überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 Rn. 11; Urteil vom 18. Januar 2011 - 1 StR 600/10, NStZ 2011, 302, 303).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 50/21

    Vergewaltigung (Beweiswürdigung: mögliches Einverständnis des Opfers bei

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20 Rn. 10; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Ein weiterer Rechtsfehler liegt darin, dass das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die Täterschaft des Angeklagten sprechenden Indizien (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 2004, 432; vom 1. Februar 2007 - 4 StR 474/06, Rn. 15; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11, Rn. 10, und vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 33) nur formelhaft vorgenommen hat.
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Solche entlastenden Angaben eines Betroffenen, für deren Richtigkeit es keine zureichenden Anhaltspunkte gibt, sind vom Gericht nicht schon als unwiderlegt hinzunehmen und den Feststellungen zugrunde zu legen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29 (34); BGH NStZ 1987, 474; NJW 1988, 779 (780); NStZ 2006, 652 (653) mwN; 2011, 302 (303); 11.8.2011 - 4 StR 191/11).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 70/14

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Aus den Urteilsgründen muss sich zudem ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

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