Rechtsprechung
BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG
Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit und der Lebensumstände des Heranwachsenden, Beurteilungsspielraum des Tatrichters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anwendung von Jugendstrafrecht und Erkennung auf Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen eines Heranwachsenden i.R.e. Mordes durch Abgabe eines Schusses auf einen Menschen
- rewis.io
Beurteilungsspielraum bei Anwendung des Jugendstrafrechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
Anwendung von Jugendstrafrecht und Erkennung auf Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen eines Heranwachsenden i.R.e. Mordes durch Abgabe eines Schusses auf einen Menschen - datenbank.nwb.de
Beurteilungsspielraum bei Anwendung des Jugendstrafrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafrecht - bei Heranwachsenden
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 18.10.2017 - 26 Ss 290/18
- BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 217
- NStZ-RR 2018, 388
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22
Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
b) Von diesen Grundsätzen ausgehend ist die Strafkammer auf der Basis der nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters unter Berücksichtigung der sozialen Lebensbedingungen und Umweltbedingungen (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, NStZ 2019, 217; vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14, NStZ 2014, 408) zu dem Schluss gelangt, dass das Vorliegen von noch aufholbaren Reifeverzögerungen beim Angeklagten G. nicht ausgeschlossen werden könne; sie hat mithin letzte Gewissheit über den Grad der Reife nicht zu gewinnen vermocht und daher folgerichtig Jugendstrafrecht angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, NJW 1989, 1490 f.). - OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
Urteil gegen vier Angeklagte u. a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen …
Ein Jugendlicher im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG ist ein noch prägbarer, ungefestigter Mensch, bei dem noch Entwicklungskräfte größeren Umfangs wirksam sind (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 337, 340; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, juris Rn. 17). - LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20 Dem Tatrichter steht hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18 -, Rn. 17, juris).