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   BGH, 11.09.2018 - 5 StR 318/18   

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https://dejure.org/2018,30779
BGH, 11.09.2018 - 5 StR 318/18 (https://dejure.org/2018,30779)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2018 - 5 StR 318/18 (https://dejure.org/2018,30779)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2018 - 5 StR 318/18 (https://dejure.org/2018,30779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO; § 60 Nr. 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Verspätete Rüge der Verletzung eines Vereidigungsverbotes (Protokollberichtigung; besondere Verfahrenslage; rechtliches Gehör; Wiedereinsetzungsfrist)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 59 StPO, § 60 Nr. 2 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, Art. 103 GG, § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer nicht getroffenen Entscheidung über die Vereidigung eines gesondert verfolgten Zeugen in einem Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 60 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit einer nicht getroffenen Entscheidung über die Vereidigung eines gesondert verfolgten Zeugen in einem Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision (Einsicht in das

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 5 StR 318/18
    Der Beschwerdeführer hat die Erhebung der Rüge jedoch nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von einer Woche (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO) nachgeholt, da er die Verletzung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO erst mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beanstandet hat, obwohl ihm der Beschluss über die Protokollberichtigung bereits am 1. Juni 2018 zugegangen war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173, 174).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 443/93

    Vereidigungsverbot: Verstoß - Beruhen des Urteils

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - 5 StR 318/18
    Denn durch eine Vereidigung wird schon nicht der Rechtsschein erweckt, der Aussage werde ohne Vorbehalt geglaubt werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 2 StR 443/93, BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 3).
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