Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2547
BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 247 a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten hinsichtlich der Verfahrensrüge: Fragekataloge); Aufklärungspflicht (Sperrerklärung; veränderte Umstände); Recht auf Verhandlung in angemessener Frist (rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und des Fragerechts; Vernehmung von Vertrauenspersonen und Sperrerklärung des Innenministeriums; Pflicht zur Überprüfung der ...

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StPO § ... 247 a; ; StPO § 68 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 68 Abs. 3 Satz; ; StPO § 240 Abs. 2; ; StPO § 68; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 247 a; ; StPO § 247 a Satz 2; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 358 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 § 247a
    Audiovisuelle Zeugenvernehmung bei Sperrerklärung für den Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 345
  • StV 2004, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Die genauere Feststellung der Verfahrensdauer, die auf diese Verzögerung und andere (etwa auch nach Erlaß des angefochtenen Urteils) eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen entfällt, wird dem neuen Tatrichter vorbehalten sein; er wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung - im Wege des Freibeweises - Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181).

    Daß die Strafkammer bereits die lange Verfahrensdauer als allgemeinen Strafzumessungsgrund berücksichtigt hatte, machte die Feststellung der Verfahrensverzögerung nicht entbehrlich, da es sich insoweit um unterschiedliche Strafmilderungsgründe handelte (BGH NStZ 1999, 181), wenngleich sich beide Gründe zumindest teilweise in ihren Auswirkungen überschneiden.

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Allerdings hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Beschluß vom 26. September 2002 (NJW 2003, 74) zu erkennen gegeben, daß er eine solche technische Veränderung der Bild- und Tonübertragung im Wege einer erweiternden Auslegung für rechtlich unbedenklich halte.

    Insbesondere wird das Urteil dem von der Rechtsprechung geforderten Korrektiv der vorsichtigen Beweiswürdigung (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2003, 74) zum Ausgleich der eingeschränkten Aufklärungsmöglichkeit durch Verwendung eines sachferneren Beweismittels bei der Vernehmung lediglich eines Polizeibeamten zu den Angaben der Vertrauensperson gerecht.

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    In diesem Verfahrensabschnitt wurde in 34 Monaten an 121 Hauptverhandlungstagen getagt, wobei in 19 dieser Monate lediglich dreimal oder weniger pro Monat verhandelt wurde (vgl. zur besonderen Beschleunigungspflicht nach vorangegangener Verzögerung BVerfG NJW 2003, 2225 f.).

    Allerdings wird der neue Tatrichter auch in den Blick zu nehmen haben, ob die verhängte Strafe in Verbindung mit den durch vermeidbare Verzögerungen bedingten Belastungen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem heute noch bestehenden öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225, 2227).

  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Die genauere Feststellung der Verfahrensdauer, die auf diese Verzögerung und andere (etwa auch nach Erlaß des angefochtenen Urteils) eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen entfällt, wird dem neuen Tatrichter vorbehalten sein; er wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung - im Wege des Freibeweises - Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung;

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Daher kann offen bleiben, ob die Rüge nicht bereits unzulässig gewesen wäre, weil diese Entscheidung nach § 247 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit auch nicht revisibel ist, § 336 Satz 2 StPO (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 1996, 241 für § 171 b III GVG; vgl. auch Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 13; aA Diemer für den Fall, daß auf Grund einer solchen ablehnenden Entscheidung das Beweismittel letztlich unbenutzt bliebe, NStZ 2001, 392, 397).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Die genauere Feststellung der Verfahrensdauer, die auf diese Verzögerung und andere (etwa auch nach Erlaß des angefochtenen Urteils) eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen entfällt, wird dem neuen Tatrichter vorbehalten sein; er wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung - im Wege des Freibeweises - Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115) zurückgeht, im Zeitpunkt der Hauptverhandlung des Landgerichts eine akustische und optische Abschirmung ohne Einschränkung für nicht zulässig erachtet.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2001 - 4 Ws 15/01

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Vollzugsplankonferenz

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Daher kann offen bleiben, ob die Rüge nicht bereits unzulässig gewesen wäre, weil diese Entscheidung nach § 247 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit auch nicht revisibel ist, § 336 Satz 2 StPO (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 1996, 241 für § 171 b III GVG; vgl. auch Nachweise bei Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 247 Rdn. 13; aA Diemer für den Fall, daß auf Grund einer solchen ablehnenden Entscheidung das Beweismittel letztlich unbenutzt bliebe, NStZ 2001, 392, 397).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Für die neue Bemessung der Strafe weist der Senat darauf hin, daß das Verschlechterungsgebot nach § 358 Abs. 2 StPO lediglich gebietet, die nach Durchführung des Kompensationsvorganges gebildete herabgesetzte Strafe nicht höher zu bemessen als die jetzt verhängte Strafe (BGHSt 45, 308).
  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
    Insoweit liegt der Fall anders als bei der Entscheidung BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Verhörsperson 2), wo die Verteidigung einen vorbereiteten Fragenkatalog vorgelegt hatte.
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass die beiden VE lediglich unter optischer und akustischer Abschirmung vernommen werden konnten und die Kammer bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben daher nur einen eingeschränkten Eindruck von Person und Mimik der Zeugen gewinnen konnte (vgl. BGH, Urt. 3 StR 316/02 v. 11.09.2003).
  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

    Dort müssen V-Personen von vornherein mit einer Offenbarung der von ihnen übermittelten Informationen jedenfalls durch die Vernehmung ihres Quellenführers in der mündlichen Verhandlung rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, NStZ-RR 2002, S. 176; Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, juris, Rn. 3 ff.; Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -, NStZ 2004, S. 345 ).
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes - insbesondere in Haftsachen - auch in einer nicht mehr sachgerechten, zu lang gestreckten Terminierung gesehen werden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17; BVerfG StV 2006, 81).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    (35) Soweit der Antragsgegner eine Gefährdung der Vertrauensperson "Jens" unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 - juris) damit begründet, dass die Strafprozessordnung faktisch keine Möglichkeit biete, Fragen zur Glaubwürdigkeit abzuwehren, führt dieser Einwand ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    a) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den neuen Tatrichter nicht, bei der synoptischen Gegenüberstellung der (fiktiv) ohne und (im Ergebnis) mit der Verfahrensverzögerung festgesetzten Strafen höhere fiktive Strafen zu bestimmen als der frühere Tatrichter, wenn die letztlich verhängte Strafe nicht höher ist als die frühere Strafe (BGHSt 45, 308; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02; Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07).
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Mit der Frage war inzwischen auch der 3. Senat befaßt, der das mit der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 erfolgte Anliegen begrüßt hat (NStZ 2004, 345).
  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -,.
  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 355/07

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

    In Betracht kommt insoweit aber eine Verzögerung durch sehr lang gestreckte Terminierung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass sich derjenige nicht auf den Schutz vor politischer Verfolgung berufen kann, der seine Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt hat (Senat NStZ-RR 2004, 442 ff. = NStZ 2004, 345 ff.; BVerfG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht