Rechtsprechung
BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB
Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Finalzusammenhang, nachträgliche Ausnutzung der Wirkung eines Nötigungsmittels nicht ausreichend) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bestehen einer finalen Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub; Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme
- rewis.io
Raubtatbestand: Notwendigkeit finaler Verknüpfung zwischen Gewalteinsatz und Wegnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Bestehen einer finalen Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub; Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Finaler Einsatz von Gewalt/Drohung erforderlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Raub, Gewalt, Drohung - und der Finalzusammenhang
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Finale Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Raub: Vorstellung des Täters über den Einsatz des Nötigungsmittels ist maßgeblich
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Ulm, 02.05.2018 - 13 Js 13674/17
- BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 234