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   BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15   

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https://dejure.org/2018,46351
BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15 (https://dejure.org/2018,46351)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2018 - X ZR 80/15 (https://dejure.org/2018,46351)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2018 - X ZR 80/15 (https://dejure.org/2018,46351)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    § 29 ZPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I), Art. 5 Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 44/2001, Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001, VO (EG) Nr. 44/2001, Art. 22, 23 VO (EG) Nr. 44/2001, § ... 29 Abs. 1 ZPO, §§ 12 ff. ZPO, § 29 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begründen des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für einen Ausgleichsanspruch wegen Annullierung, großer Verspätung oder Beförderungsverweigerung am Abflugort des ersten Fluges wie am Ankunftsort des letzten Fluges; Einheitliche Buchung mehrerer Flüge ohne nennenswerten ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einheitlicher Buchung mehrerer Flüge - welches Gericht ist zuständig, § 29 ZPO ?

  • rewis.io

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 29; Brüssel-I-Verordnung Art. 5 Nr. 1 b; Fluggastrechteverordnung Art. 7 Abs. 1 S. 1 b
    Internationale Zuständigkeit am Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Ausgleichsanspruch von Fluggästen nach der Fluggastrechteverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für einen Ausgleichsanspruch wegen Annullierung, großer Verspätung oder Beförderungsverweigerung am Abflugort des ersten Fluges wie am Ankunftsort des letzten Fluges; Einheitliche Buchung mehrerer Flüge ohne nennenswerten ...

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung: Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einheitlicher Buchung mehrerer Flüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einheitliche Buchung mehrerer Flüge und der Gerichtsstand des Erfüllungsortes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei der einheitlichen Buchung mehrerer Flüge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtsstand für Klagen nach der Fluggastrechteverordnung bei Zwischenlandung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei der einheitlichen Buchung mehrerer Flüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 432
  • MDR 2019, 310
  • VersR 2019, 444
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
    Deshalb haben die deutschen Gerichte hier über ihre internationale Zuständigkeit nach deutschem Recht zu entscheiden, was nach ständiger Rechtsprechung der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 12 mwN).

    a) Für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit ist auf die Regeln der örtlichen Zuständigkeit nach §§ 12 ff. ZPO zurückzugreifen, da eine hiernach gegebene örtliche Zuständigkeit die internationale regelmäßig indiziert (BGHZ 188, 85 Rn. 13, 18).

    Denn selbst wenn dies anzunehmen wäre, bestimmte den Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO für die mit der Klage geltend gemachte Verpflichtung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Recht dieses Staates, sondern der Rechtsgedanke des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 44/2001 mit der darin zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung des Unionsrechts (BGHZ 188, 85, Rn. 29 ff., Rn. 32).

    Teil dieser Ausgestaltung ist auch die vom nationalen Recht unabhängige Bestimmung des Erfüllungsorts für die Beförderungsverpflichtung in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b, zweiter Spiegelstrich VO (EG) Nr. 44/2001, die schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei vertraglicher Beziehung zwischen den Parteien für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung gegolten haben (BGHZ 188, 85 Rn. 33 mwN).

  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
    Der Gerichtshof hat das Verfahren mit zwei anderen Verfahren verbunden und mit Urteil vom 7. März 2018 (C-274/16, C-447/16 und C-448/16, NJW 2018, 2105 ff.) wie folgt entschieden:.

    c) Von dieser Rechtsprechung abzuweichen besteht kein Anlass, zumal der Gerichtshof der Europäischen Union in der Vorlageentscheidung auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen hat, dass Vorschriften des nationalen Rechts gemäß dem Effektivitätsgrundsatz die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte wie die aus der Fluggastrechteverordnung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 54 mwN), was aber zu besorgen wäre, wenn der Fluggast gezwungen wäre, Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung vor Gerichten eines auf einem entfernten Kontinent gelegenen und einem anderen Rechtskreis zugehörigen Staates geltend zu machen.

    Eine derartige Beförderung stelle eine Dienstleistung dar, bei der einer der Orte, an denen sie hauptsächlich erbracht werde, "C" (d. h. der Ankunftsort des zweiten Teilflugs) sei, weil der Beförderungsvertrag über die aus Teilstrecken bestehende Flugreise die Beförderung der Fluggäste bis zum Ankunftsort der zweiten Teilstrecke umfasse (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 f.).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 80/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die

    Auszug aus BGH, 11.09.2018 - X ZR 80/15
    Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 14. Juni 2016 (TranspR 2017, 228) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG 2001 Nr. L 12 S. 1) vorgelegt.
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 93/18

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des

    bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432).
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 43/18

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des

    bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432).
  • BGH, 21.06.2022 - X ZR 22/21

    Zuständiges Gericht bei luftfahrtrechtlichen Ausgleichsansprüchen: Ort der

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Erfüllungsort für Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung nicht nach dem Recht zu bestimmen, dem der Beförderungsvertrag unterliegt, sondern entsprechend dem Rechtsgedanken des Art. 7 Nr. 1 Brüssel-Ia-VO (BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, NJW-RR 2019, 432 Rn. 12).
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 92/18

    Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach Art.

    bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432).
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 41/18

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des

    bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432).
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 42/18

    Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach Art.

    bb) Wird ein solcher Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 FluggastrechteVO darauf gestützt, dass bei einem Flug mit direktem Anschlussflug auf der Grundlage einer bestätigten Buchung der endgültige Zielort (Art. 2 Buchst. h FluggastrechteVO) mit großer Verspätung erreicht wurde, ist Erfüllungsort i. S. v. § 29 ZPO jedenfalls auch der Abflugort des ersten (Teil-)Fluges (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2018 - X ZR 80/15, RRa 2019, 432).
  • OLG München, 11.03.2021 - 23 U 1410/20

    Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

    Eine Anwendbarkeit der " Wertenscheidung des Unionsrechts " in Art. 7 Ziff. 1 b) EuGVVO kommt in Betracht, wenn der geltend gemachte Anspruch selbst europarechtlicher Natur ist, es also zum Beispiel um einen Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung geht (so BGH NJW-RR 2019, S. 432, 433 Tz. 12).
  • OLG München, 15.01.2021 - 23 U 1410/20

    Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

    Eine Anwendbarkeit der " Weitenscheidung des Unionsrechts " in Art. 7 Ziff. 1 b) EuGVVO kommt in Betracht, wenn der geltend gemachte Anspruch selbst europarechtlicher Natur ist, es also zum Beispiel um einen Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung geht (so BGH NJW-RR 2019, S. 432, 433 Tz. 12).
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